Aufforderung zum Wassersparen

Bezugnehmend auf die Dringlichkeitsmaẞnahme des Landeshauptmanns bei Gefahr im Verzug Nr. 4 vom 22.03.2023,

um möglichen Unterbrechungen in der Trinkwasserversorgung, die durch eine hohe Nachfrage verursacht werden könnten, vorzubeugen,

werden alle Nutzer mit besonders hohem Wasserverbrauch (wie z.B. Betreiber von Schwimmbädern oder Betreiber/Besitzer von großen Gärten) dazu aufgefordert, den Wasserverbrauch auf das notwendige Minimum zu beschränken. Wir bitten Sie außerdem, den nicht vermeidbaren Verbrauch von Wasser, welches nicht als Trinkwasser dient, nach Möglichkeit auf die Zeiten des geringsten Verbrauchs (nachts zwischen 22.00 und 04.00 Uhr) zu konzentrieren.

Danke für Ihre Mitarbeit!