Illegaler Müll? Null Toleranz!
In Bozen wird das Netz gegen all jene, die die Stadt verschmutzen, weiter zugezogen. Der Verwaltungsrat der SEAB AG hat das Modell zur Berechnung der Kosten überarbeitet, die bei Einsätzen wegen illegaler Müllablagerung mit identifiziertem Verursacher verrechnet werden.
Eine von der Stadtverwaltung und der SEAB stark gewollte Maßnahme, um unzivilisiertem Verhalten entgegenzuwirken. Wie vom Umweltstadtrat Marco Caruso und SEAB-Präsident Kilian Bedin unterstrichen, schützt die Initiative das Stadtbild und verhindert, dass die Kosten für die Nachlässigkeit einzelner auf den gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern lasten. Diejenigen, die von den kommunalen Ökowachen erwischt werden (die rund 1.200 Strafen pro Jahr ausstellen), müssen sowohl für die Verwaltungsstrafe (von 200 bis 600 €) als auch für die von der SEAB getragenen Reinigungskosten aufkommen. Um die Abwicklung klarer und effizienter zu gestalten, hat die SEAB spezifische Klassen und Kostenkategorien je nach Müllart eingeführt.
Die neuen Klassen und die von der SEAB verrechneten Tarife (zzgl. MwSt.):
- 120 Euro für abgelagerten Müll bis zu 1 m³;
- 240 Euro für abgelagerten Müll von 1 bis 3 m³;
- 120 Euro für Sperrmüll und Elektro-Kleingeräte (EAG), wie Stühle, kleine Haushaltsgeräte und Fernseher bis 32 Zoll;
- 240 Euro für Sperrmüll und mittelgroße bis große Elektrogeräte (EAG), wie Sofas, Matratzen, Kühlschränke und Waschmaschinen.
- Große Mengen (über 3 m³) oder Spezial-/Bauschuttmaterialien: Abrechnung nach tatsächlichem Kostenaufwand (Einsatzpersonal, Fahrzeuge und Entsorgung) mit einem Aufschlag von 10 % für die Einsatzkoordinierung