Wasseranschlüsse und -verträge

Neuer Wasseranschluss

Ein Wasseranschluss muss beantragt werden, wenn das Gebäude noch nicht an das öffentlicheTrinkwassernetz der Gemeinde angeschlossen ist oder falls die Anschlussleitung (inkl. Zählerkästen) verändert werden muss.

Der Antrag muss vom Eigentümer, vom Verwalter der Immobilie oder vom Bauunternehmen gestellt werden. Das Formular (siehe Download-Bereich) muss vollständig ausgefüllt werden, einschließlich aller Katasterdaten der Immobilie.

Folgende Unterlagen müssen beigelegt werden:

  1) Mappenauszug in angemessenem Maßstab (siehe Beispiel) mit folgenden Inhalten:

  • die Nullkote (00) in m ü.d.M.;
  • der Verlauf der Anschlussleitung vom öffentlichen Trinkwassernetz bis zum Zählerkasten (falls Grundstücke Dritter betroffen sind, muss dies auf dem Mappenauszug angegeben werden und eine entsprechende Zusage der Grundstückbesitzer beigelegt werden);
  • der Durchmesser und das Material der Anschlussleitung;

2) Detailansicht der Zählerkästen mit Kotenangabe und Nummerierung und Detailansicht der Wasserzähler mit Identifizierung der einzelnen Abnehmer (siehe Beispiel);

3) Im Falle einer Brandschutzanlage, müssen auch die Lagepläne aller Stockwerke beigelegt werden (siehe Beispiel).

 

Der Antrag kann per E-Mail (info@seab.bz.it), Pec seab@cert.seab.bz.it, Fax (0471/541 767),  Post (SEAB AG; Lancia-Straße 4A, 39100 Bozen) eingereicht oder persönlich bei den SEAB-Schaltern in der Lancia-Straße 4A gestellt werden. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen.

 

Nach Überprüfung des Antrags, erlässt SEAB die Genehmigung und übergibt dem Antragsteller eine abgestempelte Kopie des Projekts. Sollten zusätzliche Informationen notwendig sein, wird ein Techniker der SEAB sich mit dem Antragsteller in Verbindung setzen.

Die Anschlussarbeiten an das öffentliche Trinkwassernetz werden ausschließlich von SEAB laut Kostenvoranschlag durchgeführt, den Sie mit dem entsprechenden Formular (siehe Download-Bereich auf dieser Seite) beantragen müssen.  

Der Kostenvoranschlag muss unterzeichnet und an SEAB zurückgeschickt werden. Nach eingegangener Zahlung wird ein Termin für die Durchführung der Arbeiten vereinbart.

Neuer Wasservertrag

Ein neuer Vertrag muss abgeschlossen werden, wenn ein Gebäude an das Trinkwasser-Leitungsnetz angeschlossen ist, die Immobilie oder einzelne Wohneinheiten jedoch über keinen Wasserzähler verfügen. In diesem Fall muss vorgelegt werden:

  1. Steuernummer
  2. gültiger Personalausweis
  3. Daten der Baukonzession oder die Gewissheit, dass die Bauarbeiten vor dem 30. Januar 1977 begonnen wurden;
  4. Kopie der Konformitätserklärung laut DM 37/08
  5. vollständige Katasterdaten der Immobilie.

KOSTEN: Kaution: 51,65 € + Stempelmarke: 16,00 € + Kosten der Zählermontage, abhängig vom Zählermaß (siehe Terifverzeichnis).

Der Antrag muss persönlich oder mit Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Vertragsinhabers am Kundenschalter eingereicht werden.

Nachfolge

Eine Nachfolge kann angetreten werden, wenn ein Gebäude an das Leitungsnetz angeschlossen und ein Wasserzähler vorhanden ist. Voraussetzung ist, dass der vorherige Wasservertrag gekündigt worden ist. Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Steuernummer des Nachfolgers
  2. gültiger Personalausweis

KOSTEN: Kaution: 51,65 € + Stempelmarke: 16,00 € + Kosten für Aktivierung der Nachfolge (siehe Tarifverzeichnis).

Der Antrag muss persönlich oder mit Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Vertragsinhabers am Kundenschalter eingereicht werden.

Todesfall

Im Falle des Ablebens des Vertragsinhabers müssen Verwandte oder sonstige Anspruchsberechtigte den Vertrag ordnungsgemäß kündigen - siehe Formular Vertragskündigung. Beigelegt werden muss der Totenschein (Kopie) bzw. eine Selbsterklärung über das Ableben des Vertragsinhabers.

Die Mitbewohner des Verstorbenen können den Trinkwasservertrag aufrecht erhalten. Hierfür ist das Formular "Vertragsübernahme von Todes wegen" auszufüllen. Beizulegen sind der Totenschein (Kopie) bzw. eine Selbsterklärung über das Ableben des Vertragsinhabers sowie eine Kopie des gültigen Personalausweises. Für die Überschreibung des Vertrages fallen außer der Stempelmarke (16,00€) keine weiteren Kosten an.

Der Antrag kann am Kundenschalter eingereicht werden.

Vertragskündigung

Der Vertragskündigung muss in folgenden Fällen beantragt werden:

  • Änderung des Wohnsitzes
  • Nachfolge
  • Ableben des Rechnungsinhabers.

Der Antrag kann per E-Mail (info@seab.bz.it), per Fax (0471/541 767), per Post (SEAB AG; Lancia-Straße 4/A, 39100 Bozen) oder persönlich am Kundenschalter gestellt werden.