Di., 07/21/2026 - 11:14
Aufforderung zum Wassersparen
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Bezugnehmend auf die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 6 vom 20.07.2026 ersucht die SEAB AG alle Abnehmer mit einem besonders hohen Wasserverbrauch (wie z. B. Betreiber von Schwimmbädern, Verwalter/Eigentümer großer Gärten oder Parkanlagen), den Wasserverbrauch auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und folgende Anweisungen zu befolgen, um potenzielle Versorgungsengpässe bei Trinkwasser auf ein Minimum zu reduzieren:
- Die Bewässerung von großen Gärten und Grünflächen ist zwischen 8:00 und 19:00 Uhr untersagt und darf nur im Abstand von mindestens drei Tagen im absolut notwendigen Ausmaß erfolgen (automatische Bewässerungsanlagen sind entsprechend umzuplanen);
- SEAB lädt dazu ein, den unvermeidbaren Verbrauch von Nicht-Trinkwasser auf die Zeiten geringer Netzauslastung zu konzentrieren, vorzugsweise nachts zwischen 22:00 und 04:00 Uhr.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!