Anmeldung, Abmeldung, Änderungsmeldung

Jeder "Nicht-Haushalt" (Unternehmen, Betrieb, Verein usw.) ist verpflichtet, die besetzten Räumlichkeiten innerhalb von 7 Tagen ab Besetzung, bzw. Bewirtschaftung der Räumlichkeiten, d.h. ab dem Datum des Stromvertrages bei der SEAB AG ordnungsgemäß an- bzw. abzumelden. Für Verspätungen von bis zu 180 Tagen wird als Schadenersatz ein Zuschlag in Höhe von 10 % des Tarifs in Rechnung gestellt. Für Verspätungen von über 180 Tagen ist einen Aufschlag in Höhe von 30 % des Tarifs vorgesehen.

Die Meldungen für den Abfalltarif können am SEAB-Kundenschalter vorgenommen werden oder mittels Fax (0471 541 767), auf dem Postweg (Lanciastraße 4/A, 39100 Bozen) oder per E-Mail (info@seab.bz.it) übermittelt werden.

Neuanmeldung

Für eine Neuanmeldung sind folgende Unterlagen und Angaben nötig:

  1. Gültiger Personalausweis des gesetzlichen Vertreters (bei Anmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  2. Korrekt ausgefülltes Anmeldeformular (siehe unten) mit folgenden Angaben:
  • Angaben zum Betrieb (Firmenname, Gesellschaftsform, MwSt.-Nr., Steuernummer, PEC, Empfänger-Codes usw.)
  • Besetzte Nettofläche, ersichtlich aus einem von offizieller Seite ausgestellten Grundriss der besetzten Räumlichkeiten
  • Angabe zur Nutzungsart der besetzten Räumlichkeiten.

Nach der Registrierung des Kunden werden ihm eine oder mehrere Restmülltonnen und bei Bedarf eine Biomülltonne übergeben. Der Kunde wird daher von einem SEAB-Techniker kontaktiert, um den Termin für die Tonnenübergabe zu vereinbaren.

Im Falle einer Anmeldung per Post/Fax/E-Mail zu beachten:

Die Betriebe/Ämter, die sich in der Altstadt befinden und keinen Platz für eine persönliche Restmülltonne haben und der SEAB die Anmeldung mittels Mail, Fax oder Post zukommen lassen, müssen trotzdem zum Schalter kommen, um die Restmüllsäcke mit Chip abzuholen. 

Änderungsmeldung

Eine Änderungsmeldung ist in folgenden Fällen nötig:

  1. Übersiedelung des Betriebes innerhalb der Gemeinde
  2. Veränderte Nettofläche (z.B. Zukauf von Räumlichkeiten)
  3. Änderung der Gesellschaftsform
  4. Änderung der Nutzungsart.

Es müssen folgende Unterlagen und Angaben vorgelegt werden:

  1. Gültiger Personalausweis des gesetzlichen Vertreters (bei Anmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  2. Korrekt ausgefülltes Formular für Änderungsmeldung (siehe unten), mit folgenden Angaben:
  • Betriebsdaten (Firmenname, Gesellschaftsform, Steuer- und MwSt.-Nr.)
  • Nettofläche der besetzten Räumlichkeiten, ersichtlich aus einem von offizieller Seite ausgestellten Grundriss
  • Angabe der Nutzungsart der besetzten Räumlichkeiten.
Abmeldung

Eine Abmeldung ist im Fall einer Geschäftsauflösung oder bei Umsiedlung des Betriebs in eine andere Gemeinde nötig.

Vorzulegen sind:

  1. Gültiger Personalausweis des gesetzlichen Vertreters (bei Anmeldung per Mail/Fax/Post als Kopie beizulegen)
  2. Das korrekt ausgefüllte Abmeldeformular (siehe unten)
Meldungen von nicht benutzten und nicht vermieteten Räumlichkeiten

Der Minimaltarif ist auch dann zu bezahlen, wenn die Räumlichkeiten nicht benutzt werden, sofern sie für die Benutzung bestimmt sind (= wenn sie an Wasser-, Gas- oder Stromnetz angeschlossen und mit Anlagen ausgestattet sind oder jedenfalls wenn eine Lizenz oder Genehmigung zur Ausübung von Tätigkeiten in diesen Räumen vorliegt). Darum müssen auch diese Räumlichkeiten angemeldet werden. Um in den Genuss der Tarifreduzierung zu kommen, sollten Sie folgende Unterlagen vorlegen können:

  • Stromrechnungen eines gesamten Kalenderjahres, die einen durchschnittlichen Tagesverbrauch von unter 1 kW bestätigen
Abholung zusätzlicher Restmüllsäcke mit Chip

Die Unternehmen, Büros und Vereine in der Altstadt, die für ihre Restmüllentsorgung Säcke mit Chip verwenden, können kostenlose neue Säcke erhalten:

  • am SEAB-Schalter in der Lancia-Straße (Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 8.30 - 16.30 Uhr) oder
  • an der Kassa des Parkhauses Bozen Mitte (Montag bis Freitag 8.00 - 14.00 und 17.00 - 19.30 Uhr).

Bei der Abholung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • die letzte Abfallrechnung
  • ein gültiger Personalausweis des Vertragsinhabers
  • eventuell eine Bevollmächtigung seitens des Vertragsinhabers mit Kopie seiner Identitätskarte.