Transparente Verwaltung
Mit der Veröffentlichung der folgenden Informationen kommt SEAB AG den Pflichten der „transparenten Verwaltung“ im Sinne des Regionalgesetzes 10 vom 29.10.2014 der Autonomen Region Trentino Südtirol (Texte und Bezugsquellen wie unten aufgeführt) nach.
Regionalgesetz Nr. 10 vom 29.10.2014 Bestimmungen auf dem Sachgebiet der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der Region und der Körperschaften, für deren Ordnung die Region zuständig ist sowie Änderungen zu den Regionalgesetzen vom 24. Juni 1957, Nr. 11 (Volksbefragung zur Aufhebung von Regionalgesetzen) und vom 16. Juli 1972, Nr. 15 (Bestimmungen über das Volksbegehren bei der Bildung der Regional- und Landesgesetze), mit ihren späteren Änderungen, betreffend die Rechtssubjekte, die zur Beglaubigung der Unterschriften der Unterzeichner befugt sind.
Rundschreiben Nr. 4/EL/2014 Neue Bestimmungen in Sachen Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen.
Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33 vom 14.03.2013 Neuordnung der Regelung in Bezug auf die Pflichten der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentlichen Verwaltungen.
Gesetz Nr. 190 vom 6.11.2012 Bestimmungen zur Prävention und Unterdrückung der Korruption und Illegalität in der öffentlichen Verwaltung
Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 97 vom 25.05.2016 Transparenzdekret