Sonstiges
Koeffizient C
Im Sinne des RAEE-Beschlusses 427/2015/R/GAS vom 3. September 2015 wird sich die Berechnung der Koeffizienten C für die Bozner Gasanlagen nicht ändern, da auf dem Gasverteilungsnetz weder Übergabepunkte, die eine Änderung nötig machen würden noch Wandler mit Temperaturkorrektion präsent sind.
Verfahren für die Verrechnung
Monatlich arbeitet SEAB die Daten aus, die dem Transportunternehmen für die Verrechnungsverfahren der Gasmengen unter den Nutzern der Übergabepunkte des Transportsystems mitzuteilen sind, wie dies vom Beschluss der Kontrollbehörde für Strom und Gas 168/04 – Art – vorgesehen ist. Sollte SEAB neue Daten erhalten, die frühere Monate betreffen als das Kompetenzmonat, wird SEAB die Daten zur Verrechnung der besagten früheren Monate neu festlegen. Die allfälligen Änderungen werden der SNAM im Rahmen des Zeitfensters mitteilen, in dem das Transportunternehmen die Bilanzen des Transportnetzes noch als provisorisch ansieht.
Die obigen Änderungen werden somit, nach der Standard-Entnahmemenge, zwischen der Verrechnung des Monats N und den neuen Mitteilungen für die Monate N-1 und N-2 neu aufgeteilt, für welche die Mitteilungen noch nicht definitiv sind.
Zur Erklärung wird folgendes Beispiel angeführt:
Grenzwert Ablesung l. 1.000
Grenzwert Ablesung d. 1.400
Verbrauch = 400
Verrechnete Werte in den vorigen Monaten
| N-4 | 40 |
| N-3 | 45 |
| N-2 | 80 |
| N-1 | 105 |
| Verrechnete Summe |
270 |
Gewichte der Standard-Entnahmemenge
|
N-4 |
3 |
|
N-3 |
5 |
|
N-2 |
8 |
|
N-1 |
11 |
|
N |
12 |
|
Summe |
39 |
Der Verbrauch von N-4 und N-3 können nicht neu berechnet werden, somit wird der Gesamtverbrauch abzüglich der Verrechnung für die Monate N-4 und N-3 verhältnismäßig nach der Standard-Entnahmemenge für die Monate N, N-1 und N-2 neu aufgeteilt:
| N-4 | 40 |
| N-3 | 45 |
| N-2 | 315/31*8=81 |
| N-1 | 315/31*11=112 |
| N | 315/31*12=122 |
| Insgesamt verteilt | 40+45+81+112+122=400 |