Anschlüsse an das Gasnetz

SEAB ist zuständig für alle neuen Anschlüsse an das Gas-Straßennetz, aber auch für alle Änderungen der bestehenden Anschlüsse, wie z.B. Zählerverlegung, Änderung der Sammler- oder der Zähleranzahl usw.

Alle Anträge und Unterlagen können im Technischen Büro Gas der SEAB AG abgegeben oder per Post an folgende Adresse gesendet werden (der Umschlag muss folgenden Vermerk tragen: "Enthält Unterlagen im Sinne des Beschlusses 40/14"):
SEAB AG
Dienststelle Gasverteilung
Lanciastraße 4/A 
39100 Bozen

Technische Informationen können eingeholt werden:

Hier finden Sie nähere Informationen bezüglich der Anträge für:

Neuer Anschluss / Nutzerabzweigung

Der Antrag auf einen neuen Anschluss an das Straßennetz kann eingereicht werden, wenn das Gebäude noch nicht an das Gasnetz angeschlossen ist. Füllen Sie dafür einfach das Formular Anfrage Kostenvoranschlag für Arbeiten aus und senden Sie es der SEAB zu. Der Antrag soll seitens des Eigentümers, des Liegenschaftsverwalters oder der Baufirma eingereicht werden. Für alle Arbeiten, die nach Kostenvoranschlag ausgeführt werden, ist eine Vorauszahlung notwendig.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Kopie des Projekts / Grundriss Gasanschluss
  • Kopie Baukonzession
  • Fotokopie Steuernummer / MwSt.-Nummer
  • Kopie Vorder-/Rückseite des Personalausweises des rechtlichen Vertreters des Unternehmens oder des Eigentümers
  • Kopie Eintragung Handelskammer (nicht älter als sechs Monate), wenn es sich beim Antragsteller um einen Betrieb handelt
  • Allfällige schriftliche Genehmigung (z.B. wenn die Anschlussleitung auf dem Grund Dritter verlegt wird)

und folgende Daten anzugeben:

  • Standort/e des oder der Gasübergabepunkte
  • Kenndaten des mit diesen Punkten in Verbindung stehenden Endkunden, nur im Falle dass der Kostenvoranschlag vom Endkunden oder von einem Verkäufer im Auftrag des Endkunden verlangt wird
  • vorgesehene Gesamtleistung der zu installierenden Geräte
  • Kategorie der Gasverwendung
  • für Übergabepunkte mit einer Entnahme von mehr als 200.000 m³/Standard, Tagesleistung angegeben in Kubikmetern Standard/Tag und vorgesehene Jahresentnahme.
Änderung Anschluss/Sammler/Zähler

Alle Änderungen am bestehenden Gasanschluss eines Gebäudes (inbegriffen die Verlegung von Sammlern/Zählern und/oder die Erhöhung der Zähleranzahl) können durch das Ausfüllen des Formulars - Anfrage um einen Kostenvoranschlag - bei SEAB gemeldet und müssen vor Ausführung der Arbeiten von der SEAB genehmigt werden. SEAB behält sich das Recht vor, die Machbarkeit vor Ort zu überprüfen. Der Antrag soll seitens des Eigentümers, des Liegenschaftsverwalters oder der Baufirma eingereicht werden. Für alle Arbeiten, die nach Kostenvoranschlag ausgeführt werden, ist eine Vorauszahlung notwendig.