Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
Dieser Abschnitt stimmt überein mit dem Schema laut Dekret über die „Neuordnung der Regelung in Bezug auf die Pflichten der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentlichen Verwaltungen“ - Gesetzvertretendes Dekret Nr. 33 vom 14.3.2013
Um die wirtschaftlichen Aktivitäten, die im Jahr 2020 und auch in den ersten Monaten des Jahres 2021 durch die Folgen des sanitären Notstands belastet sind, durch den Einsatz außerordentlicher staatlicher Mittel zu unterstützen (Art. 106 des Gesetzesdekrets 34 vom 19.5.2020, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz 77 vom 17.7.2020), hat der Gemeinderat am 28.5.2021 mit Beschluss Nr. 262 eine einmalige Tariferleichterung auf den Jahrestarif für Nicht-Haushaltskunden beschlossen. Die Erleichterung wurde gemäß dem Schema der Anlage 3 des D.MEF 212342 vom 3.11.2020 über die Bescheinigung der mit der Situation verbundenen Einnahmeverluste in Höhe von 30 % Ermäßigung auf den obligatorischen Tarif für die ca. 4.300 von der obligatorischen Schließungsanordnung betroffenen Unternehmen in Höhe von insgesamt 1.030.517 € (einschließlich MwSt.) und in Höhe von 13 % für die ca. 1.370 übrigen Unternehmen in Höhe von insgesamt 422.106 € (einschließlich MwSt.) gewährt.
Zuständig für die Anwendung des Abfalltarifs nach der Gemeindeordnung war bis zum 28.02.2023 die Verwaltungsdirektorin Dr. Verena Trockner. Ab 01.03.2023 wird diese Funktion vom Generaldirektor, Dr. Matthias Fulterer, wahrgenommen.
SEAB AG hat mit der Gemeinde Bozen am 8.04.2014 die Rahmenvereinbarung über Gratisdienstleistungen der SEAB zugunsten des Gesellschafters Gemeinde Bozen abgeschlossen. Die Vereinbarung bezieht sich auf Veranstaltungen, die institutionelle Zwecke verfolgen. Die Finanzierung wird somit Dritten / Vereinen, möglichst gemeinnützigen Organisationen ohne Gewinnabsichten (ONLUS) gewährt, die im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich tätig sind und sich an die lokale Gemeinschaft richten. Nicht finanziert werden Veranstaltungen, die Gewinnabsichten verfolgen oder deren Inhalte weit entfernt von den institutionellen Zwecken sind. Die Entscheidung darüber welche Initiativen unterstützt werden, wird von Mal zu Mal seitens der Gemeindeverwaltung unter der Koordination des Bürgermeisteramtes getroffen.