1. Nach dem 1. April 2007 eingelangte Anträge auf Gasanschluss
Ab dem 1. April 2007 muss der Endkunde für jeden Antrag auf einen neuen Gasanschluss einer neuen Anlage bei der SEAB Gas AG folgende Unterlagen vorlegen:
ANLAGE H: auszufüllen vom Endkunden
ANLAGE I: auszufüllen vom Installateur, der eine Kopie der Bescheinigung hinsichtlich der Anerkennung der technischen und beruflichen Voraussetzungen des Installateurs oder eine Kopie der Handelskammerbescheinigung mit denselben Informationen beizulegen hat.
Sollte die SEAB Gas AG die obigen Unterlagen ohne die obligatorischen technischen Anlagen erhalten und nicht innerhalb von spätestens 30 Arbeitstagen die geforderten Unterlagen vollständig erhalten,
- a.) klassifiziert sie die Kontrolle als "verhindert",
- b.) nimmt sie die Gaslieferung auf,
- c.) meldet sie der zuständigen Gemeindeverwaltung schriftlich die Kenndaten der Abnehmeranlage sowie die Daten des betroffenen Installateurs und verweist auf die Möglichkeit der Gemeinde die Beiträge im Sinne des Artikels 14 des Beschlusses der Kontrollbehörde für Strom und Gas 40/04 zu fordern,
- d.) verständigt den betroffenen Endkunden schriftlich, dass die Kontrolle seiner Anlage wegen der nicht termingerechten Einreichung der Unterlagen verhindert wurde, und dass die SEAB Gas AG den Vorfall der Gemeinde gemeldet hat, die eine direkte Kontrolle der Anlage mit Kosten in Höhe von 60,00 (sechzig) Euro durchführen kann,
- e.) teilt sie dem betroffenen Verkäufer, auch über E-Mail, die Sachlage laut vorigem Buchstaben d) mit.
2. Erklärungen hinsichtlich der nicht erfolgten Aufnahme der Gaslieferung
Wurde die Kontrolle der Unterlagen positiv abgeschlossen, aber zum Zeitpunkt der Aufnahme der Lieferung festgestellt, dass die Abnehmeranlage nicht gewartet wird, wird die Lieferung eingestellt. Für die spätere Wiederaufnahme, ist die
ANLAGE E einzureichen, die im betreffenden Abschnitt von einem befähigten Installateur ausgefüllt und unterzeichnet wird.
Das Inkrafttreten des Dekrets Nr. 37/08 sieht für den Auftraggeber die Pflicht vor, dem Verteilerunternehmen innerhalb von 30 Tagen ab Aufnahme der Gaslieferung die Konformitätserklärung zu übermitteln. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Gaslieferung seitens des Verteilers eingestellt.
