Sperrmüllabholdienst

Hier finden Sie Informationen zum Sperrmüllabholdienst. Wenn Sie keinen Abholdienst benötigen, können Sie Ihren Sperrmüll jederzeit am Recyclinghof abgeben (klicken Sie auf den Link, um nähere Informationen zu erhalten).

 

Wie funktioniert der Abholdienst?

Der Abholdienst kann unter der grünen Nummer 800 013 066 vorgemerkt werden. Die Abholung wird von Montag bis Samstag am Vormittag durchgeführt.

Pro Abholung können 3 Gegenstände abgegeben werden.

Die SEAB-Mitarbeiter/innen können den Sperrmüll nicht vom Privatgrund abholen; deshalb muss die/der Antragsteller/in seinen Sperrmüll zur vereinbarten Uhrzeit auf öffentlichen Grund tragen (Gehsteig, Straßenrand, etc.).

Anmerkung: Die Objekte können auch am Vorabend (möglichst nach 20.00 Uhr) oder früh morgens am Abholtag hinausgestellt werden, unabhängig vom gewähltenTermin!

 

Wie viel kostet der Dienst?

Eine Abholung kostet 15,00 €. Die Kosten des Dienstes werden in der nächsten Abfallrechnung verrechnet.

Für Haushalte, in denen ausschließlich über 65-jährige Personen wohnen oder in denen über 65-jährige und Personen mit einem Invaliditätsgrad von über 75 % wohnen, ist dieser Dienst kostenlos. Diese Informationen müssen bereits bei der Vormerkung mitgeteilt werden!

Bei nicht eingehaltenen Terminen ohne vorherige Absage werden die oben genannten Kosten verrechnet.

 

Was kann ich abgeben?

  • Möbel
  • Matratzen, Sprungfederrahmen und Lattenrost
  • große Elektro- und Elektronik-Altgeräte (AEE)  wie Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.
  • sperrige Gegenstände (Mindestgröße 40x40 cm!)  aus Holz, Metall, Glas, Plastik

Was kann NICHT abgegeben werden?

  • gefährliche Abfälle wie z.B. Gasflaschen (Fachbetriebe)
  • Fenster, Türen (Fachbetriebe)
  • Heizkörper (Fachbetriebe)
  • Fahrräder (in einem Stück: Fachbetriebe, in Stücke zerlegt: Recyclinghof)
  • Gegenstände, die kleiner als 40x40 cm sind (Restmüll bzw. Ökoinseln)

Wenn Sie gut erhaltene Möbel oder Haushaltsgeräte entsorgen möchten, besuchen Sie bitte unsere Webseite Zu Schade zum Wegwerfen.

Nix da!

Der Sperrmüll darf nicht einfach an den Wertstoffinseln liegen gelassen werden!

Dies gilt als illegale Müllablagerung und kann mit Sanktionen in Höhe von bis zu 500 Euro bestraft werden.