Anschlüsse

Der Beschluss der Kontrollbehörde für Strom und Gas Nr. 40/04 setzt sich zum obersten Ziel zu gewährleisten, dass die Abnehmeranlage nach allen Regeln der Kunst (laut Art. 6 des Dekrets Nr. 37/08) ausgeführt und hinsichtlich der öffentlichen Unversehrtheit in einem einwandfreien Zustand erhalten und gewartet wird.

Unter “Abnehmeranlage“ versteht die Kontrollbehörde für Strom und Gas „die Gesamtheit der Rohrleitungen und Zubehörgeräte ab dem Gasübergabepunkt an die Nutzergeräte, welche ausgeschlossen sind, die Installation und die entsprechenden Anschlüsse, die bautechnischen und/oder mechanischen Voraussetzungen für die Belüftung des Raumes, indem das Gerät installiert werden soll, sowie die bautechnischen und/oder mechanischen Voraussetzungen für die Ableitung der durch die Verbrennung entstehenden Rauchgase“.

Von der Sicherheitskontrolle der Anlagen nach dem Zähler sind die Anlagen ausgeschlossen, die ausschließlich für Industrie- und Handwerksproduktionen dienen.

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Bestimmungen des besagten Beschlusses mit den Änderungen durch die Beschlüsse 129/04, 43/05, 192/05, 87/06, 147/06 und 27/08.

 

Zusendung der Unterlagen und technische Informationen

Die Unterlagen laut obigen Punkten sind an folgende Adresse zu senden:
SEAB Gas AG
Dienststelle Gasverteilung
Lanciastraße, 4/A 
39100 Bozen
Der Umschlag muss folgenden Wortlaut tragen:

"ENTHÄLT UNTERLAGEN IN SINNE DES BESCHLUSSES 40/04"

Technische Informationen können eingeholt werden:

· Anruf unter Telefonnummer 0471 541783 / 541791 (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr)

· Faxabruf unter Nummer 0471 541767;

· E-Mail an die Mailbox: info(at)seab.bz.it

· Im Technischen Büro der SEAB AG (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr).