Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen aus allen Bereichen unserer Tätigkeit. Wenn Sie glauben, wir sollten ein neues Thema in die Liste aufnehmen, schreiben Sie uns eine Mail an press.seab@seab.bz.it.
Umwelt
Bald ist ein Feiertag. Wird da die Abfallsammlung ausfallen?
Es kann passieren, dass an gesetzlichen Feiertagen bestimmte SEAB-Dienste ausfallen, bzw. verschoben werden. Eventuelle Verschiebungen anlässlich der Feiertage werden immer ein paar Tage vorher im Bereich News kommuniziert.
Ich besitze eine Wohnung/einen Gewerberaum der unvermietet/unbewohnt/nicht benutzt wird. Muss ich trotzdem den Abfalltarif bezahlen?
Für unbewohnte/unvermietete/nicht benutzte Wohnräumlichkeiten, die über einen Wasser-, Gas- oder Stromanschluss verfügen, müssen Sie lediglich den Minimaltarif entrichten. Dasselbe gilt für Geschäftsräume, die entweder an eines der genannten Netze angeschlossen und mit Anlagen ausgestattet sind oder wenn eine Lizenz oder Genehmigung zur Ausübung von Tätigkeiten in diesen Räumen vorliegt.
Um in den Genuss dieser Tarifreduktion zu kommen, muss der Kunde die effektive nicht erfolgte Benutzung mit geeigneten Unterlagen beweisen - vorzulegen sind:
- Stromrechnungen eines ganzen Kalenderjahres, die einen durchschnittlichen Tagesverbrauch von unter 1 kW vorweisen
Ich denke dass eine bestimmte Wertstoffinsel (Ökoinsel) nicht gut positioniert/zusammengesetzt ist. Wo kann ich eine Änderung beantragen?
Die Planung der Wertstoffinseln (Ökoinseln) ist ein Prozess, der gemeinsam mit dem zuständigen Amt der Gemeinde Bozen erfolgt.
Wenn Sie der Meinung sind, eine bestimmte Wertstoffinsel (Ökoinsel) sollte woanders stehen - weil sie z.B. die Sichtbarkeit für Verkehrsteilnehmer verhindert - oder Sie sich einen zusätzlichen Behälter an einer bestimmten Wertstoffinsel wünschen, können Sie uns Ihre Wünsche gerne per E-Mail (info@seab.bz.it - bitte den genauen Standort der Ökoinsel angeben) mitteilen. Nicht immer ist es möglich, diesen Anträgen stattzugeben, aber ein Technikerteam wird nach einem Lokalaugenschein seine Meinung bekanntgeben.
Ich glaube, dass meine Müllrechnung Fehler enthält. Was soll ich tun?
Grundsätzlich hängt die Höhe Ihrer Abfallrechnung von sehr vielen Faktoren ab: Anzahl der Familienmitglieder, die in Ihrem Haushalt angemeldet sind; Anzahl der Wohneinheiten und der wohnhaften Personen in Ihrem Kondominium/Haus; Anzahl der Entleerungen, die mit dem Restmüllbehälter Ihres Kondominiums/Hauses registriert wurden usw. (Bei Unternehmen sind dies die Fläche des Betriebes, die Unternehmenskategorie usw.) Leider können wir, aufgrund dieser hohen Komplexität der Berechnungen, keine telefonischen Auskünfte oder Erklärungen zu Ihrer Rechnung geben. Deshalb bitten wir Sie, bei Fragen oder Zweifeln zu Ihrer Rechnung, direkt zum SEAB-Schalter zu kommen. Unsere Mitarbeiter/innen nehmen sich gerne Zeit, Ihre Rechnung genauestens zu überprüfen und gegebenenfalls Ausbesserungen in unserem System zu machen. Sie geben Ihnen auch gerne Auskunft, wenn Sie einfach Erklärungen zum korrekten Lesen einer Rechnung brauchen.
Ich habe meine Müllrechnung nicht erhalten. Was soll ich tun?
Wenn Sie eine SEAB-Rechnung nicht erhalten oder verloren haben, empfehlen wir Ihnen, sich in unserem Kundenportal zu registrieren - dort haben Sie Zugang zu allen Abfall-, Wasser- und Parkplatzrechnungen sowie zu den Entleerungsdaten Ihrer Restmülltonne. Die Registrierung ist einfach: Zuerst legen Sie, mit der Angabe persönlicher Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Steuernummer), ein Benutzerkonto an und erhalten dann via E-Mail und SMS ein Passwort. Nach der erfolgten Registrierung müssen Sie noch Ihre Kundennummer (auffindbar auf einer SEAB-Rechnung) angeben, um Zugang zu allen Dokumente zu haben.
