Abfalltarif für Nicht-Haushalte in Bozen

Tarifrechner 2024

Dieser Tarifrechner hilft Ihnen zu erfassen, wie viel Mülltarif die Unternehmen aus einer bestimmten Kategorie im Durchschnitt pro Jahr bezahlen.

Wie viele Biomülltonnen haben Sie?

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Fixe Quote (QF) 0,00 Euro
Variable Quote für Dienste (QVs) 0,00 Euro
Variable Grundgebühr (QVb) 0,00 Euro
Gebühr für Biomüll (QVo) 0,00 Euro
MwSt. 10% 0,00 Euro
Minimaltarif* 0,00 Euro
Inbegriffenes Restmüllvolumen 0 Liter
Durchschnittlicher Restmüllverbrauch 0 Liter
Preis pro zusätzlichem Liter 0,00 Euro + MwSt.
Variable Zusatzgebühr (QVecc) 0,00 Euro
Durchschnittstarif 0,00 Euro
* Pflichttarif, den Sie unabhängig von Ihrer Müllproduktion entrichten müssen

Der Abfalltarif 2024 wurde durch den Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 266 vom 01.07.2024 genehmigt. Der neue Abfalltarif basiert auf der Berechnungsmethode von ARERA (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente) und weist eine Struktur auf, die anders ist als der bisher angewendete Tarif. Nähere Informationen zur neuen Tarifstruktur finden Sie in der Verordnung über die Anwendung der Abfallgebühr der Gemeinde Bozen.

Wichtig:

  • Für bestimmte Kategorien von Nicht-Haushaltskunden (siehe Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung zur Anwendung des Tarifs) ist die Biomüllsammlung und die Zahlung der entsprechenden Tarifquote verpflichtend. Diese hängt von der Größe und Anzahl der verwendeten Behälter ab. Nicht-Haushaltskunden, für die die Biomüllsammlung nicht obligatorisch ist, können dennoch einen Behälter für die Bioabfallsammlung beantragen und in diesem Fall unterliegen sie ebenfalls dem entsprechenden Tarif.
  • In die Berechnung des Abfalltarifs fließt auch die Nettofläche der besetzten Räumlichkeiten mit ein. Sollten die Flächenangaben in Ihrer Rechnung nicht übereinstimmen, so wenden Sie sich bitte an unsere Kundenschalter in der Lanciastraße 4/A. Vergessen Sie nicht, einen von offizieller Seite ausgestellten Grundriss der besetzten Räumlichkeiten mitzubringen, und zwar unterteilt nach Nutzungsart.
  • Ändert sich die Nutzungsart der Räumlichkeiten (z.B. Umwandlung eines Büroraumes in ein Geschäftslokal), so muss dies der SEAB AG mitgeteilt werden.
 
 
 

Häufig gestellte Fragen

Wie aktiviere ich das SEPA-Lastschriftmandat?

Die bequemste und praktischste Art und Weise, auf die Sie Ihre SEAB-Rechnungen bezahlen können, ist das SEPA-Lastschriftmandat. Nur so können Sie sicher sein, auch bei längerer Abwesenheit oder bei einer eventuellen Nichtzustellung der Rechnung (aufgrund nicht voraussehbarer Ursachen), rechtzeitig zu bezahlen und keine Verzugszinsenanrechnung zu riskieren. Es ist ganz einfach zu aktivieren:

Laden Sie das Formular SEPA-Lastschriftmandat (für Privat- und/oder Geschäftskunden) herunter, füllen Sie es aus und schicken es uns entweder per E-Mail oder per Fax zu oder geben es persönlich am zuständigen SEAB-Schalter (Bozen oder Leifers) ab:

Alle notwendigen Informationen zum Ausfüllen des Formulars erhalten Sie von Ihrer Bank.

Wie zahle ich die SEAB-Rechnungen und wie erhalte ich Rückerstattungen?

Die Rechnungen der SEAB AG können innerhalb der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit wie folgt bezahlt werden:

 

Rechnungsguthaben werden von der SEAB AG wie folgt rückerstattet:

  • mittels Überweisung, falls der Kunde über ein SEPA-Lastschriftmandat verfügt;
  • falls der Kunde nicht über ein SEPA-Lastschrift­mandat verfügt, wird auf schriftlichen Antrag desselben mit Angabe der vollständigen Bankkoordinaten (IBAN) eine Überweisung getätigt - Antragsformular herunterladen.

Bevor Guthaben rückerstattet werden, prüft die SEAB AG, ob alle vorherigen Rechnungen ordnungsgemäß beglichen wurden.

