Mülltarif Leifers: Covid-Bonus für Betriebe

Foto: iStock

Alle Betriebe, die einen Umsatzrückgang von mindestens 30% verzeichnet haben, können von Covid-Bonus auf den Abfalltarif profitieren. Die Ankündigung kommt von der Gemeinde Leifers, in Zusammenarbeit mit der SEAB AG. Zu diesem Zweck wurden 145.610 € an staatlichen Mitteln zur Verfügung gestellt. Die Anträge müssen bis spätestens am 30. September 2021 gestellt werden.

Zur Milderung der finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf die von den obligatorischen Schließungen oder von anderen Einschränkungen betroffenen Betrieben, gewährt ihnen die Gemeinde Leifers eine Senkung des Abfalltarifs. Der Stadtrat hat den Beschluss Nr. 112 vom 30.07.2021 verabschiedet, auf dessen Grundlage die Nicht-Haushalte einen Antrag auf Tarifreduzierung stellen können.

Der staatliche Fonds in der Höhe von 145.610 € wird folgendermaßen unter den Antragstellern verteilt:  

  • 30 % Reduzierung für Betriebe, welche von den obligatorischen Schließungen betroffen waren;
  • 13 % Reduzierung für alle anderen Nicht-Haushalte.

Die Reduzierung wird auf den Basistarif angewendet.

Wer kann ansuchen

Alle Betriebe, die im Jahr 2021 aufgrund der Pandemie von den obligatorischen Schließungen oder anderen Einschränkungen in ihrer Aktivität betroffen sind, können um die Tarifreduzierung ansuchen. Erforderliche Voraussetzung ist, dass sie im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 einen mindestens 30 %-igen Umsatzrückgang im Vergleich zum selben Zeitraum 2019-2020 verzeichnet haben. Betriebe, welche nach dem 1. April 2019 mit ihrer Aktivität begonnen haben, werden jenen gleichgestellt, die einen Gesamtumsatzrückgang von mindestens 30 % aufweisen.

So wird der Antrag gestellt

Um den Antrag zu stellen muss das entsprechende Formular ausgefüllt und bis spätestens am 30. September 2021 an die PEC-Adresse seab@cert.seab.bz.it gesendet werden. Dem Antrag müssen die vierteljährlichen Mehrwertsteuererklärungen, die den Umsatzrückgang nachweisen, beigelegt werden.

Betriebe, welche vom Einreichen der vierteljährlichen Mehrwertsteuererklärung befreit sind, müssen eine Erklärung vornehmen, in der Anhand der entsprechenden Eckdaten (Summe der ausgestellten Rechnungen, Belege und Tagesinkassi in den genannten Zeiträumen) der Rückgang des Gesamtumsatzes sowie sein konkretes Ausmaß aufgezeigt wird, so dass die SEAB den Rückgang problemlos nachvollziehen kann. Dasselbe gilt auch für Betriebe, welche im Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2021 eingegliedert, ausgegliedert oder umgewandelt wurden oder von sonstigen außerordentlichen Geschäftsoperationen betroffen waren.

Die Gemeinde Leifers und die SEAB AG haben jederzeit das Recht, die der Selbsterklärung zugrunde liegende Dokumentation zur Einsicht zu verlangen. Nach Ablauf der Frist wird die SEAB mit der Überprüfung der Anträge und mit dem Erstellen der Listen der Begünstigten beginnen. Die Tarifreduzierung wird in der letzten Abfallrechnung für das Jahr 2021 (ausgestellt Anfang 2022) angewendet.