Anmeldung, Abmeldung, Änderungsmeldung

Jeder Betrieb in Leifers ist verpflichtet, die besetzten Räumlichkeiten innerhalb von 60 Tagen ab der Besetzung der Räumlichkeiten (= ab dem Stromanschluss, bzw. ab Beginn des Mietvertrags) bei der SEAB AG ordnungsgemäß an- bzw. abzumelden. Nur so ist die SEAB AG in der Lage, den Abfalltarif korrekt zu berechnen. Kunden, die keine Meldungen vornehmen bzw. erfolgte Änderungen nicht angeben, müssen mit einer Geldbuße rechnen.

Die Meldungen für den Abfalltarif können am SEAB-Kundenschalter vorgenommen werden oder mittels Fax (0471 541 767), auf dem Postweg (Weißensteiner Str. 15, 39055 Leifers) oder per E-Mail (info@seab.bz.it) übermittelt werden.

Neuanmeldung

Für eine Neuanmeldung sind folgende Unterlagen und Angaben nötig:

  1. Gültiger Personalausweis des gesetzlichen Vertreters (bei Anmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  2. Korrekt ausgefülltes Anmeldeformular (siehe unten), mit folgenden Angaben:
  • Angaben zum Betrieb (Firmenname, Gesellschaftsform, MwSt.-Nr., Steuernummer, PEC, Empfänger-Codes usw.)
  • Besetzte Nettofläche, ersichtlich aus einem von offizieller Seite ausgestellten Grundriss der besetzten Räumlichkeiten
  • Angabe zur Nutzungsart der besetzten Räumlichkeiten
  • Katasterdaten der Liegenschaft

Im Fall einer Anmeldung per Mail/Fax/Post zu beachten:

Ein SEAB-Mitarbeiter wird Sie telefonisch kontaktieren, um die Übergabe Ihres persönlichen Restmüllbehälters zu vereinbaren, bzw. um Sie zur Abholung Ihrer Abfallkarte am SEAB-Schalter einzuladen. (Die Zuweisung der Karte bzw. des Behälters hängt von der jeweiligen Zone ab).

Änderungsmeldung

Eine Änderungsmeldung ist in folgenden Fällen nötig:

  1. Übersiedlung des Betriebes innerhalb der Gemeinde Leifers
  2. Veränderte Nettofläche (z.B. Zukauf von Räumlichkeiten)
  3. Änderung der Gesellschaftsform
  4. Änderung der Nutzungsart der Räumlichkeiten.

Es müssen folgende Unterlagen und Angaben vorgelegt werden:

  1. Gültiger Personalausweis des gesetzlichen Vertreters (bei Anmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  2. Korrekt ausgefülltes Formular für Änderungsmeldung (siehe unten), mit folgenden Angaben:
  • Betriebsdaten (Firmenname, Gesellschaftsform, Steuer- und MwSt.-Nr.)
  • Nettofläche der besetzten Räumlichkeiten, ersichtlich aus einem von offizieller Seite ausgestellten Grundriss
  • Angabe der Nutzungsart der besetzten Räumlichkeiten
  • Katasterdaten der Liegenschaft 
Abmeldung

Eine Abmeldung ist im Fall einer Geschäftsauflösung oder bei Umsiedlung des Betriebs in eine andere Gemeinde nötig.

Vorzulegen sind:

  1. Gültiger Personalausweis des gesetzlichen Vertreters (bei Anmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  2. Korrekt ausgefülltes Abmeldeformular (siehe unten)