Anschlüsse und Wasserverträge

Für den Abschluss eines Wasservertrages sind folgende Katasterdaten der betroffenen Immobilie erforderlich:

  1. Verwaltungsgemeinde (vollständige Bezeichnung)
  2. Katastalgemeinde, falls von der Verwaltungsgemeinde abweichend (vollständige Bezeichnung)
  3. Kodex der Katastalgemeinde  
  4. Blatt
  5. Bauparzelle
  6. Baueinheit, falls vorhanden.
Wasseranschluss

Ein Wasseranschluss muss beantragt werden, wenn das Gebäude noch nicht an das Trinkwasser-Leitungsnetz der Gemeinde angeschlossen ist. Der Antrag muss vom Eigentümer, vom Verwalter der Immobilie oder vom Bauunternehmen gestellt werden. Für den Anschluss an das Leitungsnetz der Gemeinde sind folgende Unterlagen und Angaben nötig:

  1. Korrekt ausgefülltes Antragsformular
  2. Kopie der Steuernummer / der Mehrwertsteuernummer
  3. Kopie des Identitätsausweises (Vorder- und Rückseite) des Besitzers
  4. Kopie der Lizenz, bzw. der Baukonzession bzw. Genehmigung zur Besettzung öffentlichen Grundes
  5. Für nach 2007 gebaute Anlagen: Konformitätserklärung laut MD 37/08
  6. Kopie des Anschlussplans mit genauer Kennzeichnung des Verlaufs der Leitung, Standort des Zählers, allfälliger Hydranten usw.
  7. evtl. schriftliche Ermächtigungen Dritter (z.B. bei Verlegung der Anschlussleitung durch fremde Grundstücke)
  8. ein Foto der Stelle, wo die Zählermontage beabsichtigt ist

Der Antrag kann per E-Mail (info@seab.bz.it), per Fax (0471/541 767), per Post (SEAB AG; Lancia-Straße 4/A, 39100 Bozen) oder persönlich in den SEAB-Büros in der Lancia-Straße 4/A (Raum B114 - rag. Polesel oder Raum A111 - Ing. Moggio) gestellt werden.

Neuer Vertrag

Ein neuer Vertrag muss abgeschlossen werden, wenn ein Gebäude an das Trinkwasser-Leitungsnetz angeschlossen ist, die Immobilie oder einzelne Wohneinheiten jedoch über keinen Wasserzähler verfügen. In diesem Fall muss vorgelegt werden:

  1. Steuernummer
  2. gültiger Personalausweis
  3. Daten der Baukonzession oder die Gewissheit, dass die Bauarbeiten vor dem 30. Januar 1977 begonnen wurden.

KOSTEN: Kaution: 51,65 € + Stempelmarke: 16,00 € + Kosten der Zählermontage, abhängig vom Zählermaß (siehe Preisliste).

Der Antrag kann am Schalter für den Trinkwasserdienst eingereicht werden.

Nachfolge

Eine Nachfolge kann angetreten werden, wenn ein Gebäude an das Leitungsnetz angeschlossen und ein Wasserzähler vorhanden ist. Voraussetzung ist, dass der vorherige Wasservertrag gekündigt worden ist. Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Steuernummer des Nachfolgers
  2. gültiger Personalausweis
  3. Fotokopie der letzten Rechnung des vorherigen Abnehmers oder die Daten der Baukonzession oder die Gewissheit, dass die Bauarbeiten vor dem 30. Januar 1977 begonnen wurden.

KOSTEN: Kaution: 51,65 € + Stempelmarke: 16,00 € + Kosten für Aktivierung der Nachfolge (siehe Preisliste).

Der Antrag kann am Schalter für den Trinkwasserdienst eingereicht werden.

Todesfall

Im Falle des Ablebens des Rechnungsinhabers müssen Verwandte oder sonstige Anspruchsberechtigte den Vertrag ordnungsgemäß kündigen - siehe Formular Vertragskündigung. Beigelegt werden muss der Totenschein (Kopie) bzw. eine Selbsterklärung über das Ableben des Vertragsinhabers.

Der Ehepartner kann den Vertrag aufrecht erhalten. Hierfür ist das Formular Aufrechterhaltung des Vertrags auszufüllen. Beizulegen sind der Totenschein (Kopie) bzw. eine Selbsterklärung über das Ableben des Vertragsinhabers sowie eine Kopie des gültigen Personalausweises. Die Überschreibung des Vertrages wird kostenlos vorgenommen.

Der Antrag kann am Schalter für den Trinkwasserdienst eingereicht werden.

Zählerverlegung

Die Verlegung eines Zählers ist nur innerhalb desselben Gebäudes (dieselbe Hausnummer) möglich.

Das Gesuch um die Zählerverlegung kann persönlich am SEAB-Sitz in der Lanciastraße 4/A (Trakt B, Zimmer 101), mittels Fax (0471 541 767) oder auf dem Postweg abgegeben werden.

Der Antrag kann per E-Mail (info@seab.bz.it), per Fax (0471/541 767), per Post (SEAB AG; Lancia-Straße 4/A, 39100 Bozen) oder persönlich in den SEAB-Büros in der Lancia-Straße 4/A (Raum B114 - rag. Polesel oder Raum A111 - Ing. Moggio) gestellt werden.

Vertragskündigung

Der Vertragskündigung muss in folgenden Fällen beantragt werden:

  • Änderung des Wohnsitzes
  • Nachfolge
  • Ableben des Rechnungsinhabers.

Der Antrag kann per E-Mail (info@seab.bz.it), per Fax (0471/541 767), per Post (SEAB AG; Lancia-Straße 4/A, 39100 Bozen) oder persönlich am Schalter für den Trinkwasserdienst gestellt werden.