Abfalltarif für Nicht-Haushalte in Bozen

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Tarifrechner 2026

Dieser Tarifrechner hilft Ihnen zu erfassen, wie viel Mülltarif die Unternehmen aus einer bestimmten Kategorie im Durchschnitt pro Jahr bezahlen.

Wie viele Biomülltonnen haben Sie?
Kategorie Fläche in m² Aktionen
Fixe Quote (QF)
0,00
Variable Quote für Dienste (QVs)
0,00
Variable Grundgebühr (QVb)
0,00
Gebühr für Biomüll (QVo)
0,00
MwSt. 10%
0,00
Minimaltarif*
0,00
Inbegriffenes Restmüllvolumen
0,00
Liter
Durchschnittlicher Restmüllverbrauch
0,00
Liter
Preis pro zusätzlichem Liter
0,0393
€ + MwSt.
Variable Zusatzgebühr (QVecc)
0,00
Durchschnittstarif
0,00
* Pflichttarif, den Sie unabhängig von Ihrer Müllproduktion entrichten müssen
Bild

Der Abfalltarif 2025 wurde durch den Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 325 vom 12.06.2025 genehmigt (PDF-Dokumente können im Abschnitt Downloads heruntergeladen werden). Der neue Abfalltarif basiert auf der Berechnungsmethode von ARERA (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente) und weist eine Struktur auf, die anders ist als der bisher angewendete Tarif. Nähere Informationen zur neuen Tarifstruktur finden Sie in der Verordnung über die Anwendung der Abfallgebühr der Gemeinde Bozen.

Wichtig:

  • Für bestimmte Kategorien von Nicht-Haushaltskunden (siehe Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung zur Anwendung des Tarifs) ist die Biomüllsammlung und die Zahlung der entsprechenden Tarifquote verpflichtend. Diese hängt von der Größe und Anzahl der verwendeten Behälter ab. Nicht-Haushaltskunden, für die die Biomüllsammlung nicht obligatorisch ist, können dennoch einen Behälter für die Bioabfallsammlung beantragen und in diesem Fall unterliegen sie ebenfalls dem entsprechenden Tarif.
  • In die Berechnung des Abfalltarifs fließt auch die Nettofläche der besetzten Räumlichkeiten mit ein. Sollten die Flächenangaben in Ihrer Rechnung nicht übereinstimmen, so wenden Sie sich bitte an unsere Kundenschalter in der Lanciastraße 4/A. Vergessen Sie nicht, einen von offizieller Seite ausgestellten Grundriss der besetzten Räumlichkeiten mitzubringen, und zwar unterteilt nach Nutzungsart.
  • Ändert sich die Nutzungsart der Räumlichkeiten (z.B. Umwandlung eines Büroraumes in ein Geschäftslokal), so muss dies der SEAB AG mitgeteilt werden.