Sie können außerdem jederzeit eine (kostenpflichtige) Kopie Ihrer Rechnung anfordern. Schreiben Sie eine Mail an info@seab.bz.it und geben Sie Ihren Namen, Ihre Kundennummer und Ihre Anschrift an. Wir schicken Ihnen so schnell wie möglich eine Kopie Ihrer Rechnung zu.
Im Fall von wiederholten Zustellschwierigkeiten bitten wir Sie, zu kontrollieren ob Ihr Briefkasten ordnungsgemäß beschriftet und öffentlich zugänglich ist (kein Einlass durch einen Bewohner oder Klingeln an der Haustür erforderlich).
Für Geschäftskunden: Seit 2019 werden die Rechnungen an die Geschäftskunden im .xml-Format (elektronische Fakturierung) über das System zum Datenaustausch (Sistema di interscambio SDI) übermittelt. Die Rechnungen können über den Rechnungsportal der Agentur der Einnahmen oder über eine zertifizierte E-Mail-Adresse (Pec) empfangen werden. Um die Rechnungen im PDF-Format anzusehen und herunterzuladen, kann man sich im Kundenportal anmelden.
Um Probleme mit zeitgerechter Bezahlung zu vermeiden, raten wir Ihnen auf jeden Fall, ein SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrer Bank zu aktivieren. Genauere Anweisungen hierzu finden Sie im Anhang zu jeder Rechnung sowie im Bereich Abfallrechnungen Bozen, bzw. Abfallrechnungen Leifers.
Mein Biomüllkübel ist kaputt. Wo erhalte ich einen neuen?
Sie können am SEAB-Schalter in der Lancia-Straße 4/A jederzeit einen neuen Kübel für Biomüll zum Preis von 5,56 € + MwSt. erwerben.
Meine Abfalltonne wurde nicht entleert! Was soll ich tun?
Schreiben Sie eine kurze E-Mail an info@seab.bz.it und geben Sie Ihre genaue Adresse, das Datum der fehlenden Entleerung, die Art des nicht entleerten Behälters (Biomüll- oder Restmülltonne) sowie Angaben zur Kundenart (Privathaushalt oder Unternehmen) an. In kürzester Zeit wird sich ein SEAB-Mitarbeiter um Ihr Anliegen kümmern.
Unsere Mülltonne bzw. das Tonnenschloss ist kaputt. Was soll ich tun?
Wenn es sich um eine Kondomiumstonne handelt, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre/n Kondominiusmverwalter/in. Diese/r kann einen Antrag auf die Reparatur/Ersatz der Tonne bzw. des Schlosses beantragen. ACHTUNG: Der Dienst kann, je nach Ursache der Beschädigung, kostenpflichtig* sein. Deshalb kann SEAB nur Reparaturanfragen seitens der Kondominiusmverwalter/innen annehmen, Meldungen seitens einzelner Kondominiumsbewohner/innen können nicht bearbeitet werden!
Wenn es sich um eine Privathaustonne handelt, kann die/der Hausbesitzer/in bzw. Vertragsinhaber/in einen Reparaturantrag stellen.
Der Antrag kann in beiden Fällen per E-Mail an info@seab.bz.it gestellt werden: Bitte füllen Sie das Formular, das Sie auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt "Reparaturen/Instandhaltung" finden, vollständig aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es uns zu. SEAB kümmert sich um eine zeitnahe Reparatur oder, je nach Beschädigungsgrad, um den Ersatz der kaputten Tonne.
*Infos zu den Kosten finden Sie in der Preisliste für Zusatzleistungen Umweltdienste.
Wann/wie oft bekomme ich eine Abfallrechnung?
Die Privathaushalte erhalten jährlich 3 Rechnungen für den Abfalltarif:
- im ersten Halbjahr erhalten sie eine Akonto-Rechnung, die sich auf den Zeitraum Jänner-Mai bezieht;
- im zweiten Halbjahr erhalten sie eine Akonto-Rechnung, die sich auf den Zeitraum Juni-Oktober bezieht;
- im Frühjahr des nächsten Jahres erhalten sie eine Rechnung, die sich auf den Zeitraum November-Dezember (Akonto) bezieht und darüber hinaus den Ausgleich für das gesamte Jahr enthält.
