Trinkwasser- und Abwassertarif für Bozner Geschäftskunden

Der Gesetzgeber sieht eine gemeinsame Rechnung für die Trinkwasser-Versorgung, Abwässer-Ableitung und die Abwässer-Klärung vor. Dies ist auch dann vorgeschrieben, wenn - wie im Fall Bozens - zwei verschiedene Gesellschaften für die Ableitung der Abwässer (SEAB AG) und deren Klärung (Ecocenter AG) zuständig sind. Die SEAB AG hebt den Klärtarif daher gemeinsam mit der Trinkwasser- und Abwassergebühr ein.

Die Autonome Provinz Bozen hat die Verordnung zur Anwendung der Wasser- und Abwassertarife verabschiedet (BLR Nr. 29 vom 16/08/2017, in Kraft getreten am 1. Jänner 2018). Die Verordnung legt fest, welche Kosten durch den Tarif abgedeckt werden müssen und schlägt verschiedene Tarifmodelle vor. Daraufhin hat die Gemeinde Bozen die Tarifstruktur für den integrierten Trinkwasserdienst mit der Verordnung über den Gebrauch und die Verteilung von Trinkwasser festgelegt. Auch der neue Tarif hängt von der Verbrauchsart und der Verbrauchsmenge ab. Neu definiert wurden die einzelnen Verbrauchsklassen und es wurde außerdem eine neue Kategorie "landwirtschaftlicher Gebrauch" eingeführt. Der Fixtarif hängt jetzt für alle Nutzer vom jeweiligen Zählertyp ab - während im alten Tarif diese Unterscheidung nur für Firmen und andere Nicht-Haushalte angewendet wurde.

Der Wasser- und Abwassertarif 2026 wurde durch den Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 760 vom 30.12.2025 genehmigt (Dokumente sind im Abschnitt Download verfügbar).

Häufig gestelle Fragen