Elektro- und Elektronikschrott

Die Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott erfolgt durch:

  • Recyclinghof
  • Abholdienst für Sperrmüll und große Haushaltsgeräte
  • Abgabe beim Verkäufer beim Kauf eines neuen Gerätes: Elektrofachgeschäfte sind verpflichtet, Ihr altes Gerät anzunehmen, wenn Sie ein neues gleichwertiges kaufen. Bei Kleingeräten (unter 25 cm Größe) besteht keine Kaufpflicht: Alle großen Elektrofachgeschäfte (mind. 400 m2 Fläche) müssen diese annehmen, auch wenn der Kunde nichts neues kauft. Für kleinere Geschäfte ist diese Art der Rücknahme nicht zwingend, aber viele sind bereit, ihr altes Gerät anzunehmen, um es danach fachgerecht zu entsorgen.  

 

Das gehört dazu:

  • kleine und große Haushaltsgeräte (z.B. Stabmixer, Computer, Fernseher, Waschmaschinen, Kühlschränke, etc.)
  • Sparlampen, Neonlampen
  • Handys, Smartphones

Das gehört NICHT dazu:

  • Sperrmüll
  • Alteisen und andere Wertstoffe.

Nicht sicher, ob Ihr Abfall zum Elektro- und Elektronikschrott gehört? Schauen Sie in unserem Müll-ABC nach!

Sie wollen wissen, was mit dem gesammelten Elektro- und Elektronikschrott passiert? Erfahren Sie es im Video auf der Seite Was passiert mit unserem Müll.