Wasseranschlüsse und -verträge

Neuer Wasseranschluss

Ein Wasseranschluss muss beantragt werden, wenn das Gebäude noch nicht an das öffentlicheTrinkwassernetz der Gemeinde angeschlossen ist oder falls die Anschlussleitung (inkl. Zählerkästen) verändert werden muss.

Der Antrag muss vom Eigentümer, vom Verwalter der Immobilie oder vom Bauunternehmen gestellt werden. Das Formular (siehe Download-Bereich) muss vollständig ausgefüllt werden, einschließlich aller Katasterdaten der Immobilie.

Folgende Unterlagen müssen beigelegt werden:

  1) Mappenauszug in angemessenem Maßstab (siehe Beispiel) mit folgenden Inhalten:

  • die Nullkote (00) in m ü.d.M.;
  • der Verlauf der Anschlussleitung vom öffentlichen Trinkwassernetz bis zum Zählerkasten (falls Grundstücke Dritter betroffen sind, muss dies auf dem Mappenauszug angegeben werden und eine entsprechende Zusage der Grundstückbesitzer beigelegt werden);
  • der Durchmesser und das Material der Anschlussleitung;

2) Detailansicht der Zählerkästen mit Kotenangabe und Nummerierung und Detailansicht der Wasserzähler mit Identifizierung der einzelnen Abnehmer (siehe Beispiel);

3) Im Falle einer Brandschutzanlage, müssen auch die Lagepläne aller Stockwerke beigelegt werden (siehe Beispiel).

 

Der Antrag kann per E-Mail (info@seab.bz.it), Pec seab@cert.seab.bz.itFax (0471/541 767),  Post (SEAB AG; Lancia-Straße 4A, 39100 Bozen) eingereicht oder persönlich bei den SEAB-Schaltern in der Lancia-Straße 4A gestellt werden. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen.

 

Nach Überprüfung des Antrags, erlässt SEAB die Genehmigung und übergibt dem Antragsteller eine abgestempelte Kopie des Projekts. Sollten zusätzliche Informationen notwendig sein, wird ein Techniker der SEAB sich mit dem Antragsteller in Verbindung setzen.

Die Anschlussarbeiten an das öffentliche Trinkwassernetz werden ausschließlich von SEAB laut Kostenvoranschlag durchgeführt, den Sie mit dem entsprechenden Formular (siehe Download-Bereich auf dieser Seite) beantragen müssen.  

Der Kostenvoranschlag muss unterzeichnet und an SEAB zurückgeschickt werden. Nach eingegangener Zahlung wird ein Termin für die Durchführung der Arbeiten vereinbart.

Neuer Wasservertrag

Ein neuer Vertrag muss abgeschlossen werden, wenn ein Gebäude an das Trinkwasser-Leitungsnetz angeschlossen ist, die Immobilie oder einzelne Wohneinheiten jedoch über keinen Wasserzähler verfügen. In diesem Fall muss vorgelegt werden:

  1. Steuernummer und Mehrwertsteuernummer des Betriebsinhabers, bzw. des gesetzlichen Vertreters
  2. gültiger Personalausweis des Betriebsinhabers, bzw. des gesetzlichen Vertreters
  3. Daten der Baukonzession oder die Gewissheit, dass die Bauarbeiten vor dem 30. Januar 1977 begonnen wurden
  4. Konformitätserklärung der Anlage laut DM 37/08
  5. vollständige Katasterdaten der Immobile.

Der Antrag muss persönlich oder mit Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Vertragsinhabers am Kundenschalter eingereicht werden.

Nachfolge

Eine Nachfolge kann angetreten werden, wenn ein Gebäude an das Leitungsnetz angeschlossen und ein Wasserzähler vorhanden ist. Voraussetzung ist, dass der vorherige Wasservertrag gekündigt worden ist. Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Steuernummer und Mehrwertsteuernummer des Betriebsinhabers, bzw. des gesetzlichen Vertreters
  2. gültiger Personalausweis des Betriebsinhabers, bzw. des gesetzlichen Vertreters.

Der Antrag muss persönlich oder mit Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Vertragsinhabers am Kundenschalter eingereicht werden.

Vertragskündigung

Die Vertragskündigung muss in folgenden Fällen vorgelegt werden:

  • Änderung der Gesellschaftsform
  • Verlegung des Rechtssitzes

Der Antrag kann per E-Mail (info@seab.bz.it), per Fax (0471/541 767), per Post (SEAB AG; Lancia-Straße 4/A, 39100 Bozen) oder persönlich am Kundenschalter gestellt werden.