Wichtige Informationen zu den Abfallrechnungen

In den letzten Wochen wird die dritte Abfallrechnung für das Jahr 2023, mit Zahlungsfrist am 31.10.2023, an die Bozner Haushalte zugestellt. Gleichzeitig wurden die beiden vorherigen Rechnungen angemahnt, die am 31. Mai und 31. Juli 2023 fällig waren.

In den letzten Tagen haben uns einige Kunden berichtet, dass sie nur die Mahnung, aber nicht die ersten beiden Rechnungen erhalten haben, oder dass sie nur die dritte Rechnung erhalten haben, auf der zwar steht, dass die vorherigen Rechnungen noch nicht beglichen sind, aber noch nicht die Mahnung. Alle Meldungen werden vom SEAB-Kundendienst von Fall zu Fall geprüft und bearbeitet, um die Ursachen für die Nichtzustellung zu verstehen und entsprechend zu handeln. Ersten Analysen zufolge scheint das Problem der Nichtzustellung begrenzt zu sein und betrifft nur eine sehr geringe Anzahl von Rechnungen, die in Papierform zugestellt werden.

Um den betroffenen Haushalten entgegenzukommen, hat die SEAB die Erhebung von Mahngebühren und Verzugszinsen bis Ende November für alle Haushalte ausgesetzt, die mit den diesjährigen Rechnungszahlungen im Rückstand sind. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die eine Mahnung erhalten haben, auf der die Mahngebühren vermerkt sind, die Zahlung mit dem beigefügten PagoPA-Zahlschein vornehmen können, ohne dass weitere Gebühren erhoben werden (d.h. es wird ausschließlich der Rechnungsbeitrag gezahlt) .

Um die noch nicht zugestellten Rechnungen zu überprüfen und die Zahlung bis Ende November vorzunehmen, fordert die SEAB die Bürger/innen auf:

  • sich auf dem Kundenportal (https://portal.seab.bz.it) zu registrieren und von dort aus ihre Rechnungen zu überprüfen. Diejenigen, die sich auf dem Portal registrieren, erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung für jede neue Rechnung und wenn sie ihre Papierrechnung stornieren, erhalten sie außerdem einen Bonus von 0,60 € pro Rechnung.
  • die Zahlung per SEPA-Lastschrift zu aktivieren (einfach das entsprechende Formular auf der SEAB-Website ausfüllen und an info@seab.bz.it senden) - wer SEPA bereits vorher aktiviert hatte, war von den oben genannten Problemen nicht betroffen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer bis Ende November prüft, ob er noch SEAB-Rechnungen offen hat und fällige Zahlungen leistet, dem werden keine zusätzlichen Gebühren in Rechnung gestellt, unabhängig davon, wann die Rechnung fällig war und/oder die Mahnung bereits ausgestellt wurde!

SEAB dankt den Kunden für ihre Mitarbeit und entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten.