Anmeldungen, Abmeldungen, Änderungsmeldungen und Vergünstigungen

Im Fall eines Umzugs muss innerhalb von 7 Tagen ab der Besetzung der Räumlichkeiten (= ab dem Stromanschluss, bzw. ab Beginn des Mietvertrags) die Anmeldung bei der SEAB AG erfolgen. Für Verspätungen von bis zu 180 Tagen wird als Schadenersatz ein Zuschlag in Höhe von 10 % des Tarifs in Rechnung gestellt. Für Verspätungen von über 180 Tagen ist einen Aufschlag in Höhe von 30 % des Tarifs vorgesehen.

Die Meldungen für den Abfalltarif können am SEAB-Kundenschalter vorgenommen werden oder mittels Fax (0471 541 767), auf dem Postweg (SEAB AG, Lanciastraße 4/A, 39100 Bozen) oder per E-Mail (info@seab.bz.it) übermittelt werden.

Neuanmeldung

Wenn Sie neu in Bozen sind oder gerade einen eigenen Haushalt gegründet haben, müssen Sie eine Neuanmeldung für den Mülltarif durchführen. Für eine Neuanmeldung sind folgende Unterlagen und Angaben nötig:

  1. gültiger Personalausweis (bei Anmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  2. korrekt ausgefülltes Anmeldeformular (siehe unten) mit folgenden Angaben:
  • Steuernummer
  • Nettofläche der Wohnung (ohne Balkone) samt Keller und Dachboden, Garage und überdachtem Autoabstellplatz, ersichtlich aus einem von offizieller Seite ausgestellten Grundriss der Wohnung: Katasterauszug, Grundplan des Kondominiums, Quadratmeterverzeichnis des Wohnbauinstitutes usw. 
  • Katasterdaten der Wohnung

Nach der erfolgten Anmeldung kann der neue SEAB-Kunde beim Kondominiumsverwalter oder beim Immobilienbesitzer die Schlüssel für die Restmüll- und Biomülltonnen beantragen.

Im Falle einer Anmeldung per Post/Fax/E-Mail zu beachten:

Das Biomüll-Set (Papiersäcke und Plastikbehälter), das jedem neuen Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt wird, muss auf jeden Fall direkt am Schalter abgeholt werden. 

Auch Kunden, die in der Altstadt wohnen und Restmüllsäcke mit Chip verwenden (siehe Infoblatt), müssen trotzdem zu einem Schalter kommen, um ihre Restmüllsäcke abzuholen, oder eine andere Person mit der Abholung beauftragen (unterschriebene Bevollmächtigung nicht vergessen).

Änderungsmeldung (Änderung der Adresse, des Vertragsinhabers, der Wohnungsfläche)

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Bozen umgezogen sind, den Rechnungsinhaber ändern wollen (aufgrund von Ableben, Trennung etc.) oder wenn sich die Nettofläche Ihrer Wohnung (z.B. durch Zukauf von Wohnräumen oder Garagen) verändert hat, müssen Sie eine Änderungsmeldung vornehmen.

Anmerkung: Ändert sich nur die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, wird dies der SEAB AG direkt vom Meldeamt der Gemeinde mitgeteilt - Sie brauchen sich nicht persönlich darum zu kümmern!

Bei einer Änderungsmeldung müssen folgende Unterlagen und Angaben vorgewiesen werden:

  1. gültiger Personalausweis (bei Anmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  2. korrekt ausgefülltes Formular für Änderungsmeldung (siehe unten) mit folgenden Angaben:
  • Steuernummer
  • Nettofläche der Wohnung (ohne Balkone) samt Keller und Dachboden, Garage und überdecktem Autoabstellplatz, ersichtlich aus einem von offizieller Seite ausgestellten Grundriss der Wohnung (z.B. Katasterauszug, Grundplan des Kondominiums, Quadratmeterverzeichnis des Wohnbauinstitutes usw.)
  • Katasterdaten der Wohnung
Abmeldung

Eine Abmeldung erfolgt im Falle der Kündigung des Stromanschlusses, Mietvertragskündigung/-ablauf oder Verkauf der Immobilie.

Es sind folgende Unterlagen nötig:

  • gültiger Personalausweis (bei Abmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  • korrekt ausgefülltes Abmeldungsformular (siehe unten)
Tarifvergünstigungen

Eine Tarifbegünstigung beantragen können Familien, die sich ausschließlich aus Familienmitgliedern zusammensetzen, die älter als 65 Jahre sind, zu gewissen Einkommensstufen gehören (bestätigt durch eine ISEE-Bescheinigung) und...

  1. ... die Räume zu Wohnzwecken besetzen, mit Ausnahme der Katasterkategorien A1, A7 und A8 oder
  2. ... auf deren Familienbögen Personen aufscheinen, die auch jünger als 65 Jahre sein können und die eine Behinderung von mindestens 75 % aufweisen oder
  3. ... in deren Wohnung eine oder mehrere Pfleger/innen den Wohnsitz haben, die für die Familie arbeiten.

Es sind folgende Unterlagen notwendig:

  • korrekt ausgefülltes Antragsformular für Tarifbegünstigung (siehe unten)
  • eine gültige ISEE-Einkommensbescheinigung (wird von den Steuerbeistandszentren - CAF kostenlos ausgestellt)
  • gültiger Personalausweis (bei Anmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  • ein gültiger Behindertenausweis mit Angabe des Invaliditätsgrades (nur für Kategorie 2)
  • eine Kopie des Arbeitsvertrages der/des Pfleger/in (nur für Kategorie 3).

Die angewendete Begünstigung hängt von der jeweiligen Einkommensstufe ab:
ISEE-Einkommensstufe 0 – 20.000 €: 50 %
ISEE-Einkommensstufe 20.001 – 30.000 €: 35 %

Der Antrag kann entweder per E-Mail an info@seab.bz.it, am SEAB-Schalter oder in einem der 5 Bürgerzentren der verschiedenen Stadtviertel eingereicht werden.

ACHTUNG: Das Ansuchen muss jährlich bei Fälligkeit der ISEE-Bescheinigung neu eingereicht werden. Die im letzten Jahr angewandte Begünstigung wird vorübergehend aufgehoben, bis der Kunde einen neuen Antrag mit einer gültigen ISEE-Bescheinigung vorlegt. Dies bedeutet, dass vorerst der volle Tarif verrechnet wird und anschließend – nach positiver Beurteilung des Ansuchens – die Begünstigung gutgeschrieben wird. Wir empfehlen, sich das Fälligkeitsdatum der ISEE-Bescheinigung zu merken und bei SEAB frühzeitig die aktuellen Unterlagen einzureichen, damit alle Monate von Anfang an von der Begünstigung erfasst werden. Für neue Ansuchen wird die Tarifbegünstigung ab dem Datum der Antragstellung angewendet.

Zusatzvolumen für Windelhosen-Verwender/innen

Familien mit einer oder mehreren Personen, die aus Krankheitsgründen mit ärztlicher Bestätigung Windelhosen verwenden, können eine Erhöhung des im Mindesttarif enthaltenen Müllvolumens erhalten (1.300 Liter pro Person)*.

Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig:

  • korrekt ausgefülltes Antragsformular für Zusatzvolumen (siehe unten)
  • Ärztliche Bestätigung der Verwendung von Windelhosen oder das Etikettenblatt, das in der Apotheke vorgewiesen wird
  • gültiger Personalausweis (bei Anmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)

*Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um eine Tarifvergünstigung sondern um eine Erhöhung der im Mindesttarif enthaltenen Liter. Wenn Sie in einem Kondominium wohnen, werden diese Liter auf die Kondominiumstonne gutgeschrieben.

Meldungen von unvermieteten bzw. unbewohnten Räumlichkeiten

Der Minimal-Abfalltarif wird auch dann geschuldet, wenn die Wohnräumlichkeiten nicht benutzt werden, sofern sie wenigstens an eines der Verteilernetze angeschlossen sind: Wasser, Gas oder Strom. Darum müssen auch diese Räumlichkeiten angemeldet werden.

Um in den Genuss dieser Tarifreduktion zu kommen, muss der Kunde die effektive nicht erfolgte Benutzung mit geeigneten Unterlagen beweisen - vorzulegen sind:

  • Stromrechnungen eines ganzen Kalenderjahres, die einen durchschnittlichen Tagesverbrauch von unter 1 Kw vorweisen 
Abholung neuer Müllsäcke

Anfang jeden Jahres organisiert SEAB die Tür-zur-Tür-Verteilung der Biomüllsäcke aus Papier. Auf diese Weise erhält jeder Haushalt bis spätestens Ende April jeden Jahres eine 100-Stück-Packung. Haushalte, die vor der neuen Verteilung ihre Biomüllsäcke verbraucht haben, können am SEAB-Schalter jederzeit gratis Nachschub holen - einen Personalausweis nicht vergessen!

Die Privathaushalte in der Altstadt, die für ihre Restmüllentsorgung Säcke mit Chip verwenden (siehe Infoblatt), können kostenlose neue Säcke erhalten:

  • am SEAB-Schalter in der Lancia-Straße (Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 8.30 - 16.30 Uhr) oder
  • an der Kassa des Parkhauses Bozen Mitte (Montag bis Freitag 8.00 - 14.00 und 17.00 - 19.30 Uhr).

Bei der Abholung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • die letzte Abfallrechnung
  • ein gültiger Personalausweis des Vertragsinhabers
  • eventuell eine Bevollmächtigung seitens des Vertragsinhabers mit Kopie seiner Identitätskarte.