Trinkwasser- und Abwassertarif für Bozner Geschäftskunden
Der Gesetzgeber sieht eine gemeinsame Rechnung für die Trinkwasser-Versorgung, Abwässer-Ableitung und die Abwässer-Klärung vor. Dies ist auch dann vorgeschrieben, wenn - wie im Fall Bozens - zwei verschiedene Gesellschaften für die Ableitung der Abwässer (SEAB AG) und deren Klärung (Ecocenter AG) zuständig sind. Die SEAB AG hebt den Klärtarif daher gemeinsam mit der Trinkwasser- und Abwassergebühr ein.
Die Autonome Provinz Bozen hat die Verordnung zur Anwendung der Wasser- und Abwassertarife verabschiedet (BLR Nr. 29 vom 16/08/2017, in Kraft getreten am 1. Jänner 2018). Die Verordnung legt fest, welche Kosten durch den Tarif abgedeckt werden müssen und schlägt verschiedene Tarifmodelle vor. Daraufhin hat die Gemeinde Bozen die Tarifstruktur für den integrierten Trinkwasserdienst mit der Verordnung über den Gebrauch und die Verteilung von Trinkwasser festgelegt. Auch der neue Tarif hängt von der Verbrauchsart und der Verbrauchsmenge ab. Neu definiert wurden die einzelnen Verbrauchsklassen und es wurde außerdem eine neue Kategorie "landwirtschaftlicher Gebrauch" eingeführt. Der Fixtarif hängt jetzt für alle Nutzer vom jeweiligen Zählertyp ab - während im alten Tarif diese Unterscheidung nur für Firmen und andere Nicht-Haushalte angewendet wurde.
Der Wasser- und Abwassertarif 2024 wurde durch den Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 702 vom 2011.2023 genehmigt.
Die Geschäftskunden erhalten von der SEAB jährlich 3 Rechnungen für den Wasser- und Abwassertarif:
- Ende März erhalten sie die erste Rechnung mit der Zahlungsfrist Ende April, die sich auf das erste Jahresdrittel bezieht;
- Ende Juli erhalten sie die zweite Rechnung mit Zahlungsfrist Ende August, die sich auf das zweite Jahresdrittel bezieht;
- Ende November erhalten sie die dritte Rechnung mit Zahlungsfrist Ende Dezember, die sich auf das letzte Jahresdrittel bezieht.
Alle Kunden, die Schwierigkeiten beim Lesen ihrer Rechnung haben oder glauben, dass die Rechnung Fehler enthält, laden wir herzlich ein, sich am SEAB-Schalter die Rechnung erklären zu lassen. Telefonische Auskünfte zur Rechnung sind aufgrund der Komplexität des Berechnungssystems nur bedingt möglich.
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Häufig gestellte Fragen
Ich habe meine Wasserrechnung nicht erhalten. Was soll ich tun?
Wenn Sie eine SEAB-Rechnung nicht erhalten oder verloren haben, empfehlen wir Ihnen, sich in unserem Kundenportal zu registrieren - dort haben Sie Zugang zu allen Abfall-, Wasser- und Parkplatzrechnungen sowie zu den Entleerungsdaten Ihrer Restmülltonne. Die Registrierung ist denkbar einfach: Zuerst legen Sie, mit der Angabe persönlicher Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Steuernummer), ein Benutzerkonto an und erhalten dann via E-Mail und SMS ein Passwort. Nach der erfolgten Registrierung müssen Sie noch Ihre Kundenummer (auffindbar auf einer SEAB-Rechnung) angeben, um Zugang zu allen Dokumenten zu haben.
Sie können außerdem jederzeit eine (kostenpflichtige) Kopie Ihrer Rechnung anfordern. Schreiben Sie eine Mail an info@seab.bz.it und geben Sie Ihren Namen, Ihre Kundennummer und Ihre Anschrift an. Wir schicken Ihnen so schnell wie möglich eine Kopie Ihrer Rechnung zu.
Im Fall wiederholter Zustellschwierigkeiten bitten wir Sie, zu kontrollieren ob Ihr Briefkasten ordnungsgemäß beschriftet und öffentlich zugänglich ist (kein Einlass durch einen Einwohner oder Klingeln an der Haustür erforderlich).
Für Geschäftkunden: Seit 2019 werden die Rechnungen an die Geschäftskunden im .xml-Format (elektronische Fakturierung) über das System zum Datenaustausch (Sistema di interscambio SDI) übermittelt. Die Rechnungen können über den Rechnungsportal der Agentur der Einnahmen oder über eine zertifizierte E-Mail-Adresse (Pec) empfangen werden. Um die Rechnungen im PDF-Format anzusehen und herunterzuladen, kann man sich im Kundenportal anmelden.
Um Probleme mit zeitgerechter Bezahlung zu vermeiden, raten wir Ihnen auf jeden Fall, ein SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrer Hausbank zu aktivieren. Genauere Anweisungen hierzu finden Sie im Anhang zu jeder Rechnung sowie im Bereich Wasser- und Abwasserrechnungen.
Ich glaube, dass meine Wasser- und Abwasserrechnung Fehler enthält. Was soll ich tun?
Grundsätzlich hängt die Höhe Ihrer Abfallrechnung von mehreren Faktoren ab. Leider können wir, aufgrund dieser hoher Komplexität der Berechnungen, keine telefonischen Auskünfte oder Erklärungen zu Ihrer Rechnung geben. Deshalb bitten wir Sie, bei Fragen oder Zweifeln zu Ihrer Rechnung, direkt zum SEAB-Schalter zu kommen. Unsere Mitarbeiter/innen nehmen sich gerne Zeit, Ihre Rechnung genauestens zu überprüfen und gegebenenfalls Ausbesserungen in unserem System zu machen. Sie geben Ihnen auch gerne Auskunft, wenn Sie einfach Erklärungen zum korrekten Lesen einer Rechnung brauchen.
Wie zahle ich die SEAB-Rechnungen und wie erhalte ich Rückerstattungen?
Die Rechnungen der SEAB AG können innerhalb der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit wie folgt bezahlt werden:
- mittels eines SEPA-Lastschriftmandats, das vor der Ausstellung der Rechnung bei Ihrer Hausbank oder bei der Postbank aktiviert wurde (siehe auch die FAQ "Wie aktiviere ich das SEPA-Lastschriftmandat?";
- mittels des PagoPA-Systems, indem man den Anweisungen folgt, die sich Auf der Mitteilung zur Fälligkeit im Anhang zur Rechnung befinden (siehe auch die FAQ "Wie bezahle ich meine Rechnungen über das PagoPA-System?".
Rechnungsguthaben werden von der SEAB AG wie folgt rückerstattet:
- mittels Überweisung, falls der Kunde über ein SEPA-Lastschriftmandat verfügt;
- falls der Kunde nicht über ein SEPA-Lastschriftmandat verfügt, wird auf schriftlichen Antrag desselben mit Angabe der vollständigen Bankkoordinaten (IBAN) eine Überweisung getätigt - Antragsformular herunterladen.
Bevor Guthaben rückerstattet werden, prüft die SEAB AG, ob alle vorherigen Rechnungen ordnungsgemäß beglichen wurden.
Bei Ableben des Vertragsinhabers können die Erben die Rückerstattung von Rechnungsguthaben beantragen. Dafür müssen folgendes Antragsformular und Ersatzerklärung für Erben ausgefüllt werden.
Was passiert wenn ich meine SEAB-Rechnungen mit Verspätung zahle?
Die SEAB-Rechnungen müssen innerhalb der angegebenen Fälligkeit bezahlt werden. Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, schickt die SEAB AG eine Mahnung mit der Aufforderung, die Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Erhalt des Mahnschreibens zu begleichen. Die durch die Mahnung entstandenen Spesen werden dem Kunden in der folgenden Rechnung angelastet. Für den Verzugszeitraum werden ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung folgende Verzugszinsen berechnet:
- Abfalltarif Bozen: offizieller Bezugszinssatz erhöht um 5 Prozentpunkte, mit einem Mindestbetrag von 5,00€
- Abfalltarif Leifers: offizieller Bezugszinssatz erhöht um 3 Prozentpunkte
- Wasser- und Abwassertarif: offizieller Bezugszinssatz erhöht um 3,5 Prozentpunkte.
Wie aktiviere ich das SEPA-Lastschriftmandat?
Die bequemste und praktischste Art und Weise, auf die Sie Ihre SEAB-Rechnungen bezahlen können, ist das SEPA-Lastschriftmandat. Nur so können Sie sicher sein, auch bei längerer Abwesenheit oder bei einer eventuellen Nichtzustellung der Rechnung (aufgrund nicht voraussehbarer Ursachen), rechtzeitig zu bezahlen und keine Verzugszinsenanrechnung zu riskieren. Es ist ganz einfach zu aktivieren:
Laden Sie das Formular SEPA-Lastschriftmandat (für Privat- und/oder Geschäftskunden) herunter, füllen Sie es aus und schicken es uns entweder per E-Mail oder per Fax zu oder geben es persönlich am zuständigen SEAB-Schalter (Bozen oder Leifers) ab:
Alle notwendigen Informationen zum Ausfüllen des Formulars erhalten Sie von Ihrer Bank.