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Dieser Abschnitt stimmt überein mit dem Schema laut Dekret über die „Neuordnung der Regelung in Bezug auf die Pflichten der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentlichen Verwaltungen“ - Gesetzvertretendes Dekret Nr. 33 vom 14.3.2013
Der Plan der Korruptionsprävention im Sinne des Art. 1, Abs. 5 des Gesetzes 190/2012 wurde laut GD 231/01 in das Organisationsmodell integriert.
Rechtswidrige Handlungen können sowohl von SEAB-MitarbeiterInnen, als auch von jeder/m BürgerIn gemeldet werden. Bitte verwenden Sie dafür die entsprechenden Formulare, die Sie untenstehend ims PDDF-Format herunterladen können und die alle notwendigen Informationen enthalten.
Um diejenigen MitarbeiterInnen zu schützen, die gesetzwidrige Handungen melden und um die Effizienz des Prozesses zu gewährleisten, hat SEAB im Einklang mit der ANAC-Bestimmung Nr. 6 vom 28. April 2015, auch eine entsprechende Prozedur aufgestellt.
Verantwortliche für Transparenz und Korruptionsprävention
Dr. Verena Trockner - Verwaltungsdirektorin
Lancia-Straße 4/A
39100 Bozen
Tel. +39 0417 541738
Fax +39 0471 541767
Inhaber der Ersatzbefugnis:
Kilian Bedin - Präsident
Lancia-Straße 4/A
39100 Bozen
Tel. +39 0471 541763
Fax +39 0471 541767
E-Mail: info@seab.bz.it
PEC: seab@cert.seab.bz.it