Parkplatz-Abos und Wertkarten
Neben der Bezahlung mittels Ticket an den Kassen der Parkplätze gibt es auch die Möglichkeit, einen Abo-Vertrag abzuschließen oder mit der SEAB Park Card zu bezahlen (gültig nur in den Parkgaragen Bozen Mitte, Gerichtsplatz und Stadthalle).
Parkplatz-Abonnements
- das korrekt ausgefüllte Formular "Abonnement-Anfrage"
- das Autobüchlein lautend auf den Antragsteller
- die ausgefüllte und unterschriebene Selbsterklärung über den Wohnsitz (nicht bei Busabonnements)
- einen gültigen Personalausweis
- eine Stempelmarke im Wert von 16,00 €
Die SEAB Park Card
Die “SEAB Park Card” ist eine aufladbare Wertkarte, mit der man in den Parkgaragen BZ Mitte, Gerichtsplatz und Stadthalle sowie auf allen blauen Parkplätzen in Bozen laut den geltenden Tarifen bezahlen kann.
Dank der Kontaktlos-Technologie ist die Verwendung denkbar schnell und einfach: Die Karte soll nur am Kontaktlos-Leser der Ein- und Ausfahrtsäulen, bzw. der Parkscheinautomaten gehalten werden, um damit zu bezahlen oder um sie aufzuladen.
Im Parkhaus spart man sich mit dieser Karte das Anstehen an der Kasse und kann sofort zum Auto gehen und bequem herausfahren. Die Karte kann außerdem an jeder automatischen Kasse in den Parkplätzen BZ Mitte, Gerichtsplatz und Stadthalle sowie an jedem Parkscheinautomat im gesamten Stadtgebiet aufgeladen werden.
Die SEAB Park Card kostet 10 € und kann ausschließlich am SEAB-Parkplatzschalter im 1. Stock des Parkhauses BZ Mitte erworben werden (Öffnungszeiten des Schalters Mo-Fr 8.30-12.00, Do 8.30-16.30 Uhr).
Die Wertkarte hat keine Fälligkeit. Sollte sie beschädigt werden, geht das Guthaben nicht verloren, sondern kann auf eine neue Karte übertragen werden.
Nähere Informationen zur Benutzung der Wertkarten finden Sie im SEAB Park Card Infoblatt.
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Häufig gestellte Fragen
Wie zahle ich die SEAB-Rechnungen und wie erhalte ich Rückerstattungen?
Die Rechnungen der SEAB AG können innerhalb der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit wie folgt bezahlt werden:
- mittels eines SEPA-Lastschriftmandats, das vor der Ausstellung der Rechnung bei Ihrer Hausbank oder bei der Postbank aktiviert wurde (siehe auch die FAQ "Wie aktiviere ich das SEPA-Lastschriftmandat?";
- mittels des PagoPA-Systems, indem man den Anweisungen folgt, die sich Auf der Mitteilung zur Fälligkeit im Anhang zur Rechnung befinden (siehe auch die FAQ "Wie bezahle ich meine Rechnungen über das PagoPA-System?".
Rechnungsguthaben werden von der SEAB AG wie folgt rückerstattet:
- mittels Überweisung, falls der Kunde über ein SEPA-Lastschriftmandat verfügt;
- falls der Kunde nicht über ein SEPA-Lastschriftmandat verfügt, wird auf schriftlichen Antrag desselben mit Angabe der vollständigen Bankkoordinaten (IBAN) eine Überweisung getätigt - Antragsformular herunterladen.
Bevor Guthaben rückerstattet werden, prüft die SEAB AG, ob alle vorherigen Rechnungen ordnungsgemäß beglichen wurden.
Bei Ableben des Vertragsinhabers können die Erben die Rückerstattung von Rechnungsguthaben beantragen. Dafür müssen folgendes Antragsformular und Ersatzerklärung für Erben ausgefüllt werden.
Wie aktiviere ich das SEPA-Lastschriftmandat?
Die bequemste und praktischste Art und Weise, auf die Sie Ihre SEAB-Rechnungen bezahlen können, ist das SEPA-Lastschriftmandat. Nur so können Sie sicher sein, auch bei längerer Abwesenheit oder bei einer eventuellen Nichtzustellung der Rechnung (aufgrund nicht voraussehbarer Ursachen), rechtzeitig zu bezahlen und keine Verzugszinsenanrechnung zu riskieren. Es ist ganz einfach zu aktivieren:
Laden Sie das Formular SEPA-Lastschriftmandat (für Privat- und/oder Geschäftskunden) herunter, füllen Sie es aus und schicken es uns entweder per E-Mail oder per Fax zu oder geben es persönlich am zuständigen SEAB-Schalter (Bozen oder Leifers) ab:
Alle notwendigen Informationen zum Ausfüllen des Formulars erhalten Sie von Ihrer Bank.