Die Geschäftskunden erhalten* jährlich 4 Rechnungen für den Abfalltarif:
- im ersten Halbjahr erhalten Sie eine Akonto-Rechnung, die sich auf den Zeitraum Jänner-April bezieht;
- im zweiten Halbjahr erhalten Sie eine Akonto-Rechnung, die sich auf den Zeitraum Mai-August bezieht;
- gegen Jahresende erhalten Sie eine Akonto-Rechnung, die sich auf den Zeitraum September-Dezember bezieht;
- im Frühjahr des nächsten Jahres erhalten Sie eine Rechnung, die den Ausgleich für das gesamte Jahr enthält.
In den Akonto-Rechnungen wird der Abfalltarif in Höhe von 90 % ihrer Restmüllproduktion des Vorjahres berechnet.
In der Ausgleichsrechnung wird dann, mithilfe aller registrierten Entleerungen, überprüft, ob die im Minimaltarif enthaltenen Entleerungen im Verlauf des Jahres überschritten wurden. Die Beträge der vorherigen Akonto-Rechnungen werden in dieser Rechnung wieder annulliert, um den Abfalltarif auf Jahresbasis zu berechnen.
Alle Kunden, die Schwierigkeiten beim Lesen ihrer Rechnung haben oder glauben, dass die Rechnung Fehler enthält, laden wir herzlich ein, sich am SEAB-Schalter die Rechnung erklären zu lassen. Telefonische Auskünfte zur Rechnung sind aufgrund der Komplexität des Berechnungssystems nur bedingt möglich.
Wie erkenne ich gefährliche Abfälle?
Gefährliche Abfälle erkennt man am leichtesten an deren Originalverpackung.
Achten Sie bei Verpackungen, ob sie eines der unten angeführten Gefahrensymbole tragen. Wenn diese Verpackungen nicht vollständig ausgeleert und gereinigt werden können, müssen sie unbedingt zu den gefährlichen Abfällen - also im Recyclinghof oder in die Mobile Sammlung - gegeben werden und sollen auf keinen Fall in den normalen Restmüll oder in die Wertstoffsammlung gelangen.
Sicherheitstipp: Bewahren Sie gefährliche Stoffe und Substanzen immer in der Originalverpackung auf. Die dort angeführten Gefahrensymbole und Sicherheitserklärungen sind wichtig für den richtigen Umgang mit gesundheits- und umweltschädlichen Produkten.
Wie kann ich am Mülltarif sparen?
Nützliche Tipps, um die Anzahl Ihrer Restmüll-Entleerungen niedrig zu halten:
Restmüllbehälter verantwortungsvoll verwalten:
- Nur volle Restmüllbehälter zur Sammelstelle bringen, weil jedes Mal das gesamte Behältervolumen gezählt wird.
- Für Kondominien mit mehreren Restmülltonnen: eine nach der anderen füllen, und nur die volle Tonne entleeren lassen.
- Den Restmüll immer gut zusammendrücken, damit er möglichst wenig Platz im Behälter einnimmt.
Korrekte Mülltrennung durchführen:
- Alle recycelbaren Materialien akkurat trennen und in den Restmüllbehälter nur den nicht trennbaren Müll werfen.
- Im Recyclinghof alle dort akzeptierten Materialien abliefern (z.B. Tetra-Pak-Verpackungen, Plastikobjekte, Elektromüll, Sperrmüll, Eisen, Holz, usw.).
(Rest-)Müll vermeiden:
- Produkte ohne Verpackung, bzw. mit Verpackung aus recycelbaren Materialien (Papier, Karton, Glas) wählen.
- Leitungswasser trinken, Einwegprodukte meiden, beim Einkauf immer größere Packungen wählen.
Wie kann ich Geruchsbildung im Biomüll vermeiden?
Biomüll kann in der wärmeren Jahreszeit unangenehm riechen. Das sollte aber kein Grund sein, ihn nicht trotzdem getrennt zu sammeln.
Hier haben wir für Sie einige Tipps aufgelistet, um die Geruchsbelästigung zu reduzieren:
- immer SEAB-Papiersäcke verwenden (für Haushalte sind die Säcke kostenlos, Nachschub gibt es bei den SEAB-Schaltern - es können auch Papiersäcke für Lebensmittel verwendet werden);
- nicht zu viel Biomüll in den Papiersack geben, und die Tüte sorgfältig verschließen (den oberen Rand zusammenknittern);
- den Biomüll nicht lose in die Kondominiumstonne werfen;
- besonders feuchten Biomüll abtropfen lassen und zusätzlich in saugfähigem Papier einwickeln;
- den Deckel des persönlichen Biomüllbehälters und der Kondominiumstonne immer geschlossen lassen;
- den persönlichen Biomüllbehälter und die Kondominiumstonne an einem schattigen und möglichst kühlen Ort abstellen;
- die Kondominiumstonne bei jedem Sammeltag entleeren lassen, auch wenn sie noch nicht ganz voll ist. (So versäumen Sie auch keinen Waschgang. Kostenmäßig ändert sich für Sie nichts, weil die Entleerungen der Biotonne nicht berechnet werden.)
