Versicherung für Endkunden

In Italien ist eine Versicherung für Gasverbraucher Pflicht (Beschluss der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas Nr. 152/03 vom 12. Dezember 2003).
Die Versicherung wird vom Italienischen Komitee für Erdgas (CIG) im Namen aller Kunden abgeschlossen. Das CIG gewährleistet Unparteilichkeit, Transparenz und den Schutz der Endverbraucher. Nähere Informationen über das CIG erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.cig.it.

Die Kosten für die Versicherung werden für jedes Heizjahr (Winter) durch einen Aufschlag auf die Durchleitungsgebühr gedeckt. Der entsprechende Betrag beläuft sich für den Zeitraum vom 1. Oktober 2004 bis zum 30. September 2007 auf 0,40 Euro pro Jahr. Ausgenommen sind die Fälle, die in obgenanntem Beschluss Nr. 152/03 ausdrücklich anderweitig geregelt sind.

Die Versicherung deckt die zivilrechtliche Haftpflicht, Brandschäden sowie Unfallschäden ab, die auf den Umgang mit Gas zurückzuführen sind (auch Schäden, die Dritte davontragen). Der Endverbraucher kann sein Versicherungsrecht geltend machen, indem er einen Unfallerhebungsbogen an das CIG schickt.
Der Unfallerhebungsbogen sowie der Versicherungsvertrag können hier gleich anschließend herunter geladen werden.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

mail: info(at)seab.bz.it

Tel. 0471 541 783
Tel. 0471 541 791

Informationen für Erdgas-Endkunden

Jede Person, die - wenn auch gelegentlich - Gas benutzt, das über städtische Verteilernetze oder andere Transportnetze geliefert wird, genießt automatisch Versicherungsschutz gegen Unfälle, die durch die Verwendung von Gas entstehen könnten (im Sinne des Beschlusses Nr. 152/03 der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas).

Der Versicherungsschutz gilt auf dem gesamten Staatsgebiet. Ausgeschlossen sind:
a.  Methangas-Endkunden mit einem jährlichen Verbrauch über 200.000 Kubikmeter (Standardbedingungen für Industriezwecke);
b.  Methangas-Endkunden mit einem jährlichen Verbrauch über 300.000 Kubikmeter (Standardbedingungen für Krankenhauszwecke);
c.  Methangas für LKW.

Der Versicherungsschutz umfasst: Haftpflicht gegen Dritte, Brand und Unfälle, die in den Anlagen und Geräten nach der Übergabestelle (Gaszähler) entstehen könnten. Die Versicherung wird vom Italienischen Ausschuss für Gas (CIG) im Auftrag der Endkunden abgeschlossen.

Für weitere Informationen über den Versicherungsschutz und über die Formulare, die für die Schadensmeldung zu benutzen sind, kann man sich direkt mit dem Italienischen Ausschuss für Gas (CIG) in Verbindung setzen: entweder telefonisch, über die Grüne Nummer 800 929286, oder nach den Modalitäten, die auf der Webseite www.cig.it “Assicurazione utenti finali” angegebenen sind.


Im Sinne des Art. 6 des Beschlusses der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas Nr. 152/2003 weisen wir unsere werten Gas-Endkunden darauf hin, dass der Italienische Ausschuss für Gas - CIG eine Pflichtversicherung für alle Gas-Endkunden (Haushalts- und Geschäftskunden) mit Gültigkeit ab 1. Oktober 2004 abgeschlossen hat. Der Versicherungsschutz, welcher Unfälle (wenn auch von zusammenlebenden Familienmitgliedern und Mitarbeitern erlitten), Brand und Haftpflicht gegen Dritte umfasst und für das gesamte Staatsgebiet gilt, deckt alle Schäden, die durch die Verwendung von Methangas – dessen Lieferung über ein Verteilernetz erfolgt (also mit Ausnahme der Belieferung mit Gasflaschen) - an den Anlagen der Haushalts- und Geschäftskunden und an anderen Stellen nach der vertraglichen Übergabestelle entstehen könnten.

Haftungshöchstgrenzen vor:
• Unfälle: Haftungshöchstgrenze von € 129.114,00 im Todesfall oder bei dauerhafter vollständiger Invalidität. Im Falle einer Teilinvalidität wird dieser Grenzbetrag proportional gekürzt;
• Brandfall: Haftungshöchstgrenze von € 103.292,00 für Schäden an unbeweglichen Gütern oder an Teilen derselben, welche Eigentum des versicherten Endkunden sind oder von diesem gemietet wurden. Haftungshöchstgrenze von € 41.317,00 für Schäden an beweglichen Gütern des betroffenen Endkunden;
• Haftpflicht gegenüber Dritten: Haftungshöchstgrenze von € 6.197.483,00 für jeden Endkunden und für jeden Schadensfall an Personen und Sachen (auch wenn diese mehreren Personen gehören).

Im Schadensfall können alle Endkunden (ausgeschlossen Gewerbekunden) den Versicherungsschutz beanspruchen. Zu diesem Zweck ist die entsprechende Schadensmeldung persönlich und/oder durch die Etschwerke AG unverzüglich dem Ausschuss für Gas zuzustellen.

Die Adresse des Italienischen Ausschusses für Gas – Abteilung Versicherungen – lautet: Via S. Salvo 1, 20097 San Donato Milanese (MI).

ür weitere Informationen über die Versicherung können sich die Interessierten direkt an den Italienischen Ausschuss für Gas wenden: per Telefon an allen Werktagen von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr (Grüne Nummer 800 929286), per E-Mail (elektronische Adresse assigas(at)cig.it oder per Fax (Nummer 02 52037621).

Der Versicherungsvertrag und das Formular für die Schadensmeldung sind auf der Webseite des CIG (www.cig.it), sowie auf dieser Seite abrufbar.