Abwasser

Abwässer

Die SEAB AG ist zuständig für die Entsorgung der Haushalts- und Industrieabwässer (Schwarzwasser) und des Regenwassers (Weißwasser). Dies geschieht über zwei getrennte Leitungsnetze.

Das Schwarzwasser – jährlich rund 11 Millionen Kubikmeter – wird zur Kläranlage Bozen geleitet. Das Regenwasser wird dagegen in die Flüsse Eisack und Talfer geführt.

 

Anschlüsse

Laut Abwässerschutzgesetz (LG Nr. 8 vom 18. Juni 2002 und entsprechende Durchführungsbestimmungen D.L. vom 21. Jänner 2008, Nr. 6) muss ein Gebäude, das weniger als 200 Meter von der Gemeindekanalisation entfernt ist (ausgenommen jene Fälle, die im Art. 8 des Durchführungsbestimmungen angegeben sind), auf Kosten des Eigentümers an die öffentliche Kanalisierung angeschlossen werden. Bei Nichtbeachtung des Gesetzes von Seiten des Eigentümers wird der Anschluss von Amts wegen verfügt. Die anfallenden Kosten werden dem Eigentümer angerechnet.

Befindet sich ein Gebäude mehr als 200 Meter vom öffentlichen Abwassernetz entfernt, so muss eine Sickergrube des Typs "IMHOFF" errichtet werden.

 

Anschluss an das öffentliche Abwassernetz

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasser-Kanalisierung und die Entsorgung des Regenwassers durch Versickerung im Untergrund sind folgende Unterlagen und Angaben nötig:

  • Gesamtlageplan im Maßstab 1:500
  • Lageplan des Erdgeschosses mit Angabe der „0" Kote und der Kellergeschosse im Maßstab 1:100, mit Schema der Abwasseranlage, für welche anzugeben sind: Rohrdurchmesser, Anzahl der an jede Steigleitung angeschlossenen Dienste, Inspektionsschächte, Geruchssiphon des Typs „Firenze" aus Steinzeug UNI EN 295, allfälliger Ölabscheider für die Wende- und Fahrbereiche der Garagen, Detail mit der Bemaßung für die Einleitung in die Gemeindekanalisation
  • Lageplan im Maßstab 1:100 des Regenwassernetzes und des Entsorgungssystems mit Angabe der absoluten Kote des Bodens eventueller Sickerschächte.
  • Kopie der Anfrage für die Baukonzession, Gesuch für den Beginn der Bauarbeiten usw.

Anmerkung: Für Industrieanlagen mit Ölabscheider und Vorbehandlungsanlagen für Gebäude, welche bis zur Grundwasserschicht reichen, muss der Planer drei Exemplare des Lageplanes im Maßstab 1:100 einreichen. Beizulegen sind der technische Bericht und der Schnitt mit der Bemaßung.

 

Errichtung einer Sickergrube

Für die Errichtung von Sickerbecken des Typs "IMHOFF" muss ein Projekt in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden, welches sich wie folgt zusammensetzt:

  • Gesamtlageplan im Maßstab 1:500
  • Lageplan des Erdgeschosses und aller unterirdischen Geschosse im Maßstab 1:100, mit Angabe der Verteilernetze, die folgende Daten beinhalten müssen: Rohrdurchmesser, Anzahl der an jede Steigleitung angeschlossenen Dienste, Inspektionsschächte, Schema des eingesetzten Sickerbeckens und Art der Versickerung im Verhältnis zur Bewohnerzahl, System für Entsorgung der Regenwässer
  • Bericht, der die Fähigkeit des Bodens zur Aufnahme der gereinigten Abwässer belegt
  • Kopie der Anfrage für die Baukonzession, Gesuch für den Beginn der Bauarbeiten usw.

Die Projekte müssen des weiteren gemäß der Hygieneverordnung und der Bauordnung der Stadtgemeinde Bozen ausgearbeitet und abgefasst werden.

 

Drei Tarife auf einer Rechnung

Der Gesetzgeber sieht eine gemeinsame Rechnung für die Abwässer-Ableitung, die Abwässer-Klärung und die Trinkwasser-Versorgung vor.

Dies ist auch dann vorgeschrieben, wenn - wie im Fall Bozens - zwei verschiedene Gesellschaften für die Ableitung der Abwässer (SEAB AG) und deren Klärung (Ecocenter AG) zuständig sind. Die SEAB AG hebt den Klärtarif daher gemeinsam mit der Trinkwasser- und Abwassergebühr für die Ecocenter AG ein.