Anmeldungen, Abmeldungen, Änderungen und Vergünstigungen

Jede/r Bürger/in in Leifers hat die Pflicht, die von ihr/ihm besetzten Räumlichkeiten innerhalb von 60 Tagen ab der Besetzung der Räumlichkeiten (= ab dem Stromanschluss, bzw. ab Beginn des Mietvertrags) für den Mülltarif an- bzw. abzumelden. Nur so ist die SEAB AG in der Lage, den Abfalltarif korrekt zu berechnen. Kunden, die keine Meldungen vornehmen bzw. erfolgte Änderungen nicht angeben, müssen mit einer Geldbuße rechnen.

Die Meldungen für den Abfalltarif, bzw. Gesuche um Tarifvergünstigung können am SEAB-Kundenschalter in Leifers vorgenommen werden oder mittels Fax (0471/541 8767) oder auf dem Postweg (SEAB AG, Weißensteiner Straße 15, 39055 Leifers) übermittelt werden - in diesem Fall bitte unbedingt eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen angeben.

Anmeldung

Wenn Sie neu in Leifers sind oder gerade einen eigenen Haushalt gegründet haben, müssen Sie eine neue Anmeldung für den Mülltarif durchführen. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen und Angaben nötig:

  1. gültiger Personalausweis (bei Anmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  2. korrekt ausgefülltes Anmeldungsformular mit folgenden Angaben:
  • Steuernummer
  • Nettofläche der Wohnung (ohne Balkone) samt Keller und Dachboden, Garage und überdachtem Autoabstellplatz, ersichtlich aus einem von offizieller Seite ausgestellten Grundriss der Wohnung (Katasterauszug, Grundplan des Kondominiums, Quadratmeterverzeichnis des Wohnbauinstitutes usw.).
  • Katasterdaten der Wohnung

Im Fall einer Anmeldung per Mail/Fax/Post zu beachten:

Ein SEAB-Mitarbeiter wird Sie telefonisch kontaktieren, um die Übergabe Ihres persönlichen Restmüllbehälters zu vereinbaren, bzw. um Sie zur Abholung Ihrer Abfallkarte am SEAB-Schalter einzuladen. (Die Zuweisung der Karte bzw. des Behälters hängt von der jeweiligen Zone ab).

Änderungsmeldung

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Leifers umgezogen sind, bzw. Ihren Wohnsitz geändert haben, eine Änderung des Rechnungsinhabers (z.B. aufgrund von Ableben oder Trennung) durchführen möchten oder wenn sich die Nettofläche Ihrer Wohnung (z.B. durch Zukauf von Wohnräumen oder Garagen) geändert hat, müssen Sie eine Änderungsmeldung machen.

Anmerkung: Ändert sich die Zahl der im Haushalt lebenden Personen, so wird dies der SEAB AG direkt vom Meldeamt der Gemeinde mitgeteilt. Sie brauchen sich nicht persönlich darum zu kümmern.

Für eine Änderungsmeldung müssen folgende Unterlagen und Angaben vorgewiesen werden:

  1. gültiger Personalausweis (bei Änderungsmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  2. korrekt ausgefülltes Änderungsformular (siehe unten) mit folgenden Angaben:
  • Steuernummer
  • Nettofläche der Wohnung (ohne Balkone) samt Keller und Dachboden, Garage und überdachtem Autoabstellplatz, ersichtlich aus einem von offizieller Seite ausgestellten Grundriss der Wohnung (Katasterauszug, Grundplan des Kondominiums, Quadratmeterverzeichnis des Wohnbauinstitutes usw.).
  • Katasterdaten der Wohnung
Abmeldung

Eine Abmeldung erfolgt im Falle der Kündigung des Stromanschlusses, Mietvertragskündigung/-ablauf oder Verkauf der Immobilie.

