Allgemeine Bestimmungen

Dieser Abschnitt stimmt überein mit dem Schema laut Dekret über die „Neuordnung der Regelung in Bezug auf die Pflichten der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentlichen Verwaltungen“ - Gesetzvertretendes Dekret Nr. 33 vom 14.3.2013

 

Programm für Transparenz und Integrität

Im Sinne des Art. 1, Abs. 1, Buchst. b) und des Art. 2 des Regionalgesetzes der Region Trentino-Südtirol Nr. 10 vom 29/10/2014, ist SEAB nicht verpflichtet, einen Dreijahres-Transparenzplan, wie vom Art. 10 des GVD 33/2013 vorgesehen, zu verfassen.

 

Allgemeine Urkunden

Die Tätigkeiten der Gesellschaft werden durch die verschiedenen Dienstverträge geregelt. 2015 hat die Gemeinde Bozen der SEAB AG die öffentlichen Dienste Trinkwasserversorgung, Kanalisation, Umweltdienste und Parkplatzbewirtschaftung für einen weiteren Zeitraum von 30 Jahren übertragen - siehe diesbezügliche Beschlüsse und Dienstverträge. Außerdem hat die Gemeinde den Dienstvertrag mit SEAB im Bereich der Gasverteilung in Erwartung einer landesweiten Ausschreibung laut Art. 14 GVD 164/2000 verlängert.