Abfalltarif für Leiferer Nicht-Haushalte

Der Leiferer Abfalltarif 2025 wurde mit dem Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 126 vom 27.6.2025 genehmigt.

Wichtig: In die Berechnung des Abfalltarifs fließt auch die Nettofläche der besetzten Räumlichkeiten mit ein. Sollten die Flächenangaben in Ihrer Rechnung nicht übereinstimmen, so wenden Sie sich bitte an unsere Kundenschalter in der Weißensteinerstraße 15. Vergessen Sie nicht, einen von offizieller Seite ausgestellten Grundriss der besetzten Räumlichkeiten mitzubringen, und zwar unterteilt nach Nutzungsart.

Ändert sich die Nutzungsart der Räumlichkeiten (z.B. Umwandlung eines Büroraumes in ein Geschäftslokal), so muss dies der SEAB AG mitgeteilt werden.