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Transparente Verwaltung
Dieser Abschnitt stimmt überein mit dem Schema laut Dekret über die „Neuordnung der Regelung in Bezug auf die Pflichten der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentlichen Verwaltungen“ - Gesetzvertretendes Dekret Nr. 33 vom 14.3.2013
Der Plan der Korruptionsprävention im Sinne des Art. 1, Abs. 5 des Gesetzes 190/2012 wurde laut GD 231/01 in das Organisationsmodell integriert.
Rechtswidrige Handlungen können sowohl von SEAB-MitarbeiterInnen, als auch von jeder/m BürgerIn gemeldet werden. Bitte verwenden Sie dafür die entsprechenden Formulare, die Sie untenstehend ims PDDF-Format herunterladen können und die alle notwendigen Informationen enthalten.
Im Jahr 2025 wurden keine rechtswidrige Handlungen gemeldet.
Im Jahr 2024 wurden keine rechtswidrige Handlungen gemeldet.
Im Jahr 2023 wurden keine rechtswidrige Handlungen gemeldet.
Im Jahr 2022 wurden keine rechtswidrige Handlungen gemeldet.
Im Jahr 2021 wurden keine rechtswidrige Handlungen gemeldet.
Letzte Aktualisierung: 31.01.2026
Whistleblowing spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung von Transparenz und ethischem Verhalten innerhalb von Organisationen. Es bietet Personen die Möglichkeit, Fehlverhalten zu melden, ohne Vergeltungsmaßnahmen oder Diskriminierung befürchten zu müssen. In vielen Fällen ist die zeitnahe Meldung rechtswidriger Handlungen entscheidend, um erhebliche Schäden zu verhindern und eine Kultur der Verantwortung zu fördern.
Seit dem 15.07.2023 steht zudem ein elektronischer Meldekanal unter der Adresse
https://seab.segnalazioni.net für Whistleblower zur Verfügung, der folgende Merkmale aufweist:
- Bestätigung des Eingangs der Meldung innerhalb von sieben Tagen nach deren Eingang;
- Aufrechterhaltung des Kontakts mit der meldenden Person und gegebenenfalls Anforderung ergänzender Informationen;
- Weiterverfolgung der eingegangenen Meldungen;
- Rückmeldung zur Meldung innerhalb von drei Monaten ab Eingang oder innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Sieben-Tage-Frist ab Einreichung der Meldung.
Zum Schutz der meldenden Mitarbeitenden und zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Meldeverfahrens hat SEAB – auch im Einklang mit den Vorgaben der ANAC-Bestimmung Nr. 6 vom 28. April 2015 – eine eigene, entsprechende Verfahrensregelung eingeführt.
Verantwortlicher für Transparenz und Korruptionsprävention
Dr. Matthias Fulterer - Generaldirektor
Lancia-Straße 4/A
39100 Bozen
Tel. +39 0471 541738
Fax +39 0471 541767
Inhaber der Ersatzbefugnis:
Kilian Bedin - Präsident
Lancia-Straße 4/A
39100 Bozen
Tel. +39 0471 541763
Fax +39 0471 541767
E-Mail: info@seab.bz.it
PEC: seab@cert.seab.bz.it
In diesem Abschnitt werden die Feststellungsakte zur Unvereinbarkeit und Unzulässigkeit von Ernennungen in öffentlichen Verwaltungen und privaten Einrichtungen unter öffentlicher Kontrolle gemäß Artikel 1, Absätze 49 und 50 des Gesetzes Nr. 190 vom 6. November 2012 veröffentlicht.
2025: Es wurden keine diesbezüglichen Feststellungsakte erlassen.
2024: Es wurden keine diesbezüglichen Feststellungsakte erlassen.
2023: Es wurden keine diesbezüglichen Feststellungsakte erlassen.
2022: Es wurden keine diesbezüglichen Feststellungsakte erlassen.
2021: Es wurden keine diesbezüglichen Feststellungsakte erlassen.
Letzte Aktualisierung: 31.01.2026