Wieso gehören Knochen und Eierschalen nicht in den Biomüll?
Auch wenn Knochen, Muscheln, Obstkerne, Eier- und Nussschalen eigentlich organische Abfälle sind, gehören sie in Bozen nicht in den Biomüll. Unser Biomüll wird nämlich in die Vergärungsanlage nach Lana geliefert, wo er in einem technisch anspruchsvollen Prozess in Biogas verwandelt wird - die harten organischen Abfälle weisen Zersetzungszeiten auf, die den Prozess nicht unterstützen und sie können außerdem Schäden an den Zerkleinerungsmessern der Vergärungsanlage anrichten.
Deshalb bitten wir Sie, sich an die Vorschriften zu halten und solche harten organischen Abfälle in den Restmüll zu geben. Wenn Sie Zweifel daran haben, ob eine bestimmte Abfallart in den Biomüll gehört, konsultieren Sie unser Müll-ABC.
Wieso kann ich keine kompostierbaren/biologisch abbaubaren Säcke für den Biomüll benutzen?
Auch wenn die so genannten Bioplastik-Säcke (sowie andere Produkte aus Bioplastik wie z.B. Teller, Besteck usw.) mit dem Hinweis "100% kompostierbar/biologisch abbaubar" versehen sind, eignen sie sich nicht für die Biomüllsammlung in der Stadt Bozen. Unser Biomüll wird nämlich in die Vergärungsanlage nach Lana geliefert, wo er in einem technisch anspruchsvollen Prozess zu Biogas und Kompost umgewandelt wird. Die Zersetzungszeit der Bioabfälle die wir sammeln (Essensreste) beträgt im Durchschnitt 23 Tage. Die Zersetzungszeit von Bioplastik hingegen kann von 6 Monaten bis zu mehreren Jahren dauern. Deshalb wirkt sich die Präsenz von Bioplastik im Biomüll sehr schlecht auf den gesamten technischen Prozess aus. Außerdem verfangen sich Säcke aus Bioplastik sehr oft in den Zerkleinerungsmessern der Anlage und verursachen so Störungen.
Deshalb bitten wir Sie, ausschließlich die von der SEAB gelieferten Papiersäcke zu verwenden (als Privatkunde können Sie jederzeit am SEAB-Schalter gratis Nachschub holen). Als Alternative eignen sich nur Lebensmittel-Papiersäcke ohne Nylonfenster (z.B. vom Bäcker). Andere Papiersäcke (z.B. von Bekleidungsgeschäften) sind ebenfalls ungeeignet.
Wo bekomme ich neue Papiersäcke für den Biomüll?
Im Frühjahr organisiert SEAB die Tür-zur-Tür-Verteilung der Biomüllsäcke aus Papier. Auf diese Weise erhält jeder Privathaushalt bis spätestens Ende April eine 100-Stück-Packung. Haushalte, die vor der neuen Verteilung ihre Biomüllsäcke verbraucht haben, können am SEAB-Schalter in der Lancia-Straße jederzeit gratis Nachschub holen - einen Personalausweis nicht vergessen!
Wo bekomme ich neue Restmüllsäcke mit Chip (für Altstadt-Kunden)?
Die Privathaushalte und Unternehmen in der Altstadt, die für ihre Restmüllentsorgung Säcke mit Chip verwenden, können kostenlose neue Säcke erhaten:
- am SEAB-Schalter in der Lancia-Straße (Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 8.30 - 16.30 Uhr) oder
- an der Kassa des Parkhauses Bozen Mitte (Montag bis Freitag 8.00 - 14.00 und 17.00 - 19.30 Uhr).
Bei der Abholung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- die letzte Abfallrechnung
- ein gültiger Personalausweis des Vertragsinhabers (oder eine Bevollmächtigung seitens des Vertragsinhabers).
Wo entsorge ich Blumenerde?