Bei Ableben des Vertragsinhabers können die Erben die Rückerstattung von Rechnungsguthaben beantragen. Dafür müssen folgendes Antragsformular und Ersatzerklärung für Erben ausgefüllt werden. 

Was passiert wenn ich meine SEAB-Rechnungen mit Verspätung zahle?

Die SEAB-Rechnungen müssen innerhalb der angegebenen Fälligkeit bezahlt werden. Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, schickt die SEAB AG eine Mahnung mit der Aufforderung, die Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Erhalt des Mahnschreibens zu begleichen. Die durch die Mahnung entstandenen Spesen werden dem Kunden in der folgenden Rechnung angelastet. Für den Verzugszeitraum werden ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung  folgende Verzugszinsen berechnet:

  • Abfalltarif Bozen: offizieller Bezugszinssatz erhöht um 5 Prozentpunkte, mit einem Mindestbetrag von 5,00€ 
  • Abfalltarif Leifers: offizieller Bezugszinssatz erhöht um 3 Prozentpunkte
  • Wasser- und Abwassertarif: offizieller Bezugszinssatz erhöht um 3,5 Prozentpunkte.

Wie kann ich am Mülltarif sparen?

Nützliche Tipps, um die Anzahl Ihrer Restmüll-Entleerungen niedrig zu halten:

Restmüllbehälter verantwortungsvoll verwalten:

  • Nur volle Restmüllbehälter zur Sammelstelle bringen, weil jedes Mal das gesamte Behältervolumen gezählt wird.
  • Für Kondominien mit mehreren Restmülltonnen: eine nach der anderen füllen, und nur die volle Tonne entleeren lassen.
  • Den Restmüll immer gut zusammendrücken, damit er möglichst wenig Platz im Behälter einnimmt.

Korrekte Mülltrennung durchführen:

  • Alle recycelbaren Materialien akkurat trennen und in den Restmüllbehälter nur den nicht trennbaren Müll werfen.
  • Im Recyclinghof alle dort akzeptierten Materialien abliefern (z.B. Tetra-Pak-Verpackungen, Plastikobjekte, Elektromüll, Sperrmüll, Eisen, Holz, usw.).

(Rest-)Müll vermeiden:

  • Produkte ohne Verpackung, bzw. mit Verpackung aus recycelbaren Materialien (Papier, Karton, Glas) wählen.
  • Leitungswasser trinken, Einwegprodukte meiden, beim Einkauf immer größere Packungen wählen.

Wann/wie oft bekomme ich eine Abfallrechnung?

Die Privathaushalte erhalten jährlich 3 Rechnungen für den Abfalltarif:

  • im ersten Halbjahr erhalten sie eine Akonto-Rechnung, die sich auf den Zeitraum Jänner-Mai bezieht;
  • im zweiten Halbjahr erhalten sie eine Akonto-Rechnung, die sich auf den Zeitraum Juni-Oktober bezieht;
  • im Frühjahr des nächsten Jahres erhalten sie eine Rechnung, die sich auf den Zeitraum November-Dezember (Akonto) bezieht und darüber hinaus den Ausgleich für das gesamte Jahr enthält.

Die Geschäftskunden erhalten* jährlich 4 Rechnungen für den Abfalltarif:

  • im ersten Halbjahr erhalten Sie eine Akonto-Rechnung, die sich auf den Zeitraum Jänner-April bezieht;
  • im zweiten Halbjahr erhalten Sie eine Akonto-Rechnung, die sich auf den Zeitraum Mai-August bezieht;
  • gegen Jahresende erhalten Sie eine Akonto-Rechnung, die sich auf den Zeitraum September-Dezember bezieht;
  • im Frühjahr des nächsten Jahres erhalten Sie eine Rechnung, die den Ausgleich für das gesamte Jahr enthält.

In den Akonto-Rechnungen wird der Abfalltarif in Höhe von 90 % ihrer Restmüllproduktion des Vorjahres berechnet.

In der Ausgleichsrechnung wird dann, mithilfe aller registrierten Entleerungen, überprüft, ob die im Minimaltarif enthaltenen Entleerungen im Verlauf des Jahres überschritten wurden. Die Beträge der vorherigen Akonto-Rechnungen werden in dieser Rechnung wieder annulliert, um den Abfalltarif auf Jahresbasis zu berechnen.

Alle Kunden, die Schwierigkeiten beim Lesen ihrer Rechnung haben oder glauben, dass die Rechnung Fehler enthält, laden wir herzlich ein, sich am SEAB-Schalter die Rechnung erklären zu lassen. Telefonische Auskünfte zur Rechnung sind aufgrund der Komplexität des Berechnungssystems nur bedingt möglich.

