Parkplatz-Abos und Wertkarten

Neben der Bezahlung mittels Ticket an den Kassen der Parkplätze gibt es auch die Möglichkeit, einen Abo-Vertrag abzuschließen oder mit der SEAB Park Card zu bezahlen.

 

Die SEAB Park Card

Die “SEAB Park Card” ist eine aufladbare Wertkarte, mit der man in den Parkgaragen BZ Mitte, Gerichtsplatz und Stadthalle sowie auf allen blauen Parkplätzen in Bozen laut den geltenden Tarifen bezahlen kann.

Dank der Kontaktlos-Technologie ist die Verwendung denkbar schnell und einfach: Die Karte soll nur am Kontaktlos-Leser der Ein- und Ausfahrtsäulen, bzw. der Parkscheinautomaten gehalten werden, um damit zu bezahlen oder um sie aufzuladen.

Im Parkhaus spart man sich mit dieser Karte das Anstehen an der Kasse und kann sofort zum Auto gehen und bequem herausfahren. Die Karte kann außerdem an jeder automatischen Kasse in den Parkplätzen BZ Mitte, Gerichtsplatz und Stadthalle sowie an jedem Parkscheinautomat im gesamten Stadtgebiet aufgeladen werden.

Die SEAB Park Card kostet 10 € und kann ausschließlich am SEAB-Parkplatzschalter im 1. Stock des Parkhauses BZ Mitte erworben werden (Öffnungszeiten des Schalters Mo-Fr 8.30-12.00, Do 8.30-16.30 Uhr). 

Die Wertkarte hat keine Fälligkeit. Sollte sie beschädigt werden, geht das Guthaben nicht verloren, sondern kann auf eine neue Karte übertragen werden.

Nähere Informationen zur Benutzung der Wertkarten finden Sie im SEAB Park Card Infoblatt.

 

Parkplatz-Abonnements

In allen SEAB-Parkhäusern haben Sie die Möglichkeit, einen Abonnement-Vertrag abzuschließen und dadurch günstiger zu parken. Für Anrainer aus der jeweiligen Zone bieten wir jeweils günstigere Tarife an. Nähere Informationen zu den Tarifen entnehmen Sie bitte der Seite des jeweiligen Parkplatzes.
Die Mindestdauer eines Abonnements ist 2 Monate. Es ist nicht erlaubt, andere Fahrzeuge als das im Vertrag angeführte Fahrzeug im Parkhaus abzustellen.
Die Abo-Verträge für Parkhäuser Bozen Mitte und Rosenbach können im Büro der Parkhausleitung (im 1. Stock des Parkhauses Bozen Mitte) abgeschlossen werden. Die Abo-Verträge für die Tiefgaragen Gerichtsplatz, Stadthalle und Alessandria können an der Kassa der Tiefgarage Gerichtsplatz abgeschlossen werden. Bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:
  • das korrekt ausgefüllte Formular "Abonnement-Anfrage"
  • das Autobüchlein lautend auf den Antragsteller
  • die ausgefüllte und unterschriebene Selbsterklärung über den Wohnsitz (nicht bei Busabonnements)
  • einen gültigen Personalausweis
  • eine Stempelmarke im Wert von 16,00 €
Sollten alle verfügbaren Abo-Plätze in Ihrem Wunschparkhaus bereits vergeben sein, haben Sie die Möglichkeit, sich in eine Warteliste einzutragen.
Auch bei einer Abo-Kündigung können Sie sich an die oben genannten Schalter/Büros wenden. Bringen Sie bitte das korrekt ausgefüllte Formular "Abonnement-Absage" mit. Kündigungen, die vor dem 15. des Monats erfolgen, werden mit dem ersten Tag des folgenden Monats wirksam; Kündigungen, die nach dem 15. des Monats erfolgen, werden mit dem letzten Tag des folgenden Monats wirksam.
Rechnungen und Zahlungsmöglichkeiten für Abonnenten

Die Rechnungen für Ihren Parkplatz-Vertrag können innerhalb der angegebenen Fälligkeit wie folgt bezahlt werden:

