Vereinbarungen zur Abfallverwaltung im Kondominium

Ende Oktober fand ein Treffen zwischen den Führungsspitzen der SEAB AG und ANACI – dem nationalen Verband der Kondominiums- und Immobilienverwalter – statt. Ziel des Treffens war es, die Zusammenarbeit bei der Abfallverwaltung im Kondominium zu stärken. Auch in Zukunft werden SEAB und ANACI regelmäßige Treffen abhalten, im Zeichen der Transparenz und des gegenseitigen Austauschs. Nachfolgend sind die Entscheidungen zusammengefasst, die im gegenseitigen Einvernehmen getroffen wurden.

Für die Abrechnung des Abholdienstes für Bio- und Restmülltonnen werden die Zahlungsarten wiederhergestellt, die vor der Einführung der SEPA-Lastschrift im Jahr 2018 aktiv waren. Die Rechnungen werden nicht mehr direkt mittels SDD abgebucht, außer im Falle eines offiziellen Auftrages seitens des Kondominiumsverwalters.

Da die nächsten Rechnungen für den Tonnenabholdienst im Oktober 2019 ausgestellt werden, können die Verwalter, die sich weiterhin eine SEPA-Abbuchung wünschen, bis zum 30. Juni 2019 einen Antrag auf Aktivierung des Lastschriftauftrags stellen. Für Anträge, die nach diesem Datum eingereicht werden, kann SEAB die Aktivierung der SEPA-Lastschrift rechtzeitig für Oktober nicht garantieren. ANACI hat ihre Mitglieder umgehend schriftlich darüber informiert und dieses Dokument auf der eigenen Internetseite www.anaci.bz.it veröffentlicht. SEAB wird zusätzlich alle in der eigenen Datenbank eingetragenen Kondominiumsverwalter per E-Mail informieren.

SEAB bedauert den Fehler, der durch die direkte Abrechnung des Tonnenabholdienstes ohne Berücksichtigung des Vorsteuerabzuges von 4% entstanden ist. Die Verwalter können die Rückerstattung der bezahlten Beträge bei SEAB beantragen indem sie eine Kopie des F24-Formulars übermitteln, das für die Zahlung benutzt wurde. SEAB wird jeden Verwalter über die Überweisung der Rückzahlung informieren.

Sowohl die Erstattungsanträge als auch die Anträge für die Aktivierung der SEPA-Lastschrift können per E-Mail an info@seab.bz.it gesendet werden.

Weitere besprochene Themen

Es wurde vereinbart, dass die Verwalter die Schlüssel für die Mülltonnen in Zukunft nur an diejenigen Kondominiumsbewohner/innen aushändigen, die eine Kopie ihrer SEAB-Anmeldung vorweisen können. Dies gewährleistet eine gerechte Aufteilung des Tarifs auf alle Bewohner/innen eines Kondominiums und erleichtert dem Verwalter die Führung des Registers der Kondominiumsbewohner/innen.

Die Verwalter von Kondominien, die überdurchschnittlich viel Restmüll produzieren, werden von der SEAB darüber in Kenntnis gesetzt und entsprechendes Infomaterial zur korrekten Müllentsorgung erhalten.

Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung von Problemmeldungen bei der Müllabfuhr, dem Tonnenabholdienst usw. zu gewährleisten, können sich die Verwalter ab sofort über die direkte E-Mail-Adresse umwelt@seab.bz.it an SEAB wenden.

Zur Vereinfachung der Antragstellung um Kondominiumsmülltonnen steht nun ein eigenes Formular für die Reparatur und den Austausch der Mülltonnen zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular kann per E-Mail an info@seab.bz.it eingesendet werden.