Ich habe meine Müllrechnung nicht erhalten. Was soll ich tun?

Wenn Sie eine SEAB-Rechnung nicht erhalten oder verloren haben, empfehlen wir Ihnen, sich in unserem Kundenportal zu registrieren - dort haben Sie Zugang zu allen Abfall-, Wasser- und Parkplatzrechnungen sowie zu den Entleerungsdaten Ihrer Restmülltonne. Die Registrierung ist einfach: Zuerst legen Sie, mit der Angabe persönlicher Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Steuernummer), ein Benutzerkonto an und erhalten dann via E-Mail und SMS ein Passwort. Nach der erfolgten Registrierung müssen Sie noch Ihre Kundennummer (auffindbar auf einer SEAB-Rechnung) angeben, um Zugang zu allen Dokumente zu haben.

Sie können außerdem jederzeit eine (kostenpflichtige) Kopie Ihrer Rechnung anfordern. Schreiben Sie eine Mail an info@seab.bz.it und geben Sie Ihren Namen, Ihre Kundennummer und Ihre Anschrift an. Wir schicken Ihnen so schnell wie möglich eine Kopie Ihrer Rechnung zu.

Im Fall von wiederholten Zustellschwierigkeiten bitten wir Sie, zu kontrollieren ob Ihr Briefkasten ordnungsgemäß beschriftet und öffentlich zugänglich ist (kein Einlass durch einen Bewohner oder Klingeln an der Haustür erforderlich). 

Für Geschäftskunden: Seit 2019 werden die Rechnungen an die Geschäftskunden im .xml-Format (elektronische Fakturierung) über das System zum Datenaustausch (Sistema di interscambio SDI) übermittelt. Die Rechnungen können über den Rechnungsportal der Agentur der Einnahmen oder über eine zertifizierte E-Mail-Adresse (Pec) empfangen werden. Um die Rechnungen im PDF-Format anzusehen und herunterzuladen, kann man sich im Kundenportal anmelden.

Um Probleme mit zeitgerechter Bezahlung zu vermeiden, raten wir Ihnen auf jeden Fall, ein SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrer Bank zu aktivieren. Genauere Anweisungen hierzu finden Sie im Anhang zu jeder Rechnung sowie im Bereich Abfallrechnungen Bozen, bzw. Abfallrechnungen Leifers.

Ich glaube, dass meine Müllrechnung Fehler enthält. Was soll ich tun?

Grundsätzlich hängt die Höhe Ihrer Abfallrechnung von sehr vielen Faktoren ab: Anzahl der Familienmitglieder, die in Ihrem Haushalt angemeldet sind; Anzahl der Wohneinheiten und der wohnhaften Personen in Ihrem Kondominium/Haus; Anzahl der Entleerungen, die mit dem Restmüllbehälter Ihres Kondominiums/Hauses registriert wurden usw. (Bei Unternehmen sind dies die Fläche des Betriebes, die Unternehmenskategorie usw.) Leider können wir, aufgrund dieser hohen Komplexität der Berechnungen, keine telefonischen Auskünfte oder Erklärungen zu Ihrer Rechnung geben. Deshalb bitten wir Sie, bei Fragen oder Zweifeln zu Ihrer Rechnung, direkt zum SEAB-Schalter zu kommen. Unsere Mitarbeiter/innen nehmen sich gerne Zeit, Ihre Rechnung genauestens zu überprüfen und gegebenenfalls Ausbesserungen in unserem System zu machen. Sie geben Ihnen auch gerne Auskunft, wenn Sie einfach Erklärungen zum korrekten Lesen einer Rechnung brauchen. 

Ich besitze eine Wohnung/einen Gewerberaum der unvermietet/unbewohnt/nicht benutzt wird. Muss ich trotzdem den Abfalltarif bezahlen?

Für unbewohnte/unvermietete/nicht benutzte Wohnräumlichkeiten, die über einen Wasser-, Gas- oder Stromanschluss verfügen, müssen Sie lediglich den Minimaltarif entrichten. Dasselbe gilt für Geschäftsräume, die entweder an eines der genannten Netze angeschlossen und mit Anlagen ausgestattet sind oder wenn eine Lizenz oder Genehmigung zur Ausübung von Tätigkeiten in diesen Räumen vorliegt.

Um in den Genuss dieser Tarifreduktion zu kommen, muss der Kunde die effektive nicht erfolgte Benutzung mit geeigneten Unterlagen beweisen - vorzulegen sind:

  • Stromrechnungen eines ganzen Kalenderjahres, die einen durchschnittlichen Tagesverbrauch von unter 1 kW vorweisen