Berater/innen und Mitarbeiter/innen
Dieser Abschnitt stimmt überein mit dem Schema laut Dekret über die „Neuordnung der Regelung in Bezug auf die Pflichten der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch die öffentlichen Verwaltungen“ - Gesetzvertretendes Dekret Nr. 33 vom 14.3.2013, Art. 15, Abs. 1,2
SEAB hat derzeit keine Verwaltungsämter auf oberster Ebene und keine Führungsaufträge, die zu welchem Titel auch immer erteilt wurden.
Für Kooperations- oder Beratungsaufträge in gewöhnlichen Sektoren gilt das Provinzgesetz Nr. 16/2015, während für spezielle Sektoren das Gesetzesdekret 50/2016 maßgeblich ist.
Informationen zur Vertragsvergabe in tabellarischer Form finden Sie unter Menüpunkt Ausschreibungen und Verträge.
Um Einsicht in Dokumente zur Vertragsvergabe zu nehmen, besuchen Sie die Unterseite "Dokumentsuche" - diese enthält Beschlüsse, Genehmigungne und weitere relevante Dokumentation in Bezug auf die Vertragsvergabe (ab 2019).