Abwasser

Laut Abwässerschutzgesetz (LG Nr. 8 vom 18. Juni 2002 und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen D.L. vom 21. Jänner 2008, Nr. 6) muss ein Gebäude, das weniger als 200 Meter von der Gemeindekanalisation entfernt ist (ausgenommen jene Fälle, die im Art. 8 des Durchführungsbestimmungen angegeben sind), auf Kosten des Eigentümers an die öffentliche Kanalisierung angeschlossen werden. Bei Nichtbeachtung des Gesetzes von Seiten des Eigentümers wird der Anschluss von Amts wegen verfügt. Die anfallenden Kosten werden dem Eigentümer angerechnet.

Befindet sich ein Gebäude mehr als 200 Meter vom öffentlichen Abwassernetz entfernt, so muss eine Sickergrube errichtet werden.

Anschluss an das öffentliche Abwassernetz

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasser-Kanalisierung und die Entsorgung des Regenwassers durch Versickerung im Untergrund sind folgende Unterlagen und Angaben nötig:

  • Gesamtlageplan im Maßstab 1:500
  • Lageplan des Erdgeschosses mit Angabe der „0" Kote und der Kellergeschosse im Maßstab 1:100, mit Schema der Abwasseranlage, für welche anzugeben sind: Rohrdurchmesser, Anzahl der an jede Steigleitung angeschlossenen Dienste, Inspektionsschächte, Geruchssiphon des Typs „Firenze" aus Steinzeug UNI EN 295, allfälliger Ölabscheider für die Wende- und Fahrbereiche der Garagen, Detail mit der Bemaßung für die Einleitung in die Gemeindekanalisation
  • Lageplan im Maßstab 1:100 des Regenwassernetzes und des Entsorgungssystems mit Angabe der absoluten Kote des Bodens eventueller Sickerschächte
  • Kopie der Anfrage für die Baukonzession, Gesuch für den Beginn der Bauarbeiten usw.

Anmerkung: Für Industrieanlagen mit Ölabscheider und Vorbehandlungsanlagen für Gebäude, welche bis zur Grundwasserschicht reichen, muss der Planer drei Exemplare des Lageplanes im Maßstab 1:100 einreichen. Beizulegen sind der technische Bericht und der Schnitt mit der Bemaßung.

Errichtung einer Sickergrube

Für die Errichtung von Sickerbecken muss ein Projekt in zweifacher Ausfertigung vorgelegt werden, welches sich wie folgt zusammensetzt:

  • Gesamtlageplan im Maßstab 1:500
  • Lageplan des Erdgeschosses und aller unterirdischen Geschosse im Maßstab 1:100, mit Angabe der Verteilernetze, die folgende Daten beinhalten müssen: Rohrdurchmesser, Anzahl der an jede Steigleitung angeschlossenen Dienste, Inspektionsschächte, Schema des eingesetzten Sickerbeckens und Art der Versickerung im Verhältnis zur Bewohnerzahl, System für Entsorgung der Regenwässer
  • Bericht, der die Fähigkeit des Bodens zur Aufnahme der gereinigten Abwässer belegt
  • Kopie der Anfrage für die Baukonzession, Gesuch für den Beginn der Bauarbeiten usw.

Die Projekte müssen des Weiteren gemäß der Hygieneverordnung und der Bauordnung der Stadtgemeinde Bozen ausgearbeitet und abgefasst werden.

Abgabe der Bauunterlagen
Die Abgabe der Bauunterlagen kann ausschließlich online erfolgen. Die genauen Modalitäten der Online-Abgabe sind in folgenden Dokumenten festgehalten:
  • Leitfaden für die Erstellung und Übermittlung von digitalen Bauanträgen: In diesem Leitfaden wird erklärt, in welcher Art und Weise und in welchem Format die grafischen Unterlagen und die Anhänge zu den Bauunterlagen eingereicht werden sollen
  • Benennung der Dateien: Die Benennung der Dateien wurde mit dem Gemeindenverband vereinbart und gilt für alle Südtiroler Gemeinden
  • Strukturierung der Bauunterlagen

Bitte nehmen Sie Einsicht in diese Dokumente, um halten Sie sich beim Einreichen Ihrer Bauunterlagen genauestens an die dort angegebenen Vorschriften und Richtlinien, um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. 
Nähere Informationen zu den Online-Anträgen finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Bozen "Online-Abgabeformalitäten": http://www.gemeinde.bozen.it/urb_context02.jsp?hostmatch=true&area=74&ID_LINK=5563