Vergünstigungen für die blauen Parkplätze
Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Bozen, die im Besitz des Parkausweises ("bollino") für die farbige Zone sind, können auf den blauen Parkplätzen bestimmter Straßen mit bedeutender Handelstätigkeit bis zu einer Stunde pro Tag kostenlos parken.
Ermäßigungen gibt es auch für Besitzer von 100%igen Elektroautos (keine Hybridautos).
Der Bozner Gemeindeausschuss hat mit Beschluss Nr. 43 vom 27.02.2023 das kostenlose Parken bis zu 1 Stunde auf den blauen Parkplätzen für ansässige Bürgerinnen und Bürger eingeführt.
Boznerinnen und Bozner, die im Besitz der Parkausweises für die farbige Zone ("bollino") sind, können ihr Auto einmal pro Tag für maximal eine Stunde kostenlos auf den blauen Parkplätzen abstellen.
(ACHTUNG: Die Vergünstigung gilt nur einmal pro Tag, auch wenn der Aufenthalt kürzer als einer Stunde ist - es ist nicht möglich die Parkzeit auf verschiedene Straßen aufzuteilen).
Wie funktioniert das?
Um bis zu einer Stunde gratis zu parken brauchen Sie eine der Parkapps, die in Bozen aktiv sind und die Sie kostenlos in den verschiedenen App-Stores herunterladen können.
Hier finden Sie Informationen zu den derzeit genutzten Apps.
Die Vergünstigung gilt für die folgenden Straßen und Plätze der Stadt mit bedeutender Handelstätigkeit:
- Piavestraße
- St.-Vigil-Straße
- Schießstand-Platz
- Cl.-Augusta-Straße
- Reschenstraße
- Sassaristraße
- Baristraße
- Don-Bosco-Platz
- Marcella-Casagrande-Platz
- Palermostraße
- Mailandstraße
- Romstraße/Vicenzastraße
- Drususbrücke/Renato-Mazzoni-Platz
- Siegesplatz
- Mazzini-Platz
- Freiheitsstraße
- Grieser Platz
- G.-Puccini-Allee
- Venediger Straße
- Duca-d'Aosta-Allee
- Hanns-und-Sophie-Scholl-Platz
Die Gemeinde Bozen erkennt den Besitzern von reinen Elektroautos (nicht hybrid), die in der Gemeinde Bozen ansässig sind, Vergünstigungen zu: Laut Stadtratbeschluss Nr. 528 vom 05.08.2019 haben sie Anrecht auf eine Vergünstigung im Wert von 50 € pro Jahr für das Parken auf allen blau eingezeichneten Außenparkplätzen auf dem gesamten Stadtgebiet. Die Wertkarte kann von Besitzern eines reinen Elektroautos beim SEAB - Parkplatzschalter im Parkhaus Bozen Mitte - Schlachthofstraße 95 - 1. Stock, nach Vorlage der Identitätskarte und des Fahrzeugscheins, beantragt werden (mit Terminvormerkung). Der Wert von 50 € kann auf allen kostenpflichtigen blauen Parkplätzen benutzt werden, gemäß des jeweiligen Tarifs und der Zone. Die Parkkarte muss gut sichtbar auf dem Armaturenbrett ausgelegt werden.
Die Tarifbegünstigung kann nur einmal pro Jahr anerkannt werden. Die Parkkarte ist bis zum Verbrauch des gesamtwertes gültig.
Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Bestimmungen und der unsachgemäßen Verwendung des Parkscheins und/oder der elektronischen Parkwertkarte steht dem Nichtbezahlen des Tickets gleich und sieht außer der Verwaltungsstrafe, die von der Straßenverkehrsordnung vorgesehen ist, auch die Verwirkung des Rechts und den Einzug des Parkscheins vor.