Ermäßigte Abfallrechnungen für Unternehmen

Die Akontorechnungen für den Abfalltarif, die SEAB in den nächsten Wochen an verschiedene Nicht-Haushalte versenden wird, enthalten, neben der verlängerten Zahlungsfrist bis zum 1. Juli 2020, eine weitere Erleichterung für Bozner Betriebe: Aufgrund der außergewöhnlich schwierigen Lage, in der sich viele Betriebe befinden, wird nur die Hälfte der eigenen Müllproduktion des Vorjahres als Akonto in Rechnung gestellt.

In den nächsten Tagen wird die SEAB AG Akonto-Rechnungen für den Abfalltarif an verschiedene Bozner Unternehmen und Betriebe versenden. Diese Rechnungen decken jeweils einen 4-Monatszeitraum ab und enthalten normalerweise genau 90 % der Abfallproduktion aus dem Vorjahr. Um es mit einem Beispiel zu verdeutlichen: Wenn eine Firma im Vorjahr 100 Liter Restmüll monatlich abgeliefert hat, werden ihr in jeder Akontorechnung 90 Liter pro Monat berechnet. Mit der Ausgleichsrechnung, die diese Firma am Anfang des folgenden Jahres erhält, wird dann ihre reale Restmüllproduktion ermittelt und von der Gesamtsumme werden die bereits gezahlten Beträge abgezogen – die Firma zahlt nur noch die Differenz zwischen den Akontorechnungen und der tatsächlich abgegebenen Restmüllmenge.

Aber aufgrund der langen Firmenschließungen und als Zeichen der Unterstützung der Bozner Wirtschaft während der Coronakrise, ändert SEAB heuer die Berechnungsformel für die Akontorechnungen. Diese werden 2020 „ermäßigt“ ausfallen: Das Akonto wird nämlich nur mehr 50 % der Restmüllproduktion der des Vorjahres enthalten. Das entspricht in etwa dem im Reglement vorgeschriebenen Mindesttarif (Tarif, den laut dem Gemeindereglement jede/r, unabhängig von seiner Müllproduktion, auf jeden Fall entrichten muss). Auf diese Weise werden die Unternehmen über das ganze laufende Jahr einen „ermäßigten“ Abfalltarif und erst Anfang 2021 einen eventuellen Ausgleich entrichten.

Trotzdem müssen die Betriebe keine erhöhten Ausgleichrechnungen befürchten: Wer aufgrund der Coronakrise längere Schließungen hinnehmen musste, hat auch weniger Restmüll produziert – dieser Reduktion der Restmüllproduktion wird auch der Ausgleich am Beginn 2021 Rechnung tragen.