Gaszählerablesung im Juni: SEAB klärt über Ablauf und Sicherheit des Dienstes auf
Mit dem Beginn der regelmäßigen Ablesung der Gaszähler möchte die SEAB den Bürgerinnen und Bürgern einige wichtige Informationen an die Hand geben. Diese Initiative dient zum einen dazu, potenziellen Betrugsversuchen vorzubeugen, die in der Stadt gemeldet wurden, und zum anderen dazu, jene Nutzer zu beruhigen, die den autorisierten Mitarbeitern aus Angst den Zugang verweigern könnten.
Wasser- und Gaszähler: Achtung bei den Unterschieden
Beim Wasserdienst erfolgt die Zählerablesung dank der installierten Fernauslesesysteme mittlerweile fast vollständig aus der Ferne. Aus diesem Grund kommen die SEAB-Mitarbeiter nur noch in Ausnahmefällen für die Wasserablesung zu den Wohnungen.
Beim Gasdienst erfordert die Ablesung in vielen Fällen eine direkte Kontrolle des Zählers durch den Ableser. In den allermeisten Fällen befinden sich die Gaszähler in technischen Räumen, Innenhöfen, Kellern oder Korridoren von Kondominien. Wenn der Zählerraum von außen nicht zugänglich ist, läuten die Ableser ausschließlich deshalb, um Zugang zu den technischen Räumen oder den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes zu erhalten.
Die SEAB unterstreicht Folgendes:
- Die Ableser müssen ausschließlich Zugang zu dem Ort haben, an dem der Zähler installiert ist;
- Sie dürfen nur um das Öffnen der Haustür oder den Zugang zu den gemeinsamen technischen Räumen bitten;
- Sie sind nicht berechtigt, Kontrollen oder Tätigkeiten innerhalb der Wohnung durchzuführen.
Sollte der Zähler im Inneren eines Privateigentums installiert sein (z. B. in einer Garage, auf einem Balkon, in einem Keller oder in anderen zum Nutzer gehörenden Räumen), darf der Ableser ausschließlich den Weg nutzen, der notwendig ist, um den Zähler zu erreichen und die Ablesung durchzuführen – ohne jegliche weitere Tätigkeit innerhalb des Eigentums auszuüben.
Wie Sie die autorisierten Mitarbeiter erkennen
Der Dienst wird von der Firma INOVA im Auftrag der SEAB durchgeführt. Die Mitarbeiter sind an folgenden Merkmalen erkennbar:
- Ein gut sichtbarer Dienstausweis mit Name und Foto des Mitarbeiters sowie dem INOVA-Logo;
- Kleidung mit dem INOVA-Logo und dem Hinweis „per conto di SEAB / im Auftrag der SEAB“;
- Dienstfahrzeuge, die mit dem INOVA-Logo gekennzeichnet sind.
Achtung vor Betrugsmaschen
Die SEAB erinnert daran, dass weder das eigene Personal noch das der beauftragten Firmen berechtigt sind, Einsicht in Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände zu verlangen oder Zahlungen vor Ort einzufordern. Die Tätigkeit der Mitarbeiter beschränkt sich ausschließlich auf die Ablesung des Zählers.