Wasserlieferung für Brandschutz

Die Brandschutzanlagen von Gebäuden (wie z.B. Betriebsgebäude, Garagen und Kondominien) benötigen, falls sie am öffentlichen Trinkwassernetz angeschlossen sind, eine ständige Wasserlieferung.

 

Unter ständiger Wasserlieferung versteht man die Gewährleistung einer Durchflussmenge unter normalen Betriebsbedingungen. Möglich sind Unterbrechungen der Wasserlieferung bis zu 60 Stunden/Jahr.

Die ständige Wasserlieferung wird anhand statistischer Daten der Vorjahre bescheinigt.

 

Bei der Abnahmeprüfung sowohl neuer als auch bereits bestehender Anlagen (z.B. im Fall von Anpassungen, Änderungen oder periodische Überprüfungen) muss der Besitzer oder der Verwalter des Gebäudes bei SEAB den Erlass der Bescheinigung für ständige Wasserlieferung zu Brandschutzzwecken beantragen. Die entsprechende Vorlage steht auf dieser Seite zur Verfügung.