Zahlungsfrist für Abfall- und Trinkwassertarif verschoben

Die SEAB AG verschiebt die Zahlungsfristen der Rechnungen für den Abfall- und den Wassertarif für Bürger/innen und Unternehmen auf den 1. Juli 2020. Betroffen sind alle Rechnungen, deren reguläre Fälligkeit im Zeitraum zwischen dem 8. März und dem 30. Juni 2020 liegt. Die Maßnahme erfolgt in Anwendung des Dringlichkeitsdekrets des Landeshauptmannes zur wirtschaftlichen Bewältigung des Notstandes aufgrund der COVID-19-Krise vom 26. März, das die Aussetzung von Einzahlungsfristen für Gemeindesteuern und Gemeindegebühren vorsieht.

Die Rechnungen für die verschiedenen Dienstleistungen werden weiterhin regelmäßig ausgestellt, aber die Frist wird auf den 1. Juli 2020 verschoben. Auf allen Rechnungen, die nach dem 26. März ausgestellt werden, wird bereits das Fälligkeitsdatum 01.07.2020 angegeben. Diese Frist gilt aber auch für Rechnungen, die vor dem 26. März ausgestellt wurden, auch wenn sie ein früheres Fälligkeitsdatum tragen (8. März-30. Juni 2020).

Wer die Abbuchung von einem Bankkonto mittels SEPA-Lastschrift aktiviert hat braucht nichts zu tun: SEAB wird alle Zahlungsaufträge an die Banken mit dem neuen Fälligkeitsdatum weiterleiten. Für bereits bezahlte Rechnungen ist allerdings keine Rückerstattung vorgesehen, wie im Dringlichkeitsdekret des Landeshauptmannes angegeben.

Postzustellung der Rechnungen

Anfang April werden die Rechnungen für den Trinkwassertarif per Post zugestellt. Dies geschieht natürlich unter Berücksichtigung aller Vorsichtsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus. In Anbetracht des Notstands sind jedoch auch Zustellschwierigkeiten möglich. Aus diesem Grund empfiehlt SEAB allen Kund/inn/en, sich auf dem Kundenportal https://seab.e-bz.it zu registrieren. Im Portal können die Rechnungen abgerufen und die Postzustellung abgemeldet werden. Alle, die sich im Portal registriert haben, werden per E-Mail informiert wenn neue Dokumente eingehen und können diese im PDF-Format herunterladen.

Die Rechnungen der Geschäftskunden werden nicht per Post versendet sondern im .xml-Format (elektronische Rechnung) über das System zum Datenaustausch (Sistema di interscambio SDI) der Agentur der Einnahmen zugestellt. Aber auch Firmenkunden wird empfohlen, sich auf dem Kundenportal zu registrieren, wo immer eine Kopie der Rechnung im PDF-Format verfügbar ist.

Bezahlung der Rechnungen

Die Rechnungen können auch vor dem 1. Juli 2020 auf dem üblichen Wege bezahlt werden. SEAB empfiehlt dringend, soweit wie möglich alle Rechnungen online und von zuhause aus zu bezahlen. Auch die Bezahlung mittels Posterlagschein „freccia“ kann zum Beispiel online getätigt werden.

Für weitere Informationen stehen die SEAB-Mitarbeiter/innen unter der Telefonnummer 0471 541709 oder per E-Mail an info@seab.bz.it zur Verfügung.