Kurzparkzonen

Info: Grüne Nummer 800 116 166

Die blau markierten Kurzparkzonen (insgesamt etwa 1.100) sind auf dem gesamten Stadtgebiet verteilt. Die Höhe der Parkgebühr hängt von der jeweiligen Parkzone ab. Bezahlt werden kann in bar bei den Parkuhren.

Als Alternative zur Bezahlung bei den Parkuhren, können verschiedene Parkscheine (Magnetkarten und elektronische Parkkarten) benutzt werden. Diese können bei den ermächtigten Verkaufsstellen (Tabakladen, Zeitungshändler usw.), bei der Parkhausdirektion im Parkhaus Bozen-Mitte (auf Anfrage wird auch eine Rechnung ausgestellt), sowie bei den SEAB-Parkwächtern (ohne Rechnungsausgabe) erworben werden.

SEAB möchte daran erinnern, dass der Parkschein so auf das Armaturenbrett des Fahrzeugs gelegt werden muss, dass die Parkzeit von der Frontscheibe aus gut lesbar ist.

Gültig sind ausschließlich jene Parkscheine, auf denen das Logo der SEAB und das der Stadtgemeinde Bozen aufscheint.

Falls eine Parkuhr außer Betrieb ist oder im Falle von Schwierigkeiten bei der Benutzung der Parkscheine kontaktieren Sie das SEAB Personal unter der grünen Nummer 800 116 166. Beschädigte Parkscheine können nicht rückerstattet werden.

Die Parkgebühren werden auf der Internetseite regelmäßig auf Stand gebracht. Sollten die Gebühren nicht denen auf dem Straßenschild der Parkzone entsprechen, so gelten jene die auf dem Strßenschild angeführt sind.

Wir erinnern unsere Kunden daran, dass die Bezahlung der Parkgebühren eventuellen Anordnungen der Stadtverwaltung unterliegt. Sollte z.B. in einer Straße oder auf einem Platz ein Parkverbot gelten, so gilt dieses auch für die blau markierten Parkplätze.

Die Liste der ermächtigten Verkaufsstellen wird anhand der eingelangten Bestellungen erstellt. Die Liste ist gültig, solange der Vorrat in den Verkaufsstellen reicht.

Parkuhren

Auf dem Display der Parkuhr erscheint die Uhrzeit bei Parkende entsprechend dem in bar oder mit Magnetkarte eingegebenen Betrag. Durch Drücken auf die grüne Taste, wird von der Parkuhr das Parkticket ausgedruckt. Um die Bezahlung zu annullieren, muss am roten Drehknopf gedreht werden, wodurch der eingegebene Betrag rückerstattet wird. Es ist ein Mindestbetrag vorgesehen, der an der Parkuhr angegeben ist.

Weitere Informationen sind auf den Parkuhren selbst angebracht.

Magnetkarten

Es handelt sich hierbei um Plastikkarten mit einem Magnetstreifen, die statt der Münzen in die eigens dafür vorgesehene Öffnung der Parkuhr geschoben werden müssen. Nach Auswahl der Parkdauer vonseiten des Kunden, erstellt die Parkuhr das entsprechende Ticket.

Es sind Magnetkarten zu 10,00 € und 20,00 € erhältlich.

Für weitere Informationen: Gebrauchsanleitung zum Download.

 

Elektronische Parkkarten

Auf den elektronischen Parkkarten muss man mit Knopfdruck den Stundentarif eingeben und die Berechnung der Parkminuten starten. Der Vorteil der elektronischen Parkkarte ist, dass diese nur die effektiven Parkminuten zählt und dass es nicht mehr notwendig ist, die Parkdauer auf den Kurzparkzonen vorauszusehen.

Wenn die Parkkarte aufgebraucht ist, kann sie nicht mehr aufgeladen werden. Es muss eine neue Parkkarte gekauft werden. Die verbrauchte Parkkarte kommt nicht in die Restmülltonne, sondern in den Behälter für die Sammlung von Altbatterien.

Es sind elektronische Parkkarten zu 50,00 € erhältlich.

Für weitere Informationen: Gebrauchsanleitung zum Download.

Wichtiger Hinweis:

Um den Restbetrag auf der elektronischen Parkkarte nicht zu verschwenden und eine Geldbuße zu vermeiden:

  • kontrollieren Sie bitte, dass Sie den richtigen Parktarif eingegeben haben;
  • kontrollieren Sie, dass Sie die elektronische Parkkarte vollständig aktiviert haben: die Zahlen auf dem Display müssen aufblinken;
  • kontollieren Sie, ob der Restbetrag auf der Parkkarte für gesamte Parkdauer ausreicht;
  • erinnern Sie sich daran, die Parkkarte nach Ende der Parkzeit auszuschalten.