RAEE - Elektro- und Elektronikschrott
Ansuchen für die Abgabe der RAEE
Mit dem Ministerialdekret Nr. 65/2010, welches seit 19. Mai 2010 in Kraft ist, wurde eine vereinfachte Bewirtschaftungsart der Elektro- und Elektronikaltgeräte für Vertreiber, Installateure und Servicestellen für Elektro- und Elektronikgeräte eingeführt.
Die Abgabe der von Haushalten stammenden RAEE bei den Recyclinghöfen der SEAB AG muss im Voraus von der SEAB AG autorisiert werden.
Um den Dienst in Anspruch nehmen zu können muss vorher das Ansuchen(siehe download auf dieser Seite) für die Abgabe der RAEE in den Recyclinghöfen per FAX (0471/541767) an die SEAB AG geschickt werden.