Die Blumenerde kann nur in haushaltsüblichen Mengen (ca. 1-2 Blumenvasen) im Restmüll entsorgt werden. Geringe Anhaftungen an Pflanzenwurzeln können auch, gemeinsam mit den Pflanzen, in die blaue Tonne für Gartenabfälle gegeben oder in die Sammelstelle für Gartenabfälle in der Volta-Straße gebracht werden.
Wo entsorge ich ein altes Fahrrad?
Wenn Sie ein altes Fahrrad in einem Stück - also as Ganzes - entsorgen möchten, müssen Sie sich an spezialisierte Entsorgungsunternehmen, bzw. an die Verkäufer/Produzenten derselben wenden.
Um ein altes Fahrrad im Recyclinghof zu entsorgen, müssen Sie dieses zuerst in Stücke zerlegen, um verschiedene Materialien voneinander zu trennen. Danach können Sie die Teile in die enstprechneden Container geben (Fahhradreifen zu den Altreifen, Gestell und Felgen zum Metall).
Wo kann unser Büro Druckerpatronen entsorgen?
Wenn Sie ein Geschäftskunde sind und gefährliche Abfälle wie z.B. Druckerpatronen entsorgen müssen, wenden Sie sich bitte an den Verkäufer oder an darauf spezialisierte Unternehmen. Nur Privathaushalte können im Recyclinghof bzw. bei der mobilen Schadstoffsammlung ihre Druckerpatronen abgeben.
Wo können Unternehmen ihre gefährlichen Abfälle abliefern?
SEAB kümmert sich ausschließlich um die gefährlichen Abfälle der Haushalte. Die Geschäftskunden müssen sich daher an die Verkäufer (z.B. für Entsorgung der Druckerpatronen) oder an Unternehmen, die auf die Entsorgung von Schadstoffen spezialisiert sind, wenden.
Stadt
Gibt es Ermäßigungen für längere Parkzeiten, bzw. spezielle Tagestarife?
Die Tarife in den SEAB-Parkhäusern, Tiefgaragen und in den blauen Zonen werden vom Bozner Stadtrat genehmigt und gelten somit ohne Ausnahme für alle Parker/innen. Alle geltenden Tarife in den SEAB-Parkhäusern und in den blauen Zonen sind auf unserer Webseite angeführt. Es werden keine Sondertarife angeboten und auch keine Ermäßigungen für längere Parkzeiten gewährt.
Wie erhalte ich den "Rosa Ausweis" für das Parken in den blauen Zonen?
Der "Rosa Ausweis" ist persönlich und wird an Frauen ab der 26. Schwangerschaftswoche und/oder an Müttern von Kindern unter einem Jahr, mit Wohnsitz in Bozen, ausgestellt. Im ersten Lebensjahr des Kindes kann er auch vom Vater genutzt werden bis das Kind ein Jahr alt wird. Das kostenlose Parken des Fahrzeugs ist nur gegeben wenn das Kind effektiv anwesend ist oder begleitet wird.
Der Ausweis, der während der gesamten Dauer der Begünstigung gilt, gibt Anrecht auf eine von der SEAB ausgestellten elektronischen Parkwertkarte im Gesamtwert von 50 Euro; diese elektronische Parkwertkarte muss gemeinsam mit dem "Rosa Ausweises" gut sichtbar zwischen der Frontscheibe und dem Armaturenbrett ausgelegt werden, um den Mitarbeitern der SEAB und/oder der Stadtpolizei die Kontrolle zu ermöglichen.
Das Recht zur Tarifbegünstigung wird ausschließlich werktags von Montag bis Freitag von 08 bis 19 Uhr für den Transport der werdenden Mutter oder des Kindes anerkannt. Dies für maximal zwei Stunden pro Tag (es werden auch angebrochene Stunden bzw. Minuten abgebucht) bis zur Ausschöpfung des gewährten Betrages der Parkwertkarte.
Der Ausweis ist beim ABÖ (Amt für Beziehungen zur Öffentlichkeit) oder bei den Bürgerzentren abzuholen wobei das amtliche Kennzeichen des eigenen Fahrzeugs (oder anderer Eigentümer falls zur Verfügung gestellt) angegeben werden muss. Die elektronische Parkwertkarte hingegen kann beim SEAB - Parkplatzschalter im Parkhaus Bozen Mitte - Schlachthoftraße 95 - 1. Stock nach Vorlage des Rosa Ausweises abgeholt werden.
Die Tarifbegünstigung kann nur einmal pro Jahr anerkannt werden und verfällt auf jeden Fall am 31.12.2018.
