Leifers: Senkung der Biomüllgebühr für Eigenkompostierer

Der Stadtrat von Leifers hat eine 60-prozentige Ermäßigung der Gebühr für organische Abfälle für Haushalte, die selbst kompostieren, genehmigt. Die Ermäßigung tritt am 1.1.2022 in Kraft, aber Anträge können bereits ab heute gestellt werden, indem das entsprechende Formular ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der SEAB Leifers (persönlich am Abfallschalter oder per E-Mail an info@seab.bz.it) eingereicht wird. Für diejenigen, die den Antrag nach dem 1. Jänner 2022 stellen, wird die Tarifermäßigung ab dem Beginn des folgenden Monats angewendet.

Die Stadtverwaltung hat in ihrer Abfallwirtschafts- und Tarifverordnung die Regeln festgelegt, die eingehalten werden müssen, um in den Genuss der Tarifermäßigung zu kommen. Um die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen, wird die Stadtverwaltung selbst Stichprobenkontrollen durchführen. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden regelmäßig an SEAB übermittelt, damit diese eventuelle erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Im Falle einer unwahren Angabe zur Eigenkompostierung kann die Ermäßigung in den folgenden drei Jahren nicht erneut beantragt werden.

Eigenkompostierung - die Regeln der Gemeinde Leifers

Die Verwendung von organischen oder Gartenabfällen zur Herstellung von Kompost ist nur für Haushalte erlaubt, die einen privaten Garten oder ein Gemüsebeet haben. Die Herstellung von Kompost muss den geltenden Gesundheits- und Hygienevorschriften entsprechen und darf auf keinen Fall zu Belästigungen der Nachbarn führen. Die Kompostierung in Löchern oder auf Gemeinschaftsflächen von Kondominien ist für die Zwecke der Tarifermäßigung nicht zulässig.

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Tarifermäßigung anerkannt werden kann:

  1. Privateigentum oder andere Eigentumsrechte an Grundstücken müssen dokumentiert werden;
  2. Der erzeugte Kompost wird auf derselben Fläche wiederverwendet;
  3. Der Zugang zum Kompostierplatz muss gegeben sein, um der Gemeinde zu ermöglichen, Stichproben durchzuführen, zwecks Überprüfung, ob der Kompostierprozess den Kriterien der Gemeindeverordnung für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen und assimilierten Siedlungsabfällen entspricht.