Kontrollen und Erhebungen über die Verwaltung
Transparente Verwaltung
Dieser Abschnitt stimmt überein mit dem Schema laut Dekret über die „Neuordnung der Regelung in Bezug auf die Pflichten der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentlichen Verwaltungen“ - Gesetzvertretendes Dekret Nr. 33 vom 14.3.2013, Art. 31, Abs. 1.
Das G.v.D. 231/01 sieht für die Kontrolle der im Organisationsmodell beschriebenen Maßnahmen ein selbständiges und unabhängiges Aufsichtsorgan vor.
SEAB hat ein Aufsichtsorgan, mit OIV-Funktion, mit dem Beschluss des Verwaltungsrats vom 10.08.2023 ernannt (Protokoll des Verwaltungsrats Nr. 443 vom 10.08.2023):
- Präsident - Dott. Luca Pandini
- Mitglied - Dott. Erhard Rofner
SEAB hat das Aufsichtsorgan mit dem Beschluss des Verwaltungsrats vom 05.08.2020 ernannt (Protokoll des Verwaltungsrats Nr. 391 vom 05.08.2020):
- Dr. Mario Bortolotti (Präsident)
- Arch. Luca Marchesoni (Mitglied)
SEAB hat das Unabhängige Bewertungsorgan (OIV) gemäß dem Gesetz Nr. 190 aus dem Jahr 2012 mit Beschluss des Verwaltungsrats vom 10.08.2023 (Protokoll des Verwaltungsrats Nr. 443 vom 10.08.2023) in der Person von Dr. Luca Pandini ernannt.
Im Jahr 2025 hat die SEAB AG keine Beanstandungen seitens des italienischen Rechnungshofes erhalten.
Im Jahr 2024 hat die SEAB AG keine Beanstandungen seitens des italienischen Rechnungshofes erhalten.
Im Jahr 2023 hat die SEAB AG keine Beanstandungen seitens des italienischen Rechnungshofes erhalten.
Im Jahr 2022 hat die SEAB AG keine Beanstandungen seitens des italienischen Rechnungshofes erhalten.
Im Jahr 2021 hat die SEAB AG keine Beanstandungen seitens des italienischen Rechnungshofes erhalten.
Letzte Aktualisierung: 31.01.2026