In Einhaltung des Beschlusses AEEG Nr. 15/08 vom 20. Februar 2008 “Änderungen und Ergänzungen am Beschluss der Kontrollbehörde für Strom und Gas (Modifiche e integrazioni alla deliberazione dell’Autorità per l’energia elettrica e il gas) vom 27. Juni 2007, Nr. 157/07 auf dem Gebiet des Zugriffs zu den Basisdaten für die Ausarbeitung von Geschäftsangeboten hinsichtlich der Lieferung von Strom und/oder Erdgas”, stellt die SEAB AG als Vertriebsunternehmen das
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