Die Eltern und werdenden Mütter sind verpflichtet, den bei den vom Bürgerzentrum ausgestellten Rosa Ausweis gut ersichtlich an der Innnenseite der Windschutzscheibe, gemeinsam mit der elektronischen Parkwertkarte auszulegen. Dies um die Kontrollen der zuständigen Behörden zu ermöglichen und Verwaltungsstrafen zu vermeiden.
Netze
Ich glaube, dass meine Wasser- und Abwasserrechnung Fehler enthält. Was soll ich tun?
Grundsätzlich hängt die Höhe Ihrer Abfallrechnung von mehreren Faktoren ab. Leider können wir, aufgrund dieser hoher Komplexität der Berechnungen, keine telefonischen Auskünfte oder Erklärungen zu Ihrer Rechnung geben. Deshalb bitten wir Sie, bei Fragen oder Zweifeln zu Ihrer Rechnung, direkt zum SEAB-Schalter zu kommen. Unsere Mitarbeiter/innen nehmen sich gerne Zeit, Ihre Rechnung genauestens zu überprüfen und gegebenenfalls Ausbesserungen in unserem System zu machen. Sie geben Ihnen auch gerne Auskunft, wenn Sie einfach Erklärungen zum korrekten Lesen einer Rechnung brauchen.
Ich habe meine Wasserrechnung nicht erhalten. Was soll ich tun?
Wenn Sie eine SEAB-Rechnung nicht erhalten oder verloren haben, empfehlen wir Ihnen, sich in unserem Kundenportal zu registrieren - dort haben Sie Zugang zu allen Abfall-, Wasser- und Parkplatzrechnungen sowie zu den Entleerungsdaten Ihrer Restmülltonne. Die Registrierung ist denkbar einfach: Zuerst legen Sie, mit der Angabe persönlicher Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Steuernummer), ein Benutzerkonto an und erhalten dann via E-Mail und SMS ein Passwort. Nach der erfolgten Registrierung müssen Sie noch Ihre Kundenummer (auffindbar auf einer SEAB-Rechnung) angeben, um Zugang zu allen Dokumenten zu haben.
Sie können außerdem jederzeit eine (kostenpflichtige) Kopie Ihrer Rechnung anfordern. Schreiben Sie eine Mail an info@seab.bz.it und geben Sie Ihren Namen, Ihre Kundennummer und Ihre Anschrift an. Wir schicken Ihnen so schnell wie möglich eine Kopie Ihrer Rechnung zu.
Im Fall wiederholter Zustellschwierigkeiten bitten wir Sie, zu kontrollieren ob Ihr Briefkasten ordnungsgemäß beschriftet und öffentlich zugänglich ist (kein Einlass durch einen Einwohner oder Klingeln an der Haustür erforderlich).
Für Geschäftkunden: Seit 2019 werden die Rechnungen an die Geschäftskunden im .xml-Format (elektronische Fakturierung) über das System zum Datenaustausch (Sistema di interscambio SDI) übermittelt. Die Rechnungen können über den Rechnungsportal der Agentur der Einnahmen oder über eine zertifizierte E-Mail-Adresse (Pec) empfangen werden. Um die Rechnungen im PDF-Format anzusehen und herunterzuladen, kann man sich im Kundenportal anmelden.
Um Probleme mit zeitgerechter Bezahlung zu vermeiden, raten wir Ihnen auf jeden Fall, ein SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrer Hausbank zu aktivieren. Genauere Anweisungen hierzu finden Sie im Anhang zu jeder Rechnung sowie im Bereich Wasser- und Abwasserrechnungen.
Allgemeine Fragen
Was passiert wenn ich meine SEAB-Rechnungen mit Verspätung zahle?
Die SEAB-Rechnungen müssen innerhalb der angegebenen Fälligkeit bezahlt werden. Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, schickt die SEAB AG eine Mahnung mit der Aufforderung, die Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Erhalt des Mahnschreibens zu begleichen. Die durch die Mahnung entstandenen Spesen werden dem Kunden in der folgenden Rechnung angelastet. Für den Verzugszeitraum werden ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung folgende Verzugszinsen berechnet:
- Abfalltarif Bozen: offizieller Bezugszinssatz erhöht um 5 Prozentpunkte, mit einem Mindestbetrag von 5,00€
- Abfalltarif Leifers: offizieller Bezugszinssatz erhöht um 3 Prozentpunkte
- Wasser- und Abwassertarif: offizieller Bezugszinssatz erhöht um 3,5 Prozentpunkte.
Wie aktiviere ich das SEPA-Lastschriftmandat?