  • mittels eines SEPA-Lastschriftmandats, das vor der Ausstellung der Rechnung bei Ihrer Hausbank oder bei der Postbank aktiviert wurde - siehe unten (die Kennzahl, die der Bank bei der Aktivierung eines Lastschriftmandats mitgeteilt werden muss, ist in der Rechnung unter „Kundennummer“ angeführt);
  • bei jedem Bankinstitut, indem Sie den beigelegten Bankerlagschein „Freccia" benutzen;
  • bei jedem Postschalter, indem Sie den beigelegten Posterlagschein benutzen;
  • kostenlos mit Bankerlagschein „Freccia" in jeder Sparkassenfiliale auf dem Bozner Gemeindegebiet;
  • online, auf der Internetseite www.poste.it
  • mittels Home Banking, indem Sie als Zahlungsgrund an erster Stelle die Rechnungsnummer angeben, die Sie auf der ersten Seite der Rechnung finden (z.B.: 2016/ZZ/XXXXXX).

Bankverbindung: Südtiroler Sparkasse - IBAN: IT78 F060 4511 6000 0000 0090 900 

 

Rechnungsguthaben werden von der SEAB AG wie folgt rückerstattet:

  • mittels Überweisung, wenn der Kunde über einen Dauerauftrag verfügt;
  • mittels Scheck, wenn der Kunde über einen Dauerauftrag verfügt - der Scheck wird auf dem Postweg zugestellt;
  • geringe Beträge werden in der darauffolgenden Rechnung gutgeschrieben.

Bevor das Guthaben rückerstattet wird, prüft die SEAB AG, ob alle vorherigen Rechnungen ordnungsgemäß beglichen wurden.

 

Fälligkeit und Verzug

Die Rechnungen müssen innerhalb der angegebenen Fälligkeit bezahlt werden. Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, schickt die SEAB AG eine Mahnung mit der Aufforderung, die Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Erhalt des Mahnschreibens zu begleichen. Die durch die Mahnung entstandenen Spesen werden dem Kunden in der folgenden Rechnung angelastet. Für den Verzugszeitraum werden ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung Verzugszinsen in der Höhe des offiziellen Bezugszinssatzes, erhöht um 3,5 Prozentpunkte, berechnet.

Häufig gestellte Fragen

Wie zahle ich die SEAB-Rechnungen und wie erhalte ich Rückerstattungen?

Die Rechnungen der SEAB AG können innerhalb der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit wie folgt bezahlt werden:

 

Rechnungsguthaben werden von der SEAB AG wie folgt rückerstattet:

  • mittels Überweisung, falls der Kunde über ein SEPA-Lastschriftmandat verfügt;
  • falls der Kunde nicht über ein SEPA-Lastschrift­mandat verfügt, wird auf schriftlichen Antrag desselben mit Angabe der vollständigen Bankkoordinaten (IBAN) eine Überweisung getätigt - Antragsformular herunterladen.

Bevor Guthaben rückerstattet werden, prüft die SEAB AG, ob alle vorherigen Rechnungen ordnungsgemäß beglichen wurden.

Bei Ableben des Vertragsinhabers können die Erben die Rückerstattung von Rechnungsguthaben beantragen. Dafür müssen folgendes Antragsformular und Ersatzerklärung für Erben ausgefüllt werden. 

Wie aktiviere ich das SEPA-Lastschriftmandat?

Die bequemste und praktischste Art und Weise, auf die Sie Ihre SEAB-Rechnungen bezahlen können, ist das SEPA-Lastschriftmandat. Nur so können Sie sicher sein, auch bei längerer Abwesenheit oder bei einer eventuellen Nichtzustellung der Rechnung (aufgrund nicht voraussehbarer Ursachen), rechtzeitig zu bezahlen und keine Verzugszinsenanrechnung zu riskieren. Es ist ganz einfach zu aktivieren:

Laden Sie das Formular SEPA-Lastschriftmandat (für Privat- und/oder Geschäftskunden) herunter, füllen Sie es aus und schicken es uns entweder per E-Mail oder per Fax zu oder geben es persönlich am zuständigen SEAB-Schalter (Bozen oder Leifers) ab:

Alle notwendigen Informationen zum Ausfüllen des Formulars erhalten Sie von Ihrer Bank.