Das Bozner Gasverteilungsnetz

SEAB AG ist auf dem Bozner Gemeindegebiet für die Erdgasverteilung zuständig und ist dem Codice di Rete tipo per il servizio di Distribuzione Gas (CRDG) (Netzkodex für den Gasverteilungsdienst) der Aufsichtsbehörde für Strom, Gas und Wasser (AEEGSI) am 16.10.2006 beigetreten (siehe Beitrittserklärung). Der Netzkodex CRDG wurde von der Aufsichtsbehörde mit dem Beschluss Nr. 108/06 genehmigt und ist ein Schritt von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung des Gasmarktes. Er ist das Vertragsinstrument, mit dem die Beziehungen zwischen den Unternehmen, die die Verteilungsanlagen betreiben, und den Vertriebsgesellschaften und den Großhändlern, die diese Anlagen nutzen, geregelt und geklärt werden. Mit der Einführung dieses Instruments sind die Verteilungsunternehmen verpflichtet, den Verteilungsdienst für Vertriebsgesellschaften und Großhändler in neutraler und nichtdiskriminierender Weise anzubieten.

Informationen zu den Anlagen

In den Aufgabenbereich der SEAB AG fallen:

  1. der Anschluss an die Erdgasleitung von neuen Anlagen, umgebauten Anlagen (auch neuer Herdanschluss), Industrieanlagen
  2. der Notruf (grüne Nummer: 800 046 144)
  3. die Instandhaltung und Erweiterung des Gasnetzes

Für den Anschluss an die Gasleitung müssen sich die Endkunden an das Technische Büro Gas der SEAB AG, Lanciastraße 4/A, wenden.

Einige technische Daten des Bozner Gasnetzes:

  • Gemeinde: Bozen
  • Geschäftssitze: Lanciastraße 4/A - 39100 Bozen
  • Kunden: 31.000
  • Niederdruckgasnetz: 115 km
  • Mitteldruckgasnetz: 44 km
  • Jährlich ins Netz gespeiste Gasmenge: 81 Mio m3
  • Druck im Niederdruckgasnetz: 22 mbar
  • Druck im Mitteldruckgasnetz: 5 bar
  • Übergabestellen-Druckminderer: 2
  • Rohrleitungsdruckverminderer: 30
  • Geruchsmittel pro Jahr: 1.500 kg

Am SEAB-Sitz in der Lanciastraße 4/A, 39100 Bozen, Tel. 0471 541 700 werden auf Anfrage die technischen Informationen und die Beschreibung der Anlage, sowie die planimetrische Darstellung der Anlage bereitgestellt.

Weitere Informationen zum Bozner Gasverteilungsnetz finden Sie in den Dokumenten im Download-Bereich am Ende dieser Website.

Entnahmeprofile

Für die Standard-Entnahmeprofile und die entsprechenden Kategorien des Gasverbrauchs wird Bezug genommen auf Beschluss 229/2012/R/gas Anhang A (TISG – Testo Integrato Settlement Gas). Zur Festlegung des Standard-Entnahmeprofils verwendet SEAB die Modalitäten laut Art. 5 des TISG. SEAB teilt ferner mit, dass sie kein zusätzliches Standard-Entnahmeprofil definiert hat und auch nicht verwendet, im Vergleich zu denen, die von der Aufsichtsbehörde für Strom, Gas und Wasser auf der Grundlage einer einheitlichen Methodik auf nationaler Ebene festgelegt wurden.

Die Aktualisierung der Entnahmeprofile erfolgt einmal im Jahr zu Beginn des thermischen Jahres.

Maximale Entnahme pro Stunde

Die maximale Entnahme pro Stunde ist der Wert des maximalen Durchflusses entsprechend der vom Endkunden angeforderten maximalen Leistung oder in Ermangelung dessen entsprechend dem maximalen Durchfluss des installierten Messgerätes im Sinne der Aufsichtsbehörde AEEGSI (Beschluss 138/04).

SEAB teilt mit, dass die Ermittlung des Wertes der maximalen vertraglichen Entnahme pro Stunde unter Verwendung der vom Endkunden angeforderten maximalen Leistung erfolgt.

Aufteilung des Verbrauchs

SEAB teilt mit, dass die Aufteilung des Verbrauchs auf 2 thermische Jahre (identifiziert als t und t-1) unter Anwendung des herkömmlichen Kriteriums des Verbrauchs pro Tag erfolgt zwischen:

  • der letzten Ablesung vor dem Ende des thermischen Jahres t-1; und
  • der ersten Ablesung des thermischen Jahres t.

Koeffizient C

Im Sinne des Beschlusses 367/2014/R/gas Anlage A (RTDG – „Regolazione tariffaria dei servizi di distribuzione e misura del gas per il periodo di regolazione 2014-2019“) gilt: Ist die am Übergabepunkt installierte Messeinheit nicht mit einer Vorrichtung zur Korrektur der Messungen unter Standardbedingungen ausgestattet, so ist die Korrektur der gemessenen Mengen zu Tarifzwecken unter Anwendung des Koeffizienten „C“ vorzunehmen.

Im Sinne des Beschlusses 427/2015/R/GAS wird mitgeteilt, dass die Verfahren zur Berechnung der C-Koeffizienten für Bozner Anlagen unverändert bleiben, da es an der Verteilungsanlage des Bozner Gasnetzes keine Übergabepunkte mit Quoten gibt, die in den Anwendungsbereich der Bestimmungen fallen, und auch keine Konverter mit reiner Temperaturkorrektur installiert sind.

SEAB teilt mit, dass für jeden Übergabepunkt, der mit einem Messgerät ohne Volumenkorrekturvorrichtung ausgestattet ist, die Korrektur der gemessenen Größen unter Standardbedingungen durch Anwendung eines Koeffizienten erfolgt, der nach der folgenden Formel laut Art. 6 der RTDG berechnet wird: C = Kpx KT