Abwässer

Drei Tarife auf einer Rechnung

Der Gesetzgeber sieht eine gemeinsame Rechnung für die Abwässer-Ableitung, die Abwässer-Klärung und die Trinkwasser-Versorgung vor.

Dies ist auch dann vorgeschrieben, wenn - wie im Fall Bozens - zwei verschiedene Gesellschaften für die Ableitung der Abwässer (SEAB AG) und deren Klärung (Ecocenter AG) zuständig sind. Die SEAB AG hebt den Klärtarif daher gemeinsam mit der Trinkwasser- und Abwassergebühr für die Ecocenter AG ein.