Es sind folgende Unterlagen nötig:

  1. gültiger Personalausweis (bei Abmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  2. korrekt ausgefülltes Abmeldeformular (siehe unten)
Senkung der Biomüllgebühr für Eigenkompostierung

Der Stadtrat von Leifers hat eine 60-prozentige Ermäßigung der Gebühr für organische Abfälle für Haushalte, die selbst kompostieren, genehmigt. Um einen Antrag zu stellen soll das entsprechende Formular ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der SEAB Leifers (persönlich am Abfallschalter oder per E-Mail an info@seab.bz.it) eingereicht werden. Die Tarifermäßigung wird ab dem Beginn des folgenden Monats angewendet.

Die Stadtverwaltung hat in ihrer Abfallwirtschafts- und Tarifverordnung die Regeln festgelegt, die eingehalten werden müssen, um in den Genuss der Tarifermäßigung zu kommen. Um die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen, wird die Stadtverwaltung selbst Stichprobenkontrollen durchführen. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden regelmäßig an SEAB übermittelt, damit diese eventuelle erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Im Falle einer unwahren Angabe zur Eigenkompostierung kann die Ermäßigung in den folgenden drei Jahren nicht erneut beantragt werden.

Eigenkompostierung - die Regeln der Gemeinde Leifers

Die Verwendung von organischen oder Gartenabfällen zur Herstellung von Kompost ist nur für Haushalte erlaubt, die einen privaten Garten oder ein Gemüsebeet haben. Die Herstellung von Kompost muss den geltenden Gesundheits- und Hygienevorschriften entsprechen und darf auf keinen Fall zu Belästigungen der Nachbarn führen. Die Kompostierung in Löchern oder auf Gemeinschaftsflächen von Kondominien ist für die Zwecke der Tarifermäßigung nicht zulässig.

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Tarifermäßigung anerkannt werden kann:

  1. Privateigentum oder andere Eigentumsrechte an Grundstücken in der gemeinde Leifers müssen dokumentiert werden;
  2. Der erzeugte Kompost wird auf derselben Fläche wiederverwendet;
  3. Der Zugang zum Kompostierplatz muss gegeben sein, um der Gemeinde zu ermöglichen, Stichproben durchzuführen, zwecks Überprüfung, ob der Kompostierprozess den Kriterien der Gemeindeverordnung für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen und assimilierten Siedlungsabfällen entspricht.
Weitere Tarifvergünstigungen

Vergünstigung für Personen, die an Inkontinenz leiden

Für Familien mit einer oder mehreren Personen, die aus Krankheitsgründen mit ärztlicher Bestätigung  Windelhosen, bzw. -einlagen (keine Babywindeln!) verwenden, ist eine 30-prozentige Reduzierung des Fixtarifs vorgesehen. Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Etikettenblatt, das in der Apotheke vorgewiesen wird
  • gültiger Personalausweis (bei Anmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  • Unterschriebenes Formular 

"Baby Bonus"

Ab dem 1.1.2016 ist für alle Neugeborene bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres eine einmalige Gutschrift in Höhe von 25 € (inkl. MwSt.) vorgesehen. Um den Baby Bonus zu beantragen, muss der Inhaber/die Inhaberin des Mülltarifvertrages die Geburt des Kindes mitteilen, u.z. per E-Mail (mit Angabe aller persönlicher Daten und Kopie des Personalausweises als Anhang) oder perönlich am SEAB-Schalter in Leifers. ACHTUNG: Der Antrag auf den Baby Bonus kann nicht rückwirkend, sondern muss innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes gestellt werden!

 

Vergünstigung aufgrund der Entfernung vom nächsten Sammelpunkt

Ab dem 1.1.2016 ist für alle, die auf einer Entfernung von mind. 1 km vom nächsten Müllsammelpunkt wohnen, eine mindestens 40-prozentige Reduzierung der Anschlussquote vorgesehen; sollte die Distanz über 2 km betragen, ist eine 60-prozentige Reduzierung vorgesehen. Demnächst finden Sie hier die notwendigen Formulare und weitere Einzelheiten zur Antragstellung.