Die bequemste und praktischste Art und Weise, auf die Sie Ihre SEAB-Rechnungen bezahlen können, ist das SEPA-Lastschriftmandat. Nur so können Sie sicher sein, auch bei längerer Abwesenheit oder bei einer eventuellen Nichtzustellung der Rechnung (aufgrund nicht voraussehbarer Ursachen), rechtzeitig zu bezahlen und keine Verzugszinsenanrechnung zu riskieren. Es ist ganz einfach zu aktivieren:
Laden Sie das Formular SEPA-Lastschriftmandat (für Privat- und/oder Geschäftskunden) herunter, füllen Sie es aus und schicken es uns entweder per E-Mail oder per Fax zu oder geben es persönlich am zuständigen SEAB-Schalter (Bozen oder Leifers) ab:
Alle notwendigen Informationen zum Ausfüllen des Formulars erhalten Sie von Ihrer Bank.
Wie bezahle ich meine Rechnungen über das PagoPA-System?
In der Anlage zu Ihren Rechnungen (und auch zu Mahnungen) finden Sie die PagoPA-Zahlungsmitteilung, die bereits alle Informationen enthält, die Sie für die Zahlung benötigen.
Hier erfahren Sie, wie Sie die Zahlung vornehmen:
Am Schalter:
- in jeder Postfiliale unter Vorlage der PagoPA-Zahlungsmitteilung;
- an jedem Bankschalter unter Vorlage der PagoPA-Zahlungsmitteilung;
- in einer Trafik/Lotterie durch Vorlage der PagoPA-Zahlungsmitteilung.
Online:
- über Ihr Online-Banking-Portal - durch Auswahl der Option PagoPA / CBILL (und NICHT Überweisung!);
- von verschiedenen anderen Portalen, die PagoPA-Zahlungen anbieten, z.B. https://www.pagacomodo.it/ oppure https://www.pagopa.gov.it/it/cittadini/dove-pagare/.
Für die Online-Zahlung müssen Sie zwei Codes eingeben:
- Der erste bezieht sich auf den Zahlungsempfänger (Servizi Energia Ambiente Bolzano S.p.A.) - in diesem Feld können Sie den Code 7K302 oder in einigen Fällen die SEAB-Steuernummer 02231010212 eingeben (Sie finden sie im blauen Feld);
- Das zweite Feld bezieht sich auf den Bescheid selbst - hier müssen Sie den Code aus dem roten Kästchen eingeben (in manchen Fällen heißt dieses Feld Zahlungscode / Zahlungsnummer / PagoPA / CBILL).
Diese beiden Codes sind auch auf elektronischen Rechnungen zu finden, die Unternehmen erhalten. Hier ein Beispiel:
Wie erhalte ich meine Rechnungen?
Wenn Sie ein Privatkunde oder ein Kondominiumsverwalter sind, erhalten Sie Ihre SEAB-Rechnungen per Post, an die Adresse, die Sie bei der Erstanmeldung angegeben haben. Sie haben auch die Möglichkeit, sich im SEAB-Kundenportal anzumelden und auf Papierrechnung zu verzichten. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Rechnungen im PDF-Format und werden jedes Mal per E-Mail benachrichtigt, wenn ei n neues Dokument im Kundenportal verfügbar ist.
Die Rechnungen der Geschäftskunden werden nicht mehr per Post versendet. Wenn Sie ein Kunde mit einer MwSt.-Nr. (Unternehmen, Büros, Firmen usw.) sind, erhalten Sie Ihre Rechnungen ausschließlich über das System zum Datenaustausch (Sistema di interscambio SDI) der Agentur der Einnahmen. Um in Zukunft eine Mitteilung zu bekommen jedes Mal wenn Sie eine Rechnung erhalten, müssen Sie sich auf dem Portal der Agentur der Einnahmen registrieren, oder der SEAB per E-Mail (info@seab.bz.it) Ihren Empfängerkodex mitteilen. Eine Kopie der Rechnung ist im SEAB-Kundenportal verfügbar.
Wie zahle ich die SEAB-Rechnungen und wie erhalte ich Rückerstattungen?
Die Rechnungen der SEAB AG können innerhalb der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit wie folgt bezahlt werden:
- mittels eines SEPA-Lastschriftmandats, das vor der Ausstellung der Rechnung bei Ihrer Hausbank oder bei der Postbank aktiviert wurde (siehe auch die FAQ "Wie aktiviere ich das SEPA-Lastschriftmandat?";
- mittels des PagoPA-Systems, indem man den Anweisungen folgt, die sich Auf der Mitteilung zur Fälligkeit im Anhang zur Rechnung befinden (siehe auch die FAQ "Wie bezahle ich meine Rechnungen über das PagoPA-System?".
