RAEE - Elektro- und Elektronikschrott

Ansuchen für die Abgabe der RAEE

Mit dem Ministerialdekret Nr. 65/2010, welches seit 19. Mai 2010 in Kraft ist, wurde eine vereinfachte Bewirtschaftungsart der Elektro- und Elektronikaltgeräte für Vertreiber, Installateure und Servicestellen für Elektro- und Elektronikgeräte eingeführt.

Die Abgabe der von Haushalten stammenden RAEE bei den Recyclinghöfen der SEAB muss im Voraus von der SEAB autorisiert werden.