Abfalltarif 2017 - was ändert sich?

So ändert sich der Mülltarif 2017 - alle Details in der Präsentation im PDF-Format

In der Stadtratssitzung vom Donnerstag, den 3. November 2016, wurde eine Änderung der aktuellen Müllverordnung genehmigt. Ziel der neuen Verordnung war es, eine Gebühr einzuführen, die auf der Grundlage der produzierten Müllmenge berechnet wird. Nach nun mehr vier Jahren Erfahrung mit der neuen Berechnung besteht jetzt die Notwendigkeit, die Art un Weise der Berechnung der Gebühr genauer festzulegen, damit sie noch exakter der produzierten Müllmenge entspricht. Bürgermeister Caramaschi hebt in seinen Ausführungen hervor, "dass die Abfallgebühr für die Haushalte im Jahr 2016 gleich hoch wie im Jahr 2012, vor der Einführung des neuen Systems, war. Nun sollen Haushalte, die weniger Restmüll produzieren belohnt werden." Weiters fügt Bürgermeister Caramaschi hinzu, dass "Im Jahr 2017 wird SEAB den Überschuss des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von € 1.824.060 den Nutzern rückerstatten und entsprechende Verminderung der Gesamteinnahmen aus Gebühren um 6,34% im Vergleich zum Finanzplan 2016 vorsehen". "Dies bedeutet, dass jede Familie in Zukunft im Durchschitt etwa 5% weniger Müllgebühren bezahlen wird" - so der Bürgermeister.
Außerdem wurden auch die Einkommensstufen ISEE an die Tarifvergünstigung angeglichen. Die Einkommensstufe von 10.000 Euro im Jahr 2016 wurde auf 15.000 Euro im Jahr 2017 angehoben. Dieser Kategorie wird die Müllgebühr um 50% verringert. Der Einkommensstufe von 15.000 bis 20.000 Euro (-35%) und von 20.000 bis 30.000 Euro (-20%).

Zu diesem Thema präsentiert Verena Trockner, Verwaltungsdirektorin der SEAB die Neuerungen im Detail (siehe Präsentation im PDF-Format). Seit der Einführung des neuen Müllsammelsystems im Jahr 2012 konnte die Wertstoffsammlung von 46,5 (2012) auf 67,4 (2015) gesteigert werden. Im Finanzplan 2017 sind keine Gebührenüberschüsse vorgesehen und die Grundgebühr für alle Kunden vermindert. Dafür wird die "Verbrauchsgebühr" der produzierten Restmüllmenge (in Litern) angehoben, um den Tarif an die erzeugten Abfallmengen anzunähern. Wesentlich ist die Verringerung der Grundgebühr für die Nicht-Haushalte (- 33%) und Haushalte (-39,5%). Der Literpreis für den Restmüll wurde von 0,03€/l auf 0,04 €/l (um 1 Cent) und der Kilopreis für den Restmüll von 0,145 €/kg auf 0,193 €/kg angehoben.

Der Anteil der Grundgebühr vermindert sich am Gesamttarif 2017 von 51% auf 35%, während der Anteil der variablen Gebühr von 38% auf 54% steigt. Das Bezugsvolumen für die privaten Haushalte bleibt aufrecht und das Bezugsvolumen für die gewerblichen Nutzer wird an die tatsächliche Abfallproduktion angepasst. Der Prozentsatz der Mindestgebühr sinkt bei Haushalten von 70% auf 60% und bei Nicht-Haushalten von 60% auf 50%. Es ergibt sich ein höherer variabler Anteil des Abfalltarifs sowohl für die Haushalte als für die Nichthaushalte.