Rechnungsguthaben werden von der SEAB AG wie folgt rückerstattet:
- mittels Überweisung, falls der Kunde über ein SEPA-Lastschriftmandat verfügt;
- falls der Kunde nicht über ein SEPA-Lastschriftmandat verfügt, wird auf schriftlichen Antrag desselben mit Angabe der vollständigen Bankkoordinaten (IBAN) eine Überweisung getätigt - Antragsformular herunterladen.
Bevor Guthaben rückerstattet werden, prüft die SEAB AG, ob alle vorherigen Rechnungen ordnungsgemäß beglichen wurden.
Bei Ableben des Vertragsinhabers können die Erben die Rückerstattung von Rechnungsguthaben beantragen. Dafür müssen folgendes Antragsformular und Ersatzerklärung für Erben ausgefüllt werden.
Wie erhalte ich die Rechnung online und wie kann ich auf die Papierrechnung verzichten?
Im SEAB-Kundenportal haben Sie die Gelegenheit, auf Papierrechnung zu Verzichten, um Ihre Abfall-, Wasser-, und Parkplatzrechnungen nur mehr online im PDF-Format zu erhalten. Sie werden via Mail informiert, wenn auf Ihrem Kundenkonto neue Dokumente eingehen. Der Antrag kann unter dem Menüpunkt "Online-Schalter" > "Anträge" eingereicht werden.
Wie mache ich die Zählerselbstablesung?
Die Selbstablesung des Wasserzählers zahlt sich aus weil man dadurch den eigenen Wasserkonsum unter Kontrolle behält und und die Akkontorechnungen in Linie mit dem verbrauchtem Wasser bleiben.
Wer kann seinen Wasserzähler selbst ablesen?
Die Selbstablesung des Wasserzählers kann von jedem durchgeführt werden, der einen Trinkwasservertrag mit der SEAB hat. Sollte der Vertrag auf den Namen des Kondominiums laufen, kann die Selbstablesung dnut der Verwalter, bzw. eine von ihm beauftragte Person durchführen.
Wie wird die Selbstablesung gemacht?
Um die Selbstablesung zu übermitteln, müssen Sie sich auf dem SEAB-Kundenportal portal.seab.bz.it mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
Sobald Sie eingeloggt sind, können Sie im Bereich Wasserdienst das Menü "Selbstablesungen" auswählen. In diesem Menü wählen Sie den Zähler aus, für den Sie die Selbstablesung übermitteln möchten, geben das Datum der Ablesung, die Zählerstandsdaten ein und fügen ein Foto des Zählers bei.
Nach Überprüfung der Angemessenheit der Daten, wird Ihre Ablesung in unser System aufgenommen und die darauf folgende Rechnung auf dessen Basis erstellt. Sollte Ihre Ablesung nicht vom System angenommen werden, bitten wir Sie unverzüglich unseren Kundendienst zu kontaktieren (800 013 066), um genauere Überprüfungen vorzunehmen.
Wieso soll man die Selbstablesung durchführen?
Die SEAB-Techniker lesen einmal pro Jahr Ihren Wasserzählerstand ab. Die Rechnungen werden allerdings drei Mal pro Jahr herausgegeben. Die zwei Akkontorechnungen basieren deshalb auf einer Schätzung Ihres Verbrauchs, die sich wiederrum aus Ihrem bisherigen Langzeit-Verbrauch ergibt. Nachdem der SEAB die Wasserzählerablesung vorliegt, wird die dritte Rechnung mit einem eventuellen Ausgleich ausgestellt. Wer also ab und zu eine Selbstablesung durchführt erhält auch Akkontorechnungen, die sich am realen Verbrauch orientieren. Außerdem behält er so seinen Wasserverbrauch im Auge und kann rechtzeitig eingreifen, sollten sich außergewöhnliche Entwicklungen ergeben (z.B. plötzlicher Anstieg des Konsums aufgrund von Leitungslecks).
Wann sollte man die Selbstablesung durchführen?
SEAB rät dazu, mindestens einmal im Jahr den Wasserzähler selber abzulesen. Am günstigsten dafür ist der Frühling - also gerade jetzt. Wer noch mehr Zeit investieren kann sollte die Selbstablesung am besten drei Mal pro Jahr machen, und zwar im Vorfeld der Rechnungserstellung: Mitte März, Mitte Juli und Anfang November.