Maßnahmen

Dieser Abschnitt stimmt überein mit dem Schema laut Dekret über die „Neuordnung der Regelung in Bezug auf die Pflichten der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentlichen Verwaltungen“ - Gesetzvertretendes Dekret Nr. 33 vom 14.3.2013, Art. 23.

Verordnung zur Überwachung und Kontrolle der Gesellschaften mit Gemeindebeteiligung

Mit der vorliegenden Verordnung legt die Stadtgemeinde Bozen ein System für die Kontrolle der Körperschaften und der nicht börsennotierten Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, fest, um - mit Rücksicht auf die von der Gemeindeverwaltung festgelegten strategischen Richtlinien - die Wirksamkeit, die Effizienz und die korrekte und kohärente Verwaltung dieser Rechtssubjekte zu überprüfen. Das System hat das Ziel, zu prüfen, ob die Tätigkeiten, die Ressourcen und die gesamte Organisation der  Körperschaften und der Gesellschaften mit Gemeindebeteiligung auf die Erreichung der Zielsetzungen ausgerichtet sind, die von der Gemeinde als Gesellschafter festgesetzt worden sind. Dadurch werden die Weisungs- und Kontrolltätigkeiten der Gemeinde sowie die Transparenz und die Öffentlichkeit umgesetzt.

Maßnahmen der politischen Organe

Veröffentlichungen im Sinne des Art. 23 des GVD 33/2013

Laut Art. 1 comma 1 Bchstabe G des Regionalgesetzes Nr. 10 2014 kann die Veröffentlichung beschränkt auf die Genehmigungen und Konzessionen erfolgen. 

SEAB erlässt bindende Gutachten im Zusammenhang mit der Baukonzession für Anschlüsse an das Kanalnetz. Die Prozedur erfordert keine Beschlüsse des Verwaltunsgrates.

Die Liste der erlassenen Gutachten ist im untenstehenden Kapitel "Rechtsverbindliche Gutachten erteilt im Rahmen der Baugenehmigungen" veröffentlicht.

Maßnahmen der Führungskräfte

Veröffentlichungen im Sinne vom Art. 1 Komma 16 des Gesetzes Nr. 190/2012

Liste aller Aufträge befindet sich unter dem Menüpunkt "Ausschreibungen und Verträge - Dokumentsuche".

Rechtsverbindliche Gutachten erteilt im Rahmen der